Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft
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Gerhart-Hauptmann-Ring — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 28412.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt17.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 22004.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 909
Betreff: Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2322 - A 132 SPD, B 257/07 - Zwischenbericht: Der Magistrat verweist auf seinen Zwischenbericht vom 07.05.2007, B 257. Das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum wurde gemäß Schreiben des Landesdenkmalamtes vom 02.07.2007 als Kulturdenkmal ausgewiesen. Trotz einiger jüngerer Veränderungen im direkten Umfeld des mehrfunktionalen Komplexes sind dessen Grundstrukturen im Prinzip erhalten. Für die Architekturentwicklung zwischen Wiederaufbau und den Megastrukturen im Städtebau der 1960er und 1970er Jahren ist das Gemeindezentrum ein herausragendes Beispiel für das Fortleben der Ideen der Klassischen Moderne vor 1933, mit sozialem Anspruch gerade im Zeitalter der "Unwirtlichkeit unserer Städte". Der Magistrat sieht daher aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen ein hohes öffentliches Interesse an der Erhaltung dieses Kulturdenkmals. Ein Konzept, das es dem Magistrat ermöglicht zu prüfen, ob entsprechende Mittel für den Erhalt und die zukünftige Nutzung des Gemeindezentrums am Gerhart-Hauptmann-Ring zur Verfügung gestellt werden können, wurde bisher noch nicht vorgelegt. Die Stabsstelle "Aktive Nachbarschaft" wird weiterhin über das Quartiersmanagement in der Nordweststadt die Situation verfolgen und bei Änderungen wird der Magistrat unaufgefordert unterrichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 132 zurück — STVV-Anfrage von SPD, beschlossen am 21. Februar 2007. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Fristverlängerung um 1 Monat); FDP (= Enthaltung)