Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
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ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kosten entstehen, wenn zunächst modellhaft an einem Umsteige-Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr die Orientierung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen erleichtert wird. Dies geschieht unter Einbeziehung von Betroffenen und deren Verbänden und Trägern. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit soll als Grundlage verwendet werden. Begründung: Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sollen allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht werden. Die Bezeichnung "Menschen mit geistiger Behinderung" ist nicht mehr zeitgemäß, es wird gewöhnlich von Menschen mit kognitiven Einschränkungen gesprochen. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist die barrierefreie Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ein wichtiger Aspekt, um den Radius ihrer Aktivitäten und ihre Selbstständigkeit zu erhöhen. Was für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut ist, hilft auch vielen anderen Menschen, z.B. alten Menschen und Kindern, Menschen die wenig Deutsch sprechen oder kaum lesen können. Als Hilfsmittel zur Orientierung für die Zielgruppen können z. B. Piktogramme, ein Farbleitsystem oder eine unterbrechungsfreie Markierung auf dem Boden einbezogen werden. Wichtig sind auch die Verwendung "leichter Sprache" und die einfache Bedienbarkeit der Fahrkartenautomaten. Als zentraler Knotenpunkt bieten sich verschiedene Umsteigebahnhöfe z.B. Willy-Brandt-Platz, Bockenheimer Warte, für ein solches Projekt an. Das Modellprojekt soll unter Einbeziehung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und mehreren Trägern aus dem Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen entwickelt werden. Als erster Schritt soll eine Bestandsaufnahme gemacht werden, um herauszufinden welche Schwierigkeiten bei der Orientierung bestehen. Es sollen mit der Zielgruppe Vorschläge erarbeitet werden, wie sich Menschen mit kognitiven Einschränkungen ohne fremde Hilfen orientieren können. Diese Vorschläge sollen ohne hohen Geldaufwand zunächst provisorisch umgesetzt werden. Dadurch bleibt es möglich, Veränderungen vorzunehmen. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit kann als eine Grundlage verwendet werden, um das Konzept zu erstellen: http://www.barrierefreiheit.de/tl_files/bkb-downloads/Projekte/BKB_Kriterienheft _barrierefrei_NEU.pdf
Inhalt
Etatantrag vom 16.03.2018, E 22
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kosten entstehen, wenn zunächst modellhaft an einem Umsteige-Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr die Orientierung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen erleichtert wird. Dies geschieht unter Einbeziehung von Betroffenen und deren Verbänden und Trägern. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit soll als Grundlage verwendet werden.
Begründung: Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sollen allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht werden. Die Bezeichnung "Menschen mit geistiger Behinderung" ist nicht mehr zeitgemäß, es wird gewöhnlich von Menschen mit kognitiven Einschränkungen gesprochen. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist die barrierefreie Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ein wichtiger Aspekt, um den Radius ihrer Aktivitäten und ihre Selbstständigkeit zu erhöhen. Was für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut ist, hilft auch vielen anderen Menschen, z.B. alten Menschen und Kindern, Menschen die wenig Deutsch sprechen oder kaum lesen können. Als Hilfsmittel zur Orientierung für die Zielgruppen können z. B. Piktogramme, ein Farbleitsystem oder eine unterbrechungsfreie Markierung auf dem Boden einbezogen werden. Wichtig sind auch die Verwendung "leichter Sprache" und die einfache Bedienbarkeit der Fahrkartenautomaten. Als zentraler Knotenpunkt bieten sich verschiedene Umsteigebahnhöfe z.B. Willy-Brandt-Platz, Bockenheimer Warte, für ein solches Projekt an. Das Modellprojekt soll unter Einbeziehung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und mehreren Trägern aus dem Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen entwickelt werden. Als erster Schritt soll eine Bestandsaufnahme gemacht werden, um herauszufinden welche Schwierigkeiten bei der Orientierung bestehen. Es sollen mit der Zielgruppe Vorschläge erarbeitet werden, wie sich Menschen mit kognitiven Einschränkungen ohne fremde Hilfen orientieren können. Diese Vorschläge sollen ohne hohen Geldaufwand zunächst provisorisch umgesetzt werden. Dadurch bleibt es möglich, Veränderungen vorzunehmen. Der Kriterienkatalog des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit kann als eine Grundlage verwendet werden, um das Konzept zu erstellen: http://www.barrierefreiheit.de/tl_files/bkb-downloads/Projekte/BKB_Kriterienheft _barrierefrei_NEU.pdf
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2018Sie sind hierEE 22Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Mehr Mobilität ermöglichen für Menschen mit kognitiven EinschränkungenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 306Mehr Mobilität für Menschen mit kognitiven EinschränkungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Ausgaben 2025: 14 Mio € · im Antragsjahr 2018 24 Mio € — preisbereinigt -54 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER