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Mehrkosten

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren11 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 90

Betreff: Mehrkosten Vorgang: A 423/18 AfD Zu 1.: Derzeit finden keine Bautätigkeiten statt, beziehungsweise es befinden sich keine Haltestellen im Umbau. Folgende Haltestellen sind bereits umgebaut, entfallen oder in Planung: Akutmaßnahmen, Los 2 (19 Haltestellen):

  1. Dunantring Richtung Sossenheimer Bahnhof umgebaut
  2. Heusingerstraße Richtung Nidda-Kampfbahn in Planung
  3. Heusingerstraße Richtung Neumarkt in Planung
  4. Krankenhaus Nordwest Richtung Schönberger Weg umgebaut
  5. Hausen Richtung Ellerfeld umgebaut
  6. Hausen Richtung Geiselwiesen in Planung
  7. Praunheimer Brücke Richtung Graebestraße umgebaut
  8. Waldschulstraße Richtung Platanenstraße entfallen
  9. Pflanzländer Richtung Geiselwiesen entfallen
  10. Pflanzländer Richtung Praunheimer Brücke in Planung
  11. Oberfeldstraße Richtung Krankenhaus Nordwest entfallen
  12. Geiselwiesen Richtung Hausen in Planung
  13. Geiselwiesen Richtung Pflanzländer in Planung
  14. Holzhausenstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut
  15. Holzhausenstraße Richtung Lessing Gymnasium umgebaut ohne Lichtsignalanlage
  16. Knoten Eschersheimer Landstraße / Holzhausenstraße in Planung
  17. Max-Eyth-Straße Richtung Jakobsbrunnenstraße umgebaut
  18. Jakobsbrunnenstraße Richtung Alt Fechenheim umgebaut
  19. Rhonestraße Richtung Lyoner Straße umgebaut
  20. Rhonestraße Richtung Bürostadt Niederrad umgebaut Buslinie 32 (16 Haltestellen):
  21. Senckenberganlage Richtung Festhalle/Messe entfallen
  22. Senckenberganlage Richtung Bockenheimer Warte entfallen
  23. Ditmarstraße Richtung Bockenheimer Warte in Planung
  24. Ditmarstraße Richtung Grüneburgpark umgebaut
  25. Grüneburgpark Richtung Ditmarstraße umgebaut
  26. Grüneburgpark Richtung Miquel/Hansaallee umgebaut
  27. Deutsche Nationalbib-liothek Richtung Richard-Wagner-Straße in Planung
  28. Richard-Wagner-Straße Richtung Nibelungenplatz/FH in Planung
  29. Nibelungenplatz/FH Richtung Richard-Wagner-Straße umgebaut
  30. Nibelungenplatz/FH Richtung Günthersburgallee umgebaut
  31. Günthersburgallee Richtung Nibelungenplatz/FH in Planung
  32. Günthersburgallee Richtung Höhenstraße in Planung
  33. Habsburger-/Wittelsbacherallee Richtung Höhenstraße in Planung
  34. Habsburger-/Wittelsbacherallee Habsburgerallee in Planung
  35. Habsburgerallee Richtung Habsburger-/Wittelsbacherallee in Planung
  36. Habsburgerallee Richtung Ostbahnhof/Danziger Platz in Planung Buslinie 36, Los 1 (6 Haltestellen):
  37. Sachsenhäuser Warte Richtung Hainer Weg umgebaut
  38. Alte Gasse Richtung Konstabler Wache umgebaut
  39. Scheffeleck Richtung Eschenheimer Tor umgebaut
  40. Hynspergstraße Richtung Adlerflychtplatz umgebaut
  41. Hynspergstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut
  42. Holzhausen-Park Richtung Hynspergstraße umgebaut Buslinie 78, Los 1 (10 Haltestellen):
  43. Achenbachstraße Richtung Burnitzstraße umgebaut
  44. Achenbachstraße Richtung Holbeinschule umgebaut
  45. Burnitzstraße Richtung Achenbachstraße umgebaut
  46. Burnitzstraße Richtung S-Bahnstation Stresemannallee umgebaut
  47. Heizkraftwerk Niederrad Richtung Hahnstraße umgebaut
  48. Morgenzeile Richtung Goldsteinstraße umgebaut
  49. Sonnenweg Richtung Tränkweg umgebaut
  50. Sonnenweg Richtung Morgenzeile umgebaut
  51. Tränkweg Richtung Sonnenweg umgebaut
  52. Tränkweg Richtung Tannenkopfweg umgebaut Zu 2., 5. und 7.: Die Kosten für die Realisierung der Lichtsignalanlagen setzen sich zusammen aus Kosten für den Tiefbau der Anlagen, der Signaltechnik und der Planung (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)). Die ursprünglich veranschlagten Kosten wurden im Jahr 2012 kalkuliert. Die signaltechnische Planung wurde beibehalten. Die während der Planungsphase im Jahr 2013 in Kraft getretene neue HOAI enthält eine deutliche Erhöhung des Honoraransatzes. Ingenieurhonorare sind nicht zuschussfähig. Höhere Kosten ergeben sich auch durch Kostensteigerungen in der Baubranche, insbesondere die historische Inflation für die Jahre 2012 bis 2017 sowie steigende Baukosten in Höhe von 25 Prozent für das Jahr
  53. Zu 3.: Für die zur Realisierung anstehenden Bushaltestellen wurden im Jahr 2017 neue Anträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit den in 2017 geltenden Förderrichtlinien gestellt. Die ursprünglichen GVFG- Anträge aus dem Jahr 2009 wurden auf Grundlage der damals geltenden Förderrichtlinien gestellt. Zu 4.: Es handelt sich um folgende Förderkriterien: - Informationsblatt für Haltestellen von Hessen Mobil, Aktualisierung der Regelungen für Förderanträge - Zentrales Handbuch von Hessen Mobil zu Verkehrsinfrastrukturförderung. Zu 6.: Die Mehrkosten betragen 2.691 Tausend Euro. Zu 8.: Im Zuge der neuen Antragstellung im Jahr 2017 wurden für die Fortführung der Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der Bussonderborde von ehemals plus 18 Zentimeter auf plus 22 Zentimeter Vorstand erhöht. Dadurch bedingt werden in den Haltestellenbereichen in den Fahrbahnen halbstarre Decken vorgesehen. Diese sollen verhindern, dass Spurrinnen entstehen. Zu 9.: Die neuen Zuwendungskriterien aus dem Jahr 2017 konnten nicht berücksichtigt werden. Diese waren bei der ersten Antragsstellung im Jahr 2009 noch nicht bekannt. Zu 10.: Die Planänderungen sind den neuen Förderrichtlinien und dem Stand der Technik geschuldet. Diese waren bei Antragsstellung in den Jahren 2009 beziehungsweise 2013 vor Beschlussfassung der M 56/2013 nicht bekannt. Die Mehrkosten hätten nur dann vermieden werden können, wenn Planänderungen nicht erforderlich gewesen wären und die ursprünglichen Planungen hätten realisiert werden können. Zu 11.: Bei der Haltestelle Günthersburgallee in Richtung Nibelungenplatz/FH ist eine neue Fußgängerüberweg-Beleuchtung hinzugekommen. An der gegenüberliegenden Haltestelle in Richtung Höhenstraße werden zusätzliche Masten versetzt. Zu 12.: Neue Anträge wurden gestellt, um auf Grundlage höherer anrechenbarer Kosten höhere Fördermittel beantragen zu können und die fertiggestellten Maßnahmen zuwendungstechnisch abrechnen zu können. Zu 13.: Eine nicht abgeschlossene Prüfung der Anträge wirkt sich nicht auf die Gesamtkosten oder weitere Mehrkosten aus. Nach Prüfung beziehungsweise Bewilligung können die Fördermittel höher oder geringer als ursprünglich beantragt und erwartet ausfallen, beziehungsweise ändern sich die Einnahmen aus Fördermitteln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2018MM 222Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
  2. 13. Dezember 2018AA 423MehrkostenSTVV-Anfrage · AfD
  3. 8. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 90Mehrkosten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
OBR 5
Sitzung 30 · 22.03.2019
TO I, TOP 89
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinkePiraten
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 30 · 26.03.2019
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 30 · 28.03.2019
TO I, TOP 44
Beraten
a) Die Vorlage B 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 31 · 08.05.2019
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 31 · 13.05.2019
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 31 · 14.05.2019
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO II, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 31 · 18.06.2019
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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