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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktbereich: 13 Stadtplanung Nutzung von Räumen im Heddernheimer Schloss

Vorlagentyp: ECDUGRÜNE
104 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Begründung

Kultur, Freizeit und Sport Produktbereich: 13 Stadtplanung Nutzung von Räumen im Heddernheimer Schloss Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 03.03.2014, 02.09.2014, 28.11.2014, 22.04.2015 und 08.09.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der ABG FRANKFURT HOLDING gehört in Heddernheim eine Liegenschaft in der Oranienstraße 16 a (Vereinshaus Heddernheim), die früher als Reinigungsbad diente. Diese Liegenschaft ist dem Bürgerverein Heddernheim überlassen und ist dem äußeren Augenschein nach stark sanierungsbedürftig. Sie liegt ferner neben Kindertagesstätten nämlich - Caritas Kindergarten Heddernheim Oranienstraße Caritasverband Frankfurt e.V. Oranienstraße 16 - Kinderzentrum Oranienstraße (KT 129) Oranienstraße 16b) - Kinderzentrum Alt-Heddernheim (KT 33) Alt-Heddernheim 30 und ist im Übrigen umgeben von Wohnbebauung. Angrenzend dazu ist das Heddernheimer Schloss in Alt-Heddernheim 30. außerdem verfügt die KT 33 über ein direkt an das Heddernheimer Schloss angrenzendes Außengelände von ca. 1.500 qm mit einem kleinen Nutzgarten. Direkt auf der anderen Straßenseite liegt süd-östlich ein Park mit großem Spielplatz. Gemäß Bericht des Magistrates vom 10.06.2013 (B 290) wird das Heddernheimer Schloss im Erdgeschoss und im

  1. Obergeschoss von Vereinen genutzt. Daneben befinden sich darin auch Wohnungen, die aber dem Augenschein nach nicht mehr den energetischen Standards der Stadt Frankfurt entsprechen. Der Anregung, die Wohnräume im Heddernheimer Schloss den Vereinen zur Nutzung zu überlassen ist der Magistrat verständlicherweise wegen des "Wohnungsdrucks" nicht gefolgt. Dabei wäre hinsichtlich energetischer Notwendigkeiten eine Vereinsnutzung des Heddernheimer Schlosses sicher günstiger, als eine Wohnnutzung. Gleichwohl wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Einrichtungen und Vereine das Badehaus derzeit nutzen, 2. ob das Badehaus von der ABG kostendeckend betrieben wird und ob mit Erhaltungs- oder mit Sanierungsinvestitionen in naher Zukunft zu rechnen ist, 3. ob nicht das Grundstück, auf dem sich das ehemalige Reinigungsbad befindet einer Wohnnutzung, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Sanierung, zugeführt werden kann, 4. wie viele Wohnungen dort, unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung für Heddernheim und gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilflächen des 1.500 qm großen Außengeländes der KT 33, entstehen könnten, und 5. ob nicht die Vereine, die zur Zeit noch das Reinigungsbad nutzen bzw. andere ansässigen Vereine die Wohnräume im Heddernheimer Schloss nutzen könnten, und welche Umbaumaßnahmen insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz und die Barrierefreiheit dafür ggf. nötig wären.

Inhalt

Etatantrag vom 06.11.2013, E 215

Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktbereich: 13 Stadtplanung Nutzung von Räumen im Heddernheimer Schloss Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 03.03.2014, 02.09.2014, 28.11.2014, 22.04.2015 und 08.09.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der ABG FRANKFURT HOLDING gehört in Heddernheim eine Liegenschaft in der Oranienstraße 16 a (Vereinshaus Heddernheim), die früher als Reinigungsbad diente. Diese Liegenschaft ist dem Bürgerverein Heddernheim überlassen und ist dem äußeren Augenschein nach stark sanierungsbedürftig. Sie liegt ferner neben Kindertagesstätten nämlich - Caritas Kindergarten Heddernheim Oranienstraße Caritasverband Frankfurt e.V. Oranienstraße 16 - Kinderzentrum Oranienstraße (KT 129) Oranienstraße 16b) - Kinderzentrum Alt-Heddernheim (KT 33) Alt-Heddernheim 30 und ist im Übrigen umgeben von Wohnbebauung. Angrenzend dazu ist das Heddernheimer Schloss in Alt-Heddernheim 30. außerdem verfügt die KT 33 über ein direkt an das Heddernheimer Schloss angrenzendes Außengelände von ca. 1.500 qm mit einem kleinen Nutzgarten. Direkt auf der anderen Straßenseite liegt süd-östlich ein Park mit großem Spielplatz. Gemäß Bericht des Magistrates vom 10.06.2013 (B 290) wird das Heddernheimer Schloss im Erdgeschoss und im

  1. Obergeschoss von Vereinen genutzt. Daneben befinden sich darin auch Wohnungen, die aber dem Augenschein nach nicht mehr den energetischen Standards der Stadt Frankfurt entsprechen. Der Anregung, die Wohnräume im Heddernheimer Schloss den Vereinen zur Nutzung zu überlassen ist der Magistrat verständlicherweise wegen des "Wohnungsdrucks" nicht gefolgt. Dabei wäre hinsichtlich energetischer Notwendigkeiten eine Vereinsnutzung des Heddernheimer Schlosses sicher günstiger, als eine Wohnnutzung. Gleichwohl wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Einrichtungen und Vereine das Badehaus derzeit nutzen, 2. ob das Badehaus von der ABG kostendeckend betrieben wird und ob mit Erhaltungs- oder mit Sanierungsinvestitionen in naher Zukunft zu rechnen ist, 3. ob nicht das Grundstück, auf dem sich das ehemalige Reinigungsbad befindet einer Wohnnutzung, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Sanierung, zugeführt werden kann, 4. wie viele Wohnungen dort, unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung für Heddernheim und gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilflächen des 1.500 qm großen Außengeländes der KT 33, entstehen könnten, und 5. ob nicht die Vereine, die zur Zeit noch das Reinigungsbad nutzen bzw. andere ansässigen Vereine die Wohnräume im Heddernheimer Schloss nutzen könnten, und welche Umbaumaßnahmen insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz und die Barrierefreiheit dafür ggf. nötig wären.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2013Sie sind hier
    EE 215Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktbereich: 13 Stadtplanung Nutzung von Räumen im Heddernheimer Schloss
    Etatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 6. November 2015Antwort des Magistrats · nach 104 WochenBB 399Nutzung von Räumen im Heddernheimer SchlossMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21 Kultur, Freizeit und Sport

Ausgaben 2025: 314 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf9 Beratungen
KAV
Sitzung 14 · 25.11.2013
TO I, TOP 23
Beraten
Die Beratung der Vorlage E 215 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 26 · 28.11.2013
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömerFreie WählerPiraten
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 02.12.2013
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömerFDPFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)

KAV
Sitzung 14 · 13.01.2014
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage E 215 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 215 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 15.09.2014
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 215 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 19.01.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 215 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 01.06.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 215 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 08.10.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 215 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

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