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Dauerhafte Auslagerungsstandorte für Schulen schaffen

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Schaffung von fünf dauerhaften Auslagerungsstandorten für Schulen vor, um die Sanierung maroder Schulgebäude zu beschleunigen. Dies soll die Bildungssituation der Schülerinnen und Schüler verbessern und die Effizienz der Sanierungsmaßnahmen erhöhen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Länderweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.05.2026.

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Antrag

Um die Sanierung maroder Schulgebäude zu beschleunigen, werden für die Errichtung fünf zusätzlicher dauerhafter Auslagerungsstandorte Planungsmittel in Höhe von 250.000 € für 2024 und 750.000 € für 2025 in den Haushalt eingestellt. Ziel ist die Bereitstellung eines Standortes für jede der sechs Bildungsregionen, zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Standort am Länderweg. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten einen Bericht über potentielle Standorte in jeder Bildungsregion und den zu erwartenden Zeit- und Kostenplan vor. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Finanzhaushalts im Produktbereich 20. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Begründung

Es ist unbestreitbar, dass die Erhaltung und Modernisierung unserer Schulgebäude von höchster Bedeutung für die Bildung und Sicherheit der Frankfurter Schülerinnen und Schüler ist. In Anbetracht dessen sollte sichergestellt werden, dass Sanierungsmaßnahmen ohne jahrelange Verzögerungen und Unterbrechung des Unterrichtsbetriebs durchgeführt werden können. Leider sind die meisten Schulen nicht in der Lage, ihre Schülerinnen und Schüler während der Sanierungsarbeiten im Gebäude zu unterrichten, weil die notwendigen Bauarbeiten zu umfangreich sind oder zu Sicherheitsrisiken und erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Derzeit muss jedoch für jede Maßnahme aufs Neue umständlich nach einem Ausweichstandort gesucht und Pavillonanlagen (die häufig nicht im erforderlichen Umfang verfügbar sind) angemietet oder -gekauft werden. Dieses Prozedere dauert zu lange. Dadurch werden von langer Hand geplante Maßnahmen auf Jahre verzögert und Kostenrahmen regelmäßig gesprengt. Zudem müssen Schulgemeinden über lange Zeiträume hinweg unter sehr schlechten Unterrichtsbedingungen ausharren oder auf mehrere Standorte verteilt werden. Ein dauerhafter Auslagerungsstandort pro Bildungsregion würde nicht nur eine kontinuierliche und sichere Bildungsumgebung gewährleisten, sondern auch die Effizienz der Sanierung umliegender Schulen erhöhen und insbesondere komplexe Sanierungsmaßnahmen an Schulen erheblich beschleunigen, da keine Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb genommen werden müsste. Die Stadt hat in der Vergangenheit mit der Anlage Länderweg die Vorteile dauerhafter Auslagerungsstandorte bereits erkannt. Doch leider reicht ein einziger Auslagerungsstandort nicht aus. Die Errichtung von fünf weiteren Standorten wäre notwendig, um mindestens einen Auslagerungsstandort pro Bildungsregion vorzuhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2024 412 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 24
Abgelehnt
Die Vorlage E 291 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPÖkoLinX-ELFVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung)

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