Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere…
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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der Bundesregierung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Zur Akquirierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung wird im Haushalt 2018 ein städtischer Finanzierungstopf in Höhe von 2.500.000 Euro eingerichtet, mit dem die zwingend erforderliche Komplementärfinanzierung der Maßnahmen zur NOx-Reduzierung sichergestellt werden kann.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine sinnvolle Aufteilung der Gesamtmittel zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt und Produktbereichen derart zu treffen, dass auch eine Finanzierung gegebenenfalls erforderlicher Projektstellen zur Umsetzung größerer Maßnahmen aus dem Masterplan möglich ist. Ein Schwerpunkt soll auf den Ausbau der Elektromobilität gesetzt werden, u.a. die Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV.
- Der Masterplan NOx-Minderung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im "Nationalen Forum Diesel" am 02.08.2017 sowie beim "Ersten Kommunalgipfel zur Luftreinhaltung" hat die Bundesregierung beschlossen, die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität zu unterstützen. Im Nachgang wurde das "Sofortprogramm Saubere Luft" initiiert, aus dem Kommunen mit besonders hohen Stickoxid (NOx)-Belastungen bzw. Grenzwertüberschreitungen Finanzmittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beantragen können. Im Sofortprogramm stehen Finanzmittel von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bis zum 31.07.2018 sind die Kommunen aufgerufen, Masterpläne mit geeigneten Maßnahmen zur NOx-Minderung zu erstellen. Der kommunale Masterplan ist z.T. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft". Auch in Frankfurt am Main befindet sich die NOx-Belastung auf einem hohen Niveau. An der verkehrsnahen Messstation "Friedberger Landstraße" wurde im Jahr 2016 ein NOx-Jahresdurchschnitt von 52,0 μg/m3 festgestellt. Ähnliche Werte haben sich im Rahmen des städtischen Passivsammlermessprogramms an anderen verkehrsbezogenen Messpunkten ergeben. Auch für weitere Hauptverkehrsstraßen ergeben sich rechnerische Grenzwertüberschreitungen. Im Kernbereich der Stadt sind damit flächenhaft Grenzwertüberschreitungen an Hauptverkehrsstraßen wahrscheinlich. Derzeit sind Klagen gegen den für Frankfurt am Main geltenden Luftreinhalteplan anhängig. Die gerichtliche Anordnung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kann nicht ausgeschlossen werden. Das "Sofortprogramm Saubere Luft" besteht derzeit aus elf Förderrichtlinien aus den Maßnahmenbereichen "Elektrifizierung des Verkehrs", "Digitalisierung des Verkehrs" sowie "Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV". Bei allen Maßnahmen, die aus diesen Förderrichtlinien gefördert werden können, ist ein städtischer Finanzierungsanteil von 20-50 Prozent vorgesehen. Die Mittel aus dem städtischen Finanzierungstopf sind daher künftig als Komplementärmittel für die durch den Bund geförderten Maßnahmen zur NOx-Reduzierung zu verwenden. Ohne die Möglichkeit der Komplementärfinanzierung aus städtischen Haushaltsmitteln kann die Stadt Frankfurt am Main keine Maßnahmen aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" finanzieren lassen. Zu solchen Maßnahmen können insbesondere Zuschüsse für die Elektrifizierung der Busflotte an die In-der-City-Bus GmbH für den Betrieb von noch zu beschaffenden Elektrobussen auf Buslinien, die von ihr im Weg der Direktvergabe betrieben werden, gehören.
Inhalt
Etatantrag vom 16.03.2018, E 62
Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Zur Akquirierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung wird im Haushalt 2018 ein städtischer Finanzierungstopf in Höhe von 2.500.000 Euro eingerichtet, mit dem die zwingend erforderliche Komplementärfinanzierung der Maßnahmen zur NOx-Reduzierung sichergestellt werden kann.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine sinnvolle Aufteilung der Gesamtmittel zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt und Produktbereichen derart zu treffen, dass auch eine Finanzierung gegebenenfalls erforderlicher Projektstellen zur Umsetzung größerer Maßnahmen aus dem Masterplan möglich ist. Ein Schwerpunkt soll auf den Ausbau der Elektromobilität gesetzt werden, u.a. die Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV.
- Der Masterplan NOx-Minderung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im "Nationalen Forum Diesel" am 02.08.2017 sowie beim "Ersten Kommunalgipfel zur Luftreinhaltung" hat die Bundesregierung beschlossen, die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität zu unterstützen. Im Nachgang wurde das "Sofortprogramm Saubere Luft" initiiert, aus dem Kommunen mit besonders hohen Stickoxid (NOx)-Belastungen bzw. Grenzwertüberschreitungen Finanzmittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beantragen können. Im Sofortprogramm stehen Finanzmittel von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bis zum 31.07.2018 sind die Kommunen aufgerufen, Masterpläne mit geeigneten Maßnahmen zur NOx-Minderung zu erstellen. Der kommunale Masterplan ist z.T. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft". Auch in Frankfurt am Main befindet sich die NOx-Belastung auf einem hohen Niveau. An der verkehrsnahen Messstation "Friedberger Landstraße" wurde im Jahr 2016 ein NOx-Jahresdurchschnitt von 52,0 μg/m3 festgestellt. Ähnliche Werte haben sich im Rahmen des städtischen Passivsammlermessprogramms an anderen verkehrsbezogenen Messpunkten ergeben. Auch für weitere Hauptverkehrsstraßen ergeben sich rechnerische Grenzwertüberschreitungen. Im Kernbereich der Stadt sind damit flächenhaft Grenzwertüberschreitungen an Hauptverkehrsstraßen wahrscheinlich. Derzeit sind Klagen gegen den für Frankfurt am Main geltenden Luftreinhalteplan anhängig. Die gerichtliche Anordnung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kann nicht ausgeschlossen werden. Das "Sofortprogramm Saubere Luft" besteht derzeit aus elf Förderrichtlinien aus den Maßnahmenbereichen "Elektrifizierung des Verkehrs", "Digitalisierung des Verkehrs" sowie "Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV". Bei allen Maßnahmen, die aus diesen Förderrichtlinien gefördert werden können, ist ein städtischer Finanzierungsanteil von 20-50 Prozent vorgesehen. Die Mittel aus dem städtischen Finanzierungstopf sind daher künftig als Komplementärmittel für die durch den Bund geförderten Maßnahmen zur NOx-Reduzierung zu verwenden. Ohne die Möglichkeit der Komplementärfinanzierung aus städtischen Haushaltsmitteln kann die Stadt Frankfurt am Main keine Maßnahmen aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" finanzieren lassen. Zu solchen Maßnahmen können insbesondere Zuschüsse für die Elektrifizierung der Busflotte an die In-der-City-Bus GmbH für den Betrieb von noch zu beschaffenden Elektrobussen auf Buslinien, die von ihr im Weg der Direktvergabe betrieben werden, gehören.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 16. März 2018Sie sind hierEE 62Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der BundesregierungEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 63Masterplan NOx-Minderung (Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der Bundesregierung)Magistratsbericht
- 8. Juli 2019MM 95Sofortprogramm Saubere Luft, Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme Lokales Teilvorhaben ÖPNV-Beschleunigung hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 20. April 2020MM 66Genehmigung Masterplan und der Maßnahme UVM-7 sowie Mittelfreigabe zur Kofinanzierung von Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der BundesregierungMagistratsvortrag
- 15. Juni 2020MM 93Sofortprogramm Saubere Luft, Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme Lokales Teilvorhaben ÖPNV-Beschleunigung II (Metrobus) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 26. Februar 2021MM 39Erarbeitung Masterplan Mobilität und Verkehr; Finanzierung im Rahmen des Programms „Sofortprogramm Saubere Luft“ der BundesregierungMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
98.05 Zentrale Finanzleistungen
Ausgaben 2025: 11 Mio € · im Antragsjahr 2018 13 Mio € — preisbereinigt -35 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)