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Wann legt der Magistrat endlich die Planungen für die kontrollierte Heroinvergabe für Schwerstabhängige vor?

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B 793

Betreff:

Wann legt der Magistrat endlich die Planungen für die kontrollierte Heroinvergabe für Schwerstabhängige vor?

Vorgang:

A 55 SPD

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass sich eine Vorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung im Geschäftsgang befindet, die sich mit dem bundesdeutschen Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger (multizentrische, randomisierte, kontrollierte Therapiestudie) befasst.

1.) Über eine Liegenschaft für die Heroinambulanz werden noch Verhandlungen geführt.

2.) Gespräche mit den betroffenen Ortsbeiräten werden zum gegebenen Zeitpunkt geführt werden.

3.) 4.) Gespräche mit den Trägervereinen der Drogenhilfe und über deren Mitwirkung am Modellprojekt der heroingestützten Behandlung sind kontinuierlich geführt worden und werden fortgesetzt.

5.) Mit der Heroinvergabe soll nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit bundeseinheitlich in Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München ab Februar 2002 begonnen werden. Welche Auswirkungen sich aus der inzwischen gegenüber der Stadt Hannover eingeräumten Option zur Teilnahme am Modellprojekt ergeben, vermag der Magistrat nicht zu beurteilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juli 2001AA 55Wann legt der Magistrat endlich die Planungen für die kontrollierte Heroinvergabe für Schwerstabhängige vor?STVV-Anfrage · SPD
  2. 21. September 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 793Wann legt der Magistrat endlich die Planungen für die kontrollierte Heroinvergabe für Schwerstabhängige vor?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 5 · 23.10.2001
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 793 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneREP
Ablehnung:
SPDPDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und PDS (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 5 · 23.10.2001
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 793 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gesundheitsausschusses
Sitzung 6 · 03.12.2001
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 793 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAG
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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