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Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 777

Betreff: Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2322 - A 132 SPD, B 909/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.05.2009 Zwischenbericht: Der Magistrat verweist auf seine Zwischenberichte vom 07.05.2007, B 257 und vom 05.12.2007, B 909. Das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum wurde gemäß Schreiben des Landesdenkmalamtes vom 02.07.2007 als Kulturdenkmal ausgewiesen. Trotz einiger jüngerer Veränderungen im direkten Umfeld des mehrfunktionalen Komplexes sind dessen Grundstrukturen im Prinzip erhalten. Für die Architekturentwicklung zwischen Wiederaufbau und den Megastrukturen im Städtebau der 1960er und 1970er Jahren ist das Gemeindezentrum ein herausragendes Beispiel für das Fortleben der Ideen der Klassischen Moderne vor 1933, mit sozialem Anspruch gerade im Zeitalter der "Unwirtlichkeit unserer Städte". Der Magistrat sieht daher aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen ein hohes öffentliches Interesse an der Erhaltung dieses Kulturdenkmals. Dem zuständigen Fachamt - Bauaufsicht - wurden im Zuge von Bauberatungsgesprächen für das Grundstück die Planung für den Neubau eines Altenpflegeheimes unter Einbeziehung des ehemaligen Gemeindezentrums am Gerhart-Hauptmann-Ring vorgestellt. Bisher wurde weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag gestellt. Nach Aussage des Investors finden derzeit Verhandlungen mit dem zukünftigen Betreiber statt. Mit dem Bauantrag sei noch in diesem Jahr zu rechnen. Die im Stadtteil engagierten Bewohnerinnen und Bewohner haben mit Unterstützung des dortigen Quartiersmanagements weiter an einem Nutzungskonzept gearbeitet. Der Magistrat wird die weitere Entwicklung durch die Stabsstelle des kommunalen Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft begleiten und zunächst die weiteren Schritte des Investors im Zusammenhang mit einem Bauantragsverfahren abwarten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. November 2008 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 132 zurück — STVV-Anfrage von SPD, beschlossen am 21. Februar 2007. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 32 · 12.01.2009
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 777 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 8
Sitzung 28 · 22.01.2009
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 777 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 74
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 777 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 19.02.2009
TO I, TOP 66
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 777 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 02.07.2009
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 777 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

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