Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Beratung aus einer Hand für Alleinerziehende
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Beratung aus einer Hand für Alleinerziehende Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Konzeption und Erprobung der Beratung aus einer Hand für Alleinerziehende wird in einem Pilot-Sozialrathaus, in dessen Zuständigkeitsbereich ein besonders hoher Anteil Alleinerziehender mit geringem Einkommen lebt, eine vorhandene Stelle zugeordnet. Hierüber wird der Magistrat nach einem Jahr berichten. Begründung: In den Sozialrathäusern sollen Anlaufstellen geschaffen werden, in denen alle Sachverhalte und Leistungsersuchen, mit denen sich Alleinerziehende auseinander setzen müssen, beraten und veranlasst werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Anlaufstellen übernehmen dabei eine Lotsenfunktion auch für Anliegen an andere Leistungsträger, Ämter und Einrichtungen. Die Beratung soll dabei im Hinblick auf die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Leistungsanspruchsgrundlagen, die bestmögliche Regelung für Alleinerziehende ermitteln und mehrfache Vorsprachen minimieren. Mit der Erprobung in einem Pilotsozialrathaus soll geprüft werden, ob das Konzept auf alle Sozialrathäuser ausgedehnt werden kann. Eine vielfach schlechte ökonomische Situation Alleinerziehender, verbunden mit der schwieriger Vereinbarkeit von Familie und Beruf und weniger verfügbarer Familienzeit sind verantwortlich für schlechtere Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern in Ein-Elternhaushalten und führen zu einer Verfestigung von prekären wirtschaftlichen Verhältnissen vieler Alleinerziehender. Rechte und Leistungsansprüche von Alleinerziehenden sind in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die teilweise in Abhängigkeit zueinander stehen. Der sehr gute Leitfaden des Frauenreferats für Alleinerziehende zeigt das auf, ändert aber nichts daran, dass die Alleinerziehenden bis zu 14 verschiedene Anlaufstellen haben, davon sehr viele bei der Stadt selbst. Dies sind zum Beispiel das Sozialrathaus mit Wirtschaftsdienst, Kinder- und Jugendhilfe, Infostelle, Zentralem Team, außerdem Elterngeldstelle, Versicherungsamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Finanzamt, Amt für Wohnungswesen, KITA Frankfurt, Stadtschulamt, Babysitter und Tagespflegevermittlung, Frankfurter Kinderbüro, Krankenkasse und ggf. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen. Die Klärung der Ansprüche ist kolossal zeitaufwändig und für Verwaltungslaien eine Überforderung. Übereinstimmend wird daher von Alleinerziehenden, deren Verbänden, aber auch der Kinderforschung eine vereinfachte und zeitsparende Zugangsmöglichkeit zu den Leistungen gefordert, die "Beratung aus einer Hand".
Inhalt
Etatantrag vom 25.01.2019, E 22
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Beratung aus einer Hand für Alleinerziehende Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Konzeption und Erprobung der Beratung aus einer Hand für Alleinerziehende wird in einem Pilot-Sozialrathaus, in dessen Zuständigkeitsbereich ein besonders hoher Anteil Alleinerziehender mit geringem Einkommen lebt, eine vorhandene Stelle zugeordnet. Hierüber wird der Magistrat nach einem Jahr berichten.
Begründung: In den Sozialrathäusern sollen Anlaufstellen geschaffen werden, in denen alle Sachverhalte und Leistungsersuchen, mit denen sich Alleinerziehende auseinander setzen müssen, beraten und veranlasst werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Anlaufstellen übernehmen dabei eine Lotsenfunktion auch für Anliegen an andere Leistungsträger, Ämter und Einrichtungen. Die Beratung soll dabei im Hinblick auf die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Leistungsanspruchsgrundlagen, die bestmögliche Regelung für Alleinerziehende ermitteln und mehrfache Vorsprachen minimieren. Mit der Erprobung in einem Pilotsozialrathaus soll geprüft werden, ob das Konzept auf alle Sozialrathäuser ausgedehnt werden kann. Eine vielfach schlechte ökonomische Situation Alleinerziehender, verbunden mit der schwieriger Vereinbarkeit von Familie und Beruf und weniger verfügbarer Familienzeit sind verantwortlich für schlechtere Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern in Ein-Elternhaushalten und führen zu einer Verfestigung von prekären wirtschaftlichen Verhältnissen vieler Alleinerziehender. Rechte und Leistungsansprüche von Alleinerziehenden sind in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die teilweise in Abhängigkeit zueinander stehen. Der sehr gute Leitfaden des Frauenreferats für Alleinerziehende zeigt das auf, ändert aber nichts daran, dass die Alleinerziehenden bis zu 14 verschiedene Anlaufstellen haben, davon sehr viele bei der Stadt selbst. Dies sind zum Beispiel das Sozialrathaus mit Wirtschaftsdienst, Kinder- und Jugendhilfe, Infostelle, Zentralem Team, außerdem Elterngeldstelle, Versicherungsamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Finanzamt, Amt für Wohnungswesen, KITA Frankfurt, Stadtschulamt, Babysitter und Tagespflegevermittlung, Frankfurter Kinderbüro, Krankenkasse und ggf. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen. Die Klärung der Ansprüche ist kolossal zeitaufwändig und für Verwaltungslaien eine Überforderung. Übereinstimmend wird daher von Alleinerziehenden, deren Verbänden, aber auch der Kinderforschung eine vereinfachte und zeitsparende Zugangsmöglichkeit zu den Leistungen gefordert, die "Beratung aus einer Hand".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019Sie sind hierEE 22Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Beratung aus einer Hand für AlleinerziehendeEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 30. März 2020BB 141Beratung aus einer Hand für AlleinerziehendeMagistratsbericht
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 85 WochenBB 458Beratung aus einer Hand für AlleinerziehendeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2019 1.155 Mio € — preisbereinigt +3 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)