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1. Risiken für die soziale Stadt - .Erster Frankfurter Sozialbericht. 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht II: Sozialhilfeempfänger
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B 788
Betreff:
- Risiken für die soziale Stadt - "Erster Frankfurter Sozialbericht"
- Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht II: Sozialhilfeempfänger Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 8009 - NR 1406 GRÜNE, B 834/00 - Zu 2.) Vermeidung generationsübergreifenden Sozialhilfebezugs Der Magistrat teilt die im o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Ausdruck kommende Sorge im Bezug auf das Phänomen des generations.übergreifenden Sozialhilfebezugs. Allerdings gibt es kein in der Fachöffentlichkeit allgemein akzeptiertes Konzept, wann von generationsübergreifendem Sozialhilfe.bezug gesprochen werden muss. Über das Ausmaß des generationsübergreifenden Sozialhilfebezugs kann aufgrund der vorliegenden statistischen Daten keine Aussage getroffen werden. Dies liegt daran, dass die zur Verfügung stehenden Daten auf den Einträgen in das EDV-System beruhen, mit denen die Hilfe zum Lebensunterhalt "zahlbar" gemacht wird. Für die Zahlbarmachung eines Falles ist aber der Umstand, dass jemand früher schon einmal bzw. seine Eltern Sozialhilfe bezogen hat, irrelevant und wird deshalb nicht erfasst. Zusammengefasst bedeutet dies, dass zunächst gesonderte Erhebungen notwendig sind, um das Ausmaß und die Ursachen generationsübergreifenden Sozialhilfe.bezugs zu bestimmen. Da keine Daten über den generationsübergreifenden Sozial.hilfebezug vorhanden sind, wird eine Umfrage bei Mitarbeitern der Sozialrathäuser durchgeführt werden, um Anhaltspunkte über Umfang und Ursachen dieser Form des Sozialhilfebezugs zu gewinnen. Erst aufgrund dieser Informationen kann eine Konzeption zur Bekämpfung dieser Art des Sozialhilfebezugs entwickelt werden, die zielgruppenspezifisch typische Problemkonstellationen bearbeitet. Es sei darauf hingewiesen, dass es schon jetzt eine Reihe von Instrumenten gibt, die generationsübergreifenden Soziahilfebezug verhindern und Teil der noch zu erarbei.tenden Konzeption sein werden:
- So wird seit diesem Jahr jedem jungen und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger, der neu in den Bezug gekommen ist, ein Qualifizierungs-, Beschäftigungs- oder Beratungsangebot gemacht. Wie wirksam diese Angebote im Sinne einer dauer.haften Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit sind, bedarf einer späteren Kontrolle.
- Wenn es nicht gelingt, Jugendliche und junge Erwachsene auf diesem Weg (also über ein Qualifizierungs-, Beschäftigungs- oder Beratungsangebot) zu einem selbständigen Leben zu befähigen, dann dürften die Ursachen hierfür häufig auch in dem zu suchen sein, was die Eltern dieser jungen Menschen ihnen für ihr spä.teres Leben mit auf den Weg gegeben haben. Eltern können durch die Erziehung von Kindern überfordert sein. Manchen von ihnen gelingt es nicht, ihre Kinder auf ein Leben vorzubereiten, in dem es auf gegenseitige Rücksicht, Solidarität, Selbstverantwortung und nicht zuletzt Leistungsbereitschaft ankommt. Soweit die Gründe für generationsübergreifenden Sozialhilfebezug hier zu suchen sind, wird schon jetzt auf die ganze Palette der Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe zurückgegriffen, um bei den betroffenen Kindern die Grundlagen für eine erfolg.reiche spätere Lebensbewältigung zu schaffen. Insoweit sind auch keine neuen Konzeptionen notwendig. Sehr wohl ist aber nötig, den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen genauer zu kontrollieren und diese ggf. zu überdenken (Qualitäts.management in der sozialen Arbeit).
- Neben den fallspezifischen Angeboten der Jugendhilfe und der Beschäftigungs.förderung dienen die im Rahmen des Projektes "Soziale Stadt" ergriffenen Maß.nahmen ebenfalls der Verhinderung generationsübergreifenden Sozialhilfe.bezugs. So hat das Quartiersmanagement in diesen Maßnahmen auch das Ziel, die Selbstverantwortung und das Selbstwertgefühl der Bewohner dieser Wohn.gebiete zu steigern. Dies geschieht z.B. dadurch, dass die Betroffenen in die Gestaltung ihres unmittelbaren Wohnumfeldes eingebunden werden, lernen, Konflikte mit angemessenen Mitteln auszutragen und in Kooperations.bezie.hungen eingebunden werden. Wenn es denn eine Kultur der Abhängigkeit und Unselbständigkeit gibt, die von den Eltern an die Kinder weitergegeben wird, dann ist zu hoffen, dass sie hierdurch abgebaut wird. Ob dies gelingt, kann erst am Ende des Projekts gesagt werden. Um der Verfestigung einer Abhängigkeitskultur entgegenzuwirken, hat die Stadt Frankfurt am Main schon in den 70er Jahren die Notunterkünfte aufgelöst, in den die Bewohner lediglich einen Nutzungs- aber keinen Mietvertrag hatten. Hierdurch wurde auch eine Gettoisierung der Bewohner dieser Unterkünfte verhindert. Darüber hinaus muss betont werden, dass es den allermeisten Sozialhilfe.empfän.gern gelingt, die Sozialhilfe wieder zu verlassen. zu 3.) Bekämpfung verdeckter Armut Verdeckte Armut ist, folgt man den Ergebnissen der einschlägigen Forschung, vor allem ein Problem älterer Menschen. Sie verzichten häufig aus Unkenntnis oder weil sie nicht wollen, dass ihre Kinder zum Unterhalt herangezogen werden, darauf, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Im Rahmen der Rentenreform des Jahres 2001 wurde auch eine Novellierung des BSHG beschlossen, der zu Folge ältere Bedürftige Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung) haben. Hierbei wird künftig weitgehend auf den Rückgriff auf unterhaltspflich.tige Verwandte verzichtet, so dass ein wesentlicher Grund für die Nicht-Inanspruchnahme von Sozialhilfe wegfallen wird. Zudem werden Anträge auf Grundsicherung an alle Rentenberechtigten, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, durch die Rentenversicherungsträger ver.schickt. Diese leiten die bei ihnen eingegangenen Anträge auf Grundsicherung an die zuständigen Träger der Grundsicherung weiter, so dass der häufig als diskri.minierend empfundene Antrag auf Sozialhilfe unterbleiben kann. Das Grundsiche.rungsgesetz tritt zum 1.1.2003 in Kraft. Die Grundsicherungsleistungen sind freilich so bemessen, dass einige Anspruchs.berechtigte immer noch Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe haben können. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn Anspruch auf einen Mehrbedarfs.zuschlag wegen Krankheit, Genesung oder Behinderung (Krankenkostzulage) besteht. Außerdem können Empfänger von Grundsicherung im Bedarfsfall auch weiterhin Ansprüche auf einmalige Leistungen geltend machen. Eine entsprechende Beratung durch die Grundsicherungsbehörden muss sichergestellt werden, da viele der Betroffenen es wahrscheinlich kaum für möglich halten werden, dass sie neben der Grundsicherung noch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben. Freilich gibt es noch andere Betroffene, die ihnen eigentlich zustehende Leistungen der Sozialhilfe nicht beantragen. Hier ist z.B. an Familien-Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen gedacht. Unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Kinder.armut sollten für diese Gruppe besondere Anstrengungen unternommen werden, damit sie die ihnen zustehende Sozialhilfe auch tatsächlich nutzen. Eine Konzeption zur Reduzierung verdeckter Armut könnte, so der jetzige Stand der Überlegungen, die folgenden Komponenten umfassen:
- Zielgruppenunspezifische Maßnahmen wie z.B. Information über eventuell bestehende Ansprüche auf Sozialhilfe: Bereitstellung eines Sozialhilfe-Berech.nungsprogrammes im Internet; muttersprachliche Informationsmaterialien für Migranten; Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern und Kirchengemeinden, um auf Sozialhilfeberechtigte zuzugehen; niedrigschwellige Informationsangebote auch außerhalb der Sozialrathäuser in den Stadteilen; Verstärkung der Stadtteilarbeit.
- Zielgruppenspezifische Maßnahmen Im Hinblick auf INDEX ältere Menschen: z.B. Vorträge in Seniorenclubs, bei Vereinen und Verbänden; Kirchengemeinden etc. über Sozialhilferecht und -ansprüche; Kontakt zu Einrichtungen, die verstärkt von älteren Menschen besucht werden. Im Hinblick auf INDEX Familien-Haushalte mit geringem Einkommen: z.B. Informationskampagne bei den Familienkassen, dem Wohnungsamt und dem Stadtschulamt, in Kindergärten und sonstigen Kinderbetreuungs.einrichtungen und bei anderen Stellen, die von Familien besucht werden; Kontakt zu Arbeitgebern, die viele Niedriglohnbeschäftigte haben. Wie die entgültige Konzeption aussehen wird, ist allerdings noch offen und hängt auch davon ab, welche Erfahrungen in anderen Kommunen mit ähnlichen Bemü.hungen gemacht worden sind. Der Magistrat hat sich bereits in der Vergangenheit in vielfacher Hinsicht um die Aufklärung hilfebedürftiger Personen bemüht und offensiv an der Verbesserung des Informationsflusses gearbeitet. Hierüber wurde bereits früher (vgl. Magistratsbericht B 95 vom 26.01.2001) berichtet. In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die in allen Stadtteilen ehrenamtlich tätigen Sozialbezirks.vor.steher und -pfleger einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Sozialhilfeansprüche leisten. Sie geben konkrete Hinweise, initiieren Hilfsangebote und sind nicht selten persönlich als Begleitung des Bedürftigen beim Gang zum Jungend- und Sozialamt anzutreffen. Zu 4.) Bekämpfung der Armut von Alleinerziehenden/ Ausweitung des Betreuungsangebotes Um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie praktisch zu ermöglichen, ist ein bedarfsgerechtes und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder aller Alters.gruppen erforderlich. Durch große Anstrengungen des Magistrats in den 90er Jahren konnte die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz und ein deutlicher Ausbau des Betreuungsangebots für Schulkinder (Horte, Schülerläden und Betreuungsangebote an Schulen) erreicht werden. Durch den vom Magistrat bereits eingeleiteten weiteren Ausbau des Betreuungs.angebots für Kleinkinder wie für Schulkinder und die angestrebte weitere Differen.zierung und Flexibilisierung der Öffnungs- und Betreuungszeiten wird schrittweise ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Altersgruppen entstehen. Der besonderen Lage von alleinerziehenden Müttern und Vätern wird u.a. bei der vorrangigen Aufnahme aus sozialen oder pädagogischen Gründen Rechnung getragen, wenn die Nachfrage die Zahl der in einer Einrichtung bzw. in einem Stadt.teil vorhandenen Plätze übersteigt. Zu 5.) Einrichtung eines Sozialkabinetts Der Magistrat ist sich sehr wohl der Notwendigkeit einer Koordination von Arbeits.markt-, Beschäftigungs-, Sozial-, Integrations-, Wohnungs- und Stadtplanungspolitik bewusst, um soziale Problemlagen effektiv zu bekämpfen und sozialer Segregation entgegenzuwirken. Schon jetzt kooperieren die verschiedenen städtischen Ämter und Dezernate auf den beschriebenen Themenfeldern miteinander und mit anderen Institutionen. Beispiele hierfür sind die mittlerweile 12 Regionalräte, die Koopera.tionsvereinbarung mit dem Arbeitsamt und die Ein.rich.tung einer gemeinsamen Anlaufstelle für Jugendliche ohne Arbeit oder Ausbildung, der Beirat für Beschäfti.gungspolitik, die Ständige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.konferenz, die Sozialhilfe.kommission oder die Arbeitsgemeinschaft nach § 95 BSHG. Insoweit bedarf es keines neuen Gremiums, welches die sachlich gebotene und jetzt schon statt.findende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Dezernaten und zwischen diesen und externen Akteuren erst ermöglichen oder initiieren müsste. Um sozialer Segregation entgegenzuwirken und soziale Problemlagen zu bekämpfen, benötigt man Wissen über die Konzentration bestimmter Personen.gruppen wie Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose und über die Unterschiedlichkeit der Lebensbedingungen in den verschiedenen Teilen der Stadt. Der jetzige Kenntnis.stand wird in Teil V des Frankfurter Sozialberichts dargestellt, der z.Z. fertiggestellt wird. Im Augenblick sind stadtweit nur Aussagen auf der Ebene der Stadtbezirke möglich. Die stark differierenden Einwohnerzahlen und die interne Heterogenität der Stadtbezirke sprechen aber dafür, kleinere räumliche Einheiten zu betrachten. Der Magistrat ist bestrebt, das gesamte Stadtgebiet in sozialstrukturell von einander abgrenzbare "Sozial.räume" einzuteilen und diese kontinuierlich auf problematische Entwicklungen hin zu beobachten, um früher als bisher problem.adäquat tätig werden zu können. Zu 6.) Regionaldebatte Schon jetzt ist die Stadt Frankfurt am Main in verschiedenen Gremien (Regionalkon.ferenz der direktgewählten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte des Rhein-Main-Gebietes, Rat der Regionen nach § 4 des hess. Ballungsraumgesetzes, Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main und Regionalversammlung nach dem hess. Landesplanungsgesetz) vertreten, in denen die nicht immer spannungsfreien Ver.flechtungen der Stadt mit den Umlandgemeinden thematisiert werden. Insoweit gibt es diese Debatte bereits und es bedarf keines neuen Rahmens, um die Möglich.keiten eines sozialen Ausgleichs zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Umland thematisieren zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2000BB 8341. Risiken für die soziale Stadt .Erster Frankfurter Sozialbericht. 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht .Sozialhilfeempfänger.Magistratsbericht
- 16. Februar 2001NRNR 1406Konsequenzen aus dem II. Teil des Sozialberichts (Sozialhilfeempfänger) ziehen!STVV-Antrag · GRÜNE
- 21. September 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 7881. Risiken für die soziale Stadt - .Erster Frankfurter Sozialbericht. 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht II: SozialhilfeempfängerMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und CDU gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung PDS
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fwf gegen WBE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU gegen SPD und GRÜNE (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und PDS gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und E.L. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE (= Ziffern 1. bis 4. Kenntnis als Zwischenbericht, Ziffern 5. und 6. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Ziffern 1. bis 4. Kenntnis als Zwischenbericht; Ziffern 5. und 6. Ablehnung) E.L. (= Kenntnis)