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Komplette Umstellung auf dynamisierte Leistungsverträge

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
89 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt auf eine vollständige Umstellung auf dynamisierte Leistungsverträge zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Leistungserbringern. Dies soll die Transparenz und Effektivität der Mittelverwendung erhöhen und die Qualität der erbrachten Leistungen sichern. Die Maßnahme wird als notwendig erachtet, um den Herausforderungen in der sozialen Arbeit und anderen Bereichen gerecht zu werden.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Neu zu verhandelnde Verträge der Stadt Frankfurt am Main mit Leistungserbringer:innen, die im Auftrag der Stadt Leistungen für hilfeberechtigte Personen erbringen, werden zukünftig - wo nicht bereits erfolgt - grundsätzlich als dynamisierte Verträge abgeschlossen.

Gleichzeitig werden Wirkungskontrollen und Berichtswesen weiterentwickelt, sodass

- Der Austausch von Leistungsinhalten kontinuierlich nachgewiesen und transparent wird

- Die Orientierung bei der Vergütung von Mitarbeitenden am TvÖD kontinuierlich nachgewiesen wird

- Die Nachweise der Leistungserbringer:innen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Leistung im Sinne von Kontinuität und gleichbleibender Qualität der Leistung zentral abzurufen sind

- Wo nicht sowieso schon praktiziert, neue Leistungen in der Regel in einem transparenten Verfahren ausgeschrieben und nur noch ausnahmsweise direkt vergeben werden

- Leistungsart und Preis festgeschrieben werden, sodass der Wettbewerb zwischen potenziellen Leistungserbringer:innen über die Leistungsmenge erfolgt

Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Begründung

In vielen Bereichen wie z.B. Kultur, Bildung, Soziales oder Sport erbringen Träger:innen fachlich qualifizierte Leistungen für die Stadt Frankfurt am Main und ihre Bürger:innen. Durch die Vergabe von Leistungen an nichtstädtische Expert:innen entsteht eine bunte Vielfalt von Angeboten, die die Stadt allein so nicht erbringen könnte. Diese Praxis hat in Frankfurt am Main eine lange und gute Tradition. Ihre Fortführung als bewährte Zusammenarbeit innerhalb der Stadtgesellschaft und zum Nutzen der hier lebenden Menschen wollen und werden wir sicherstellen. Seit einiger Zeit werden Stimmen laut, die ein Nachbessern bei der Organisation der gemeinsamen Arbeit fordern und eine noch effektivere Kontrolle der Wirkung der umfangreichen städtischen Mittel, die dafür ausgegeben werden. Diese Überlegungen gibt es nicht erst seit dem AWO-Skandal bezüglich der Unterbringung von Geflüchteten; er hat vielen aber nochmals eindrücklich vor Augen geführt, dass hier Veränderungen und Verbesserungen unausweichlich sind. Die Grundlage der Zusammenarbeit lässt sich am Beispiel der Sozialpolitik gut verdeutlichen. Das "sozialrechtliche Dreiecksverhältnis" beschreibt Rechtsbeziehungen und Ansprüche zwischen einer hilfeberechtigten Person, der/dem Leistungserbringer:in (z.B. Sozialverbände wie Caritas, Diakonie oder auch Vereine oder Einzelpersonen in der sozialen Arbeit) und der Stadt Frankfurt als zuständiger öffentlicher Leistungs- und Kostenträgerin. Die hilfeberechtigte Person hat gegenüber der Leistungs- und Kostenträgerin den Anspruch auf eine Sachleistung. Die Leistungs- und Kostenträgerin erbringt diese Leistung aber nicht immer selbst, sondern kann damit Leistungserbringer:innen beauftragen. Vertraglich wird geregelt, dass die hilfeberechtigte Person von der/dem Leistungserbringer:in die konkrete Hilfeleistung erhält. Die/der Leistungserbringer:in kann auf Basis des Vertrages die erbrachte Leistung bei der Leistungs- und Kostenträgerin Stadt Frankfurt abrechnen. Dabei ist durchaus relevant, wie genau die zu erbringenden Leistungen gegenüber Leistungserbringenden und Leistungsempfangenden definiert sind und wie effektiv die Stadt als Kostenträgerin sowohl das Fortbestehen der Notwendigkeit dieser Leistungen als auch ihre tatsächliche Erbringung und ihre Qualität überprüft. Leider haben sich hier - gerade in den letzten Jahren - Defizite gezeigt. Das zur Kontrolle der Leistungserbringung eingeführte Berichtswesen ist zum Teil nicht mehr auf dem neuesten Stand. So konnte es geschehen, dass Träger:innen Umfang und Inhalte von Leistungen dauerhaft geändert haben, ohne dass die Stadt Frankfurt als Auftraggeberin davon in Kenntnis gesetzt wurde. Auch die Nichterbringung von Leistungen oder deren Ausführung in mangelhafter Qualität werden nur erkannt, wenn seitens der Stadt stichprobenartige Kontrollen kombiniert mit einem effektiven Berichtswesen konsequent realisiert werden. Neben einer konstanten Überprüfung ob und wie Leistungen erbracht werden, in welchem Umfang bereits bestehende Leistungen weiterhin benötigt werden und ob und wie neue eingeführt werden sollten, muss ein ständiger Dialog aller Beteiligten über Leistungen und Maßnahmen geführt werden. Dazu kommt eine Gestaltung der Leistungsfinanzierung, die einerseits die Kostenträgerin Stadt nicht völlig überfordert, andererseits bei den Leistungserbringern aber auch nicht zu Lohndumping und Selbstausbeutung führt. Dabei hat sich gezeigt, dass die früher praktizierte, an festen, über viele Jahre unveränderten Pauschalbeträgen orientierte Abrechnung von Leistungen auf Dauer nicht mehr haltbar ist. Am TvÖD orientierte Verträge - wie von der Stadt ausdrücklich gewünscht - erfordern dynamische Leistungsverträge zwischen Leistungserbringern und Stadt, die Lohnerhöhungen und steigende Qualifizierungen Mitarbeitender zumindest teilweise berücksichtigen bzw. ausgleichen. Zu diesem Zweck wollen wir Zug um Zug, aber schnellstmöglich, eine komplette Umstellung auf dynamisierte Leistungsverträge zwischen der Stadt Frankfurt am Main und ihre Leistungserbringer:innen in den verschiedensten Bereichen umsetzen. Erfreulicherweise ist dies bereits in mehreren Bereichen in Umsetzung, zum Beispiel bei Sozialem und Bildung. Die über viele Jahrzehnte entstandenen Beziehungen zwischen Stadt und Träger:innen gehören zu den Aktivposten in unserer Stadt. Gleichzeitig tritt die Begrenztheit öffentlicher Mittel immer deutlicher zu Tage. Anzahl und Umfang öffentlicher Aufgaben sind mit der Zeit weitaus schneller und stärker gewachsen als die Einnahmen der Stadt Frankfurt. Deshalb ist es so wichtig, gemeinsam an besseren Organisationsformen zu arbeiten und zu Lösungen zu kommen, die mehr Transparenz, Effektivität beim Mitteleinsatz und hohe Leistungsqualität für die Personen garantieren, für die die angebotenen Leistungen gedacht sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022Sie sind hier
    EE 115Produktbereich: 31 Finanzen Komplette Umstellung auf dynamisierte Leistungsverträge
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 22. Mai 2023BB 206Komplette Umstellung auf dynamisierte LeistungsverträgeMagistratsbericht
  3. 19. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 89 WochenBB 32Komplette Umstellung auf dynamisierte LeistungsverträgeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

31 Finanzen

Ausgaben 2025: 51 Mio € · im Antragsjahr 2022 40 Mio € — preisbereinigt +16 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage E 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage E 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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