Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, den Gestattungsvertrag mit der Initiative "Faites votre jeu!" für die städtische Liegenschaft "Klapperfeldstraße 5" nicht zu verlängern und stattdessen eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung oder den Verkauf des Objektes zu ermöglichen. Dies ist notwendig, um die defizitäre Haushaltslage der Stadt zu verbessern und den Bürgern eine nachvollziehbare Lösung zu bieten.
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Klapperfeldstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.07.2026.
- Unterbringung obdachloser Menschen aus der Eschenheimer Anlage in die Liegenschaft Klapperfeld prüfen und kurzfristig ermöglichen23.07.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „Klapperfeldstraße 5“ einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Taubenhäuser auf den Parkhäusern „Hauptwache“ und „Am Gericht“08.12.2022 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Klapperfeldstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, einer weiteren Verlängerung des mit der Initiative "Faites votre jeu!" geschlossenen Gestattungsvertrages nicht mehr zuzustimmen bzw. diesen zu widerrufen, um die städtische Liegenschaft "Klapperfeld" einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen bzw. den Verkauf des Objektes in die Wege zu leiten zu können.
Begründung
Das im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche ehemalige Polizeigefängnis "Klapperfeld" wird seit dem Jahr 2009 seitens der Stadt Frankfurt auf Grundlage eines Gestattungsvertrages der Initiative "Faites votre jeu!" als Ersatzobjekt für das besetzte Jugendzentrum Bockenheim überlassen. Der hierfür an die Stadt Frankfurt für die Überlassung entrichtete symbolische Nutzungsbeitrag beträgt seither EUR 250,00 pro Monat und deckt nicht einmal ansatzweise die im Objekt anfallenden Nebenkosten. Die weitere Überlassung der Immobilie zu diesen Konditionen ist angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Immobilien- und Grundstücksmarktes in Frankfurt nicht länger hinzunehmen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Diese städtische Liegenschaft ist daher einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen bzw. zu veräußern. Der aus dieser Maßnahme resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht im Übrigen im Einklang mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E263/18 "Wirtschaftliche Nutzung".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2023 68 Mio € — preisbereinigt +37 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)