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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen Aktionsplan: Arbeit für…

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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen Aktionsplan: Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
83 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen Aktionsplan: Arbeit für Menschen mit Behinderungen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stabsstelle Inklusion erstellt einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, der auflistet, welcher Rahmenbedingungen, Veränderungen, und Programme es bedarf, um eine Steigerung inklusiver Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu erreichen und in welchen Schritten die festgelegten Ziele erreicht werden können. Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: - bereits auf Bundes- bzw. Landesebene vorhandene Programme, die die Arbeitssuche und Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen unterstützen hinsichtlich ihrer Relevanz für Frankfurt, - Befragung betroffener Einzelpersonen und/oder der FBAG hinsichtlich konkreter Probleme im Arbeitsalltag, - die Umsetzung der Ideen und Ziele in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Zeiträume. Begründung: Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft und in vielen Bereichen gibt es Fortschritte in der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit der Unterzeichnung haben die Vertragsstaaten u.a. "das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit" anerkannt. Dies umfasst vor allem "das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird". Auch im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das Recht auf die Teilhabe am Arbeitsleben als ein zentraler Punkt verankert; die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Anreize für Menschen mit Behinderungen auf persönlicher und institutioneller Ebene zu verbessern, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dabei sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, Chancen außer-halb der Werkstatt eröffnet werden. Diesen Ansatz gilt es im Sinne der Inklusion in Frankfurt aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Ein Aktionsplan für den Bereich "Arbeit für Menschen mit Behinderungen" soll gezielt Vorhandenes auflisten und Neues erforschen, um es in kontinuierlichen Schritten umzusetzen. Im Bereich Erwerbsarbeit für Menschen mit Behinderungen gibt es in Frankfurt bereits positive Beispiele, doch in der Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass es verstärkter Anstrengungen bedarf, um weitere inklusive Arbeitsplätze einzurichten und zu sichern. Es gilt, weiter nach Wegen zu suchen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und hier insbesondere Unabhängigkeit und Selbstbestimmung durch eine inklusive Erwerbsarbeit zu erreichen.

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 21

Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen Aktionsplan: Arbeit für Menschen mit Behinderungen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stabsstelle Inklusion erstellt einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, der auflistet, welcher Rahmenbedingungen, Veränderungen, und Programme es bedarf, um eine Steigerung inklusiver Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu erreichen und in welchen Schritten die festgelegten Ziele erreicht werden können. Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: - bereits auf Bundes- bzw. Landesebene vorhandene Programme, die die Arbeitssuche und Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen unterstützen hinsichtlich ihrer Relevanz für Frankfurt, - Befragung betroffener Einzelpersonen und/oder der FBAG hinsichtlich konkreter Probleme im Arbeitsalltag, - die Umsetzung der Ideen und Ziele in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Zeiträume.

Begründung: Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft und in vielen Bereichen gibt es Fortschritte in der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit der Unterzeichnung haben die Vertragsstaaten u.a. "das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit" anerkannt. Dies umfasst vor allem "das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird". Auch im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das Recht auf die Teilhabe am Arbeitsleben als ein zentraler Punkt verankert; die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Anreize für Menschen mit Behinderungen auf persönlicher und institutioneller Ebene zu verbessern, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dabei sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, Chancen außer-halb der Werkstatt eröffnet werden. Diesen Ansatz gilt es im Sinne der Inklusion in Frankfurt aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Ein Aktionsplan für den Bereich "Arbeit für Menschen mit Behinderungen" soll gezielt Vorhandenes auflisten und Neues erforschen, um es in kontinuierlichen Schritten umzusetzen. Im Bereich Erwerbsarbeit für Menschen mit Behinderungen gibt es in Frankfurt bereits positive Beispiele, doch in der Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass es verstärkter Anstrengungen bedarf, um weitere inklusive Arbeitsplätze einzurichten und zu sichern. Es gilt, weiter nach Wegen zu suchen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und hier insbesondere Unabhängigkeit und Selbstbestimmung durch eine inklusive Erwerbsarbeit zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019Sie sind hier
    EE 21Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen Aktionsplan: Arbeit für Menschen mit Behinderungen
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 17. Januar 2020BB 7Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan: Arbeit für Menschen mit BehinderungMagistratsbericht
  3. 25. Mai 2020BB 233Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan: Arbeit für Menschen mit BehinderungMagistratsbericht
  4. 28. August 2020Antwort des Magistrats · nach 83 WochenBB 426Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan: Arbeit für Menschen mit BehinderungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2019 1.155 Mio € — preisbereinigt +3 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 21.02.2019
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage E 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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