Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des…
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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
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Birsteiner Straße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Am Zebrastreifen des Übergangs Wächtersbacher Straße / Kaufland eine parallele Radfurt für Fahrradfahrer zur Birsteiner Straße einrichten29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einrichtung einer nachhaltigen Lichtquelle zwischen den Häusern in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter Schilder21.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Birsteiner Straße per E-MailInhalt
Etatanregung vom 06.10.2014, EA 4 entstanden aus Vorlage: OF 272/11 vom 04.10.2014
Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel im Haushalt bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2015 aufzunehmen.
Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zurzeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendklub Fechenheim-Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Die Stadt Frankfurt muss endlich zu Ihrer Verpflichtung stehen, das Projekt Jugendklub und Sportverein auf einem Gelände mit einem Kunstrasenplatz zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2014OFOF 272/11Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Oktober 2014Sie sind hierEAEA 4Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzEtatanregung
- 6. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 196Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen E 52) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Aktenzeichen: 52 2