Beratung aus einer Hand für Alleinerziehende
Zusammenfassung
Die Beratungsstelle für Alleinerziehende wurde am 01.03.2020 eingerichtet, um eine umfassende Beratung aus einer Hand zu bieten. Ziel ist es, Alleinerziehenden bei verschiedenen Anliegen wie öffentlichen Leistungen, Arbeit und Beruf sowie Trennung und Scheidung zu unterstützen. Die bisherigen Rückmeldungen zeigen eine geringe Inanspruchnahme, die teilweise auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Zum 01.03.2020 startete die Beratungsstelle zur Beratung Alleinerziehender aus einer Hand. Die Beratungsstelle ist im Jugend- und Sozialamt bei 51.D1 Besonderer Dienst Jugendhilfe angegliedert. Für die Beratung stehen zwei Mitarbeiterinnen, mit jeweils 1/2 Stellenanteil, zur Verfügung. Das Angebot der Beratungsstelle wurde zunächst am 11.03.2020 im Frankfurter Alleinerziehenden Netzwerk (FAN) beworben und über die dort vernetzten Kooperationspartner bekannt gemacht. Am 20.05.2020 wurde in der Frankfurter Neuen Presse über die Beratungsstelle berichtet ("Zwischen Job und Kinderbetreuung") und geworben. Darüber hinaus wurden Kontakte zu anderen Ämtern, Institutionen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, etc. geknüpft und weiter aufgebaut. Um eine umfassende Beratung zu ermöglichen, werden weiterhin Unterlagen wie z. B. Flyer, Broschüren sowie Kontaktdaten und auch allgemeine Informationen gesammelt. Ein eigener Flyer mit den Kontaktdaten der Beratungsstelle wurde entwickelt und ausgegeben. Neben der persönlichen Vorsprache und der telefonischen Erreichbarkeit ist eine Kontaktaufnahme auch per E-Mail an ein zentrales E-Mail-Postfach möglich. Die Beratung erfolgt anonym, d. h. es werden keine Akten, Vorgänge o. ä. angelegt. Um eine Aussage treffen zu können zur Inanspruchnahme und den unterschiedlichen Anliegen der kontaktsuchenden Alleinerziehenden, aber auch im Hinblick auf Optimierung und Erkenntnisgewinn für mögliche Vereinfachungen und besseren Zugang zu den zahlreichen Angeboten zu bekommen, wurden die Anzahl der Kontakte sowie die nachgefragten Angelegenheiten erfasst. Im Zeitraum 17. März bis 24. Juli 2020 gab es drei Anfragen/Beratung per E-Mail und vier Anfragen/Beratungen per Telefon. Nachfragt wurde Beratung zu den Themenbereichen: Öffentliche Leistungen, Arbeit und Beruf, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Hilfe (Erläuterung der Themenbereiche s. Anhang). Ein Grund für die geringe Anzahl der Nachfragen wird neben der Situation, welche sich aufgrund von Corona (Lock Down) ergeben hat, in der Anlaufzeit, welche eine Beratungsstelle zur Etablierung benötigt, gesehen. Eine Etablierung war durch den Lock Down sicherlich belastet und erschwert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019EE 22Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Beratung aus einer Hand für AlleinerziehendeEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 30. März 2020BB 141Beratung aus einer Hand für AlleinerziehendeMagistratsbericht
- 11. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 WochenBB 458Beratung aus einer Hand für AlleinerziehendeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)