Komplette Umstellung auf dynamisierte Leistungsverträge
Zusammenfassung
Der Etatantrag 115 sieht eine vollständige Umstellung auf dynamisierte Leistungsverträge vor, um die Finanzierung der Jugendhilfe und Sozialleistungen zu optimieren. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen rechtzeitig und in ausreichendem Maße bereitgestellt werden können. Die Umsetzung wird voraussichtlich zu Kostensteigerungen führen, die im aktuellen Haushalt nicht berücksichtigt sind.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Der Etatantrag 115 zielt auf eine komplette Umstellung auf dynamisierte Leistungsverträge ab. Bevor auf die einzelnen Punkte des Etatantrages eingegangen wird, werden die Prinzipien der verschiedenen Finanzierungsformen vorangestellt. Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Sozialhilfe trägt der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt die Gesamtverantwortung, Leistungen rechtzeitig, ausreichend und plural zur Verfügung zu stellen und ist bei dem Abschluss von Verträgen an die Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung gebunden. Dazu werden Verträge mit Leistungserbringern auf der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage und unter Berücksichtigung der laufenden Rechtsprechung abgeschlossen. Dabei bestimmt der Zugang zur Leistung die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage. Unmittelbarer Zugang zur Leistung (sogenannter Zuschussbereich): Bestehen für Leistungsberechtigte allgemeine und objektive Leistungsansprüche, so stellt der öffentliche Träger Leistungen so zur Verfügung, dass für die Leistungsberechtigten ein unmittelbarer Zugang zur Leistung möglich ist. Eine Bewilligung im Einzelfall ist nicht erforderlich. Diese unmittelbar zugänglichen Leistungsangebote werden gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) über Zuschüsse finanziert (vgl. z.B. § 74 SGB VIII) und nicht über Leistungsverträge. Die Höhe der Zuschüsse unterliegt dabei bisher aufgrund begrenzter Haushaltsmittel keiner Dynamisierung. Steigende Personal- und Sachkosten erfahren keine jährliche Anpassung. Zugang über Bewilligung im Einzelfall durch den öffentlichen Träger: Anders verhält es sich, wenn Leistungsberechtigte individuelle und subjektive Rechtsansprüche haben. In den Sozialrathäusern sowie den Besonderen Diensten des Jugend- und Sozialamtes wird nach der Antragstellung durch Leistungsberechtigte zunächst das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Leistung qua Verwaltungsakt bewilligt und die Leistungserbringung erfolgt im sogenannten sozialrechtlichen Leistungsdreieck unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes zwischen öffentlichem, freien Träger und Leistungsberechtigten. Die Finanzierung erfolgt auf der Basis von zuvor vertraglich verhandelten Entgelten im Einzelfall (Rechtsgrundlagen: §§ 77, 78a ff. SGB VIII, § 123 ff SGB IX / § 75 ff. SGB XII). Neben Entgeltvereinbarungen werden in diesem Bereich auch detaillierte Leistungsbeschreibungen /Leistungsvereinbarungen sowie Vereinbarungen zur fortlaufenden Qualitätsentwicklung abgeschlossen. Auf der Ebene des Einzelfalls wird im Rahmen der Fallsteuerung durch die Sozialdienste des Jugend- und Sozialamtes (Hilfeplanverfahren, Gesamtplanverfahren und Teilhabeplanverfahren), die Leistungserbringung im Einzelfall maßgeschneidert, geprüft und gesteuert. Die in diesen Verträgen verhandelten Entgelte erfahren auf Antrag des freien Trägers eine jährliche Steigerung der Personal- und Sachkosten. Die Höhe der Steigerung wird von rechtlich legitimierten und paritätisch besetzten Kommissionen auf Landesebene (SGB VIII Hessische Jugendhilfekommission, SGB IX Hessischen Eingliederungshilfekommission, SGB XII Hessische Vertragskommission) jeweils für das Folgejahr beschlossen. Die Werte orientieren sich an den Kostensteigerungen des laufenden Jahres. Insofern sind diese Verträge "dynamisiert". Vor diesem Hintergrund wird der Etatantrag so verstanden, dass er sich ausschließlich auf den Zuschussbereich bezieht und es wird in der Folge ausschließlich dazu Stellung bezogen. Stellungnahme: "Neu zu verhandelnde Verträge der Stadt Frankfurt am Main mit Leistungserbringer:innen, die im Auftrag der Stadt Leistungen für hilfeberechtigte Personen erbringen, werden zukünftig - wo nicht bereits erfolgt - grundsätzlich als dynamisierte Verträge abgeschlossen." Im Bereich der Zuschüsse sind neu zu verhandelnde Angebote derzeit nicht zu erkennen. Eine künftige Umstellung der Zuwendungsförderung auf dynamisierte Zuschüsse wird grundsätzlich inhaltlich befürwortet. Die Berücksichtigung dieses Finanzbedarfs wird zu Kostensteigerungen führen, die momentan nicht im Haushalt veranschlagt sind. Sind die haushalterischen Rahmenbedingungen gegeben, muss beachtet werden, dass die Regularien einer Dynamisierung festgelegt werden. Im Falle einer Umstellung wird empfohlen, die Höhe der Steigerung von den rechtlich legitimierten und paritätisch besetzten Kommissionen auf Landesebene (SGB VIII Hessische Jugendhilfekommission, SGB IX/XII), die jeweils für das Folgejahr beschlossen werden, auch hier anzuwenden. Gleichzeitig werden Wirkungskontrollen und Berichtswesen weiterentwickelt, sodass - der Austausch von Leistungsinhalten kontinuierlich nachgewiesen und transparent wird. Die Weiterentwicklung der Wirkungskontrollen und des Berichtswesens ist kontinuierliche Aufgabe. Bereits mit Hinweisen des Revisionsamtes auf kritische Punkte hat z.B. eine Anpassung der Sachberichte stattgefunden. - Die Orientierung bei der Vergütung von Mitarbeitenden am TvÖD kontinuierlich nachgewiesen wird. Die Vergütung der Mitarbeitenden bei den freien Trägern unterliegt der Tarifautonomie der Träger. Eine rechtliche Grundlage, die freien Träger in den TVöD zu zwingen, ist nicht gegeben. Insofern kann hier auch nicht mit Verträgen Einfluss genommen werden. In den Fördergesprächen wird darauf hingewiesen, dass eine Bezahlung der Mitarbeitenden orientiert am TVöD gewünscht ist. - Die Nachweise der Leistungserbringer:innen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Leistung im Sinne von Kontinuität und gleichbleibender Qualität der Leistung zentral abzurufen sind. Eine Datenbank, die die Leistungsfähigkeit, den Umfang der Angebote und die Zuverlässigkeit des Trägers beschreibt ist hilfreich. Bei Zuschüssen gilt die Prüfung der Geeignetheit des Trägers als Grundlage für eine Förderung. Hierin enthalten sind alle im Antrag benannten Nachweise. - Wo nicht sowieso schon praktiziert, neue Leistungen in der Regel in einem transparenten Verfahren ausgeschrieben und nur noch ausnahmsweise direkt vergeben werden. Das Vergaberecht/Interessensbekundungsverfahren wird für neue Angebote angewendet. Die bestehenden Angebote werden derzeit im Rahmen eines Bestandschutzes weiterhin gefördert. - Leistungsart und Preis festgeschrieben werden, sodass der Wettbewerb zwischen potenziellen Leistungserbringern:innen über die Leistungsmenge erfolgt. Im Zuschussbereich steht die Qualität der Aufgabenerfüllung im Vordergrund. Die Festlegung, dass Quantität vor Qualität zu setzen ist, ist nicht zielführend. Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Die Festschreibung sowohl der Qualität der Aufgabenerfüllung als auch der finanziellen Abwicklung kann über gemeinsame Leitlinien/Standards und der Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2022OFOF 141/7Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 7 in Zeiten der Coronakrise unterstützenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 22. März 2022EAEA 161Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 7 in Zeiten der Coronakrise unterstützenEtatanregung
- 4. Mai 2022EE 115Produktbereich: 31 Finanzen Komplette Umstellung auf dynamisierte LeistungsverträgeEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 22. Mai 2023BB 206Komplette Umstellung auf dynamisierte LeistungsverträgeMagistratsbericht
- 19. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 96 WochenBB 32Komplette Umstellung auf dynamisierte LeistungsverträgeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)