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Einführung von Sicherheitssystemen für U- und S-Bahnen prüfen

Vorlagentyp: B
220 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Einführung von Sicherheitssystemen für U- und S-Bahnen in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass derzeit keine entsprechenden Maßnahmen von der Verkehrsgesellschaft verfolgt werden. Die Deutsche Bahn prüft jedoch die Integration von Bahnsteigtüren und die Verbesserung der Notrufsysteme.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Am 15.05.2019 hat der damalige Verkehrsdezernent den untenstehenden Berichtsentwurf unterzeichnet, der jedoch vom damaligen Oberbürgermeister nie auf die Tagesordnung des Magistrats genommen und somit auch nicht den Stadtverordneten zugeleitet wurde. Da sich der Sachverhalt zwischenzeitlich nicht geändert hat, wird der nachfolgende, unveränderte Berichtsentwurf erneut in den Geschäftsgang gegeben: Der Magistrat teilt mit, dass die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aktuell keine Maßnahmen oder Projekte verfolgt, welche den angefragten Sachverhalt betreffen.

Den Magistrat erreichte zudem eine Stellungnahme des Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für das Land Hessen, die wie folgt lautet: "Punkt 1: Sensor-/Überwachungssysteme für U- und S-Bahnen

Bei einem Notfall an einem Bahnsteig im deutschen Eisenbahnsystem ist heute deutschlandweit der schnellste und direkteste Weg, per Mobiltelefon die Notrufnummern 110 oder 112 zu wählen. Da Verkehrsstationen mindestens mit dem Mobilfunkstandard GSM ausgestattet sind, ist das Absetzen eines telefonischen Notrufs in jedem Fall möglich. Alle über 112 zu erreichenden Rettungsstellen in Deutschland haben direkten Kontakt zu den Notfallleitstellen der DB. Werden diese alarmiert, können sie unverzüglich geeignete Maßnahmen ableiten - wie beispielsweise den sofortigen Stopp aller Bahnen im betroffenen Bereich. Die Kommunikation dieses Notrufprozesses wird in den kommenden Monaten noch einmal intensiviert.

Der Deutschen Bahn ist bekannt, dass bei anderen Betreibern von Schieneninfrastruktur, z.B. bei Stadtbahnen und U-Bahnen, andere gesetzliche Vorgaben gelten als die für die Eisenbahn des Bundes maßgebliche Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

Angesichts des tragischen Ereignisses an der Station Frankfurt Ostendstraße lässt die Deutsche Bahn von einer konzernübergreifenden Expertengruppe prüfen, welche weiteren Schlussfolgerungen aus diesem Ereignis abgeleitet werden sollten.

Punkt 2: Bahnsteigtüren

Die Deutsche Bahn hat eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die zeigt, dass Bahnsteigtüren in das System der S-Bahn München technisch und betrieblich integrierbar sind. Allerdings gibt es in Deutschland noch kein von den Behörden zugelassenes Bahnsteigtürensystem.

Aufbauend auf der Machbarkeitsstudie strebt DB Station & Service als Betreiber der S-Bahn-Stationen aktuell an, die Systemintegration und den Nutzen von Bahnsteigtüren im Rahmen eines Pilotprojektes nachzuweisen.

Wie erwähnt, gibt es für Deutschland keine zugelassenen Bahnsteigtüren für den dargestellten Anwendungsbereich. Deshalb bedarf es vor der Errichtung und Inbetriebnahme einer behördlichen Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Dies ist erfahrungsgemäß ein sehr langwieriger Prozess. Wir streben an, im Rahmen des o.g. Piloten die entsprechende Zulassung zu erlangen.

Die Zulassungsprüfung für die S-Bahn München im Rahmen des Pilotprojektes verfolgt auch das Ziel einer Systemzulassung. Bei erfolgreicher Zulassung wäre diese somit nicht nur auf das System der S-Bahn München beschränkt. Sobald die Zulassung vorliegt, ist es naheliegend und sinnvoll, einen Transfer in weitere S-Bahn-Systeme und somit auch auf S-Bahn-Stationen in Frankfurt am Main zu prüfen."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2018NRNR 703Einführung von Sicherheitssystemen für U- und S-Bahnen prüfenSTVV-Antrag · BFF
  2. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 220 Wochen
    BB 77Einführung von Sicherheitssystemen für U- und S-Bahnen prüfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
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Sitzung 16 · 20.03.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Zurückweisung)

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