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Barrierefreier ÖPNV in Frankfurt

Vorlagentyp: ALINKE
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anfrage thematisiert die Barrierefreiheit im Frankfurter öffentlichen Nahverkehr, insbesondere an wichtigen Verkehrsknotenpunkten und bezüglich der Nutzung von Aufzügen. Es werden zahlreiche Fragen zur derzeitigen Situation und künftigen Planungen hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgeworfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 27.01.2027 antworten. Noch 83 Tage.Warum?

Konstablerwache — 33 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.10.2026.

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Fragen an den Magistrat

Noch immer sind nicht alle Frankfurter Stationen barrierefrei erreichbar. Nicht mal solche, die als Verkehrsknotenpunkte mit Umsteigemöglichkeiten dienen: Der Frankfurter Hauptbahnhof ist spätestens seit Beginn der Bauarbeiten in vielen Bereichen nicht mehr barrierefrei zugänglich. Betroffene müssen teilweise erhebliche und unzumutbare Umwege in Kauf nehmen. Hinzu kommen zahlreiche Baustellen im gesamten Bahnhofsumfeld, durch die Fußwege gesperrt und barrierefreie Wege zusätzlich erschwert oder unterbrochen werden. Auch die wiederkehrenden Ausfälle der Aufzüge zwischen der B-Ebene und den U-Bahnsteigen der Linien U4 und U5 schränken die Zugänglichkeit ein.

Auch an anderen zentralen Verkehrsknotenpunkten bestehen Mängel: An der Konstablerwache fehlt ein durchgängiges Blindenleitsystem, an der Galluswarte wie auch in der Ostendstraße ist kein stufenloser Zugang gewährleistet, es fehlt an Aufzügen. Am Westbahnhof wird zwar die S-Bahn-Station barrierefrei ausgebaut, die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen ist jedoch bislang nicht in die Planung einbezogen. Hinzu kommen regelmäßig defekte Aufzüge und Fahrtreppen im gesamten Stadtgebiet. Für Menschen, die keine Treppen bewältigen können, führen solche Barrieren zu erheblichen Umwegen oder verhindern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs vollständig.

Die VGF bietet zwar einen kostenlosen Fahrgastbegleitservice an, allerdings nur montags bis freitags von etwa 07:15 bis 18:45 Uhr. Bei defekten Aufzügen steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Treppensteiger zur Verfügung. Ein individuell abrufbarer, barrierefreier Alternativverkehr besteht hingegen nicht.

In Berlin wird bei einem fehlenden oder ausgefallenen Aufzug zunächst nach einer individuell nutzbaren, barrierefreien Verbindung gesucht. Ist eine solche nicht verfügbar, wird ein geeignetes, bei Bedarf rollstuhlgerechtes Taxi zur nächsten barrierefrei erreichbaren Station organisiert. Der dortige Bus-&-Bahn-Begleitservice steht zudem täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Stationen im Frankfurter Stadtgebiet sind noch nicht vollständig barrierefrei erreichbar und welche Planungen und Zeitpläne bestehen für ihren barrierefreien Ausbau?
  2. Welche Haltestellen - insbesondere Verkehrsknotenpunkte mit Umsteigemöglichkeiten - sollen in den kommenden Jahren barrierefrei umgebaut werden und in welchem Jahr sind jeweils Planung und Fertigstellung vorgesehen?
  3. Wann soll die letzte noch nicht barrierefrei ausgebaute Haltestelle umgebaut werden, und wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen?
  4. In welchem Umfang und für welche Dauer waren Aufzüge und Fahrtreppen an Frankfurter Stationen seit 2024 außer Betrieb, und welche Stationen waren besonders häufig oder lange betroffen? Bis wann sollen alle benötigten T-Wagen geliefert und in Betrieb genommen werden, sodass die Hochflur-Straßenbahnen vollständig aus dem Linienverkehr genommen werden können?
  5. Wie werden Fahrgäste aktuell über fehlende oder defekte Aufzüge und Fahrtreppen informiert, und werden Störungen bei der barrierefreien Verbindungsauskunft automatisch berücksichtigt?
  6. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um sicherzustellen, dass Ausfälle von Aufzügen und Fahrtreppen bereits während der Anfahrt zur jeweiligen Station per Durchsage angekündigt werden?
  7. Warum werden Busse mit defekten Fahrgastinformationssystemen (Haltestellenanzeigen oder -ansagen) im Linienverkehr eingesetzt und welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die zuverlässige Fahrgastinformation sicherzustellen?
  8. Welche konkrete Unterstützung erhalten Fahrgäste, wenn wegen einer baulichen Barriere oder eines technischen Ausfalls keine tatsächlich nutzbare, durchgehend barrierefreie Verbindung zur Verfügung steht? Welche Rolle spielt dabei der Treppensteiger, und wo liegen dessen praktische Grenzen? Wie haben sich Nachfrage, Nutzung, Personalumfang, Kosten und nicht erfüllte Buchungswünsche des VGF-Fahrgastbegleitservices seit 2024 entwickelt?
  9. Wie bekannt ist der Fahrgastbegleitservice bei den potenziellen Nutzer*innen, wie wird bislang über ihn informiert, und mit welchen Maßnahmen wird sein Bekanntheitsgrad insbesondere bei Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie bei Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen erhöht?
  10. Welche verbindlichen Reaktions- und Reparaturzeiten gelten bei Ausfällen von Aufzügen und Fahrtreppen, wie werden diese überwacht und welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die Ausfalldauer zu verkürzen?
  11. Wie sind die Zuständigkeiten für Meldung, Behebung und Kommunikation bei Störungen der barrierefreien Erreichbarkeit zwischen VGF, traffiQ, RMV und DB InfraGO geregelt, und wie stellt der Magistrat eine koordinierte Information und Unterstützung der betroffenen Fahrgäste sicher?
  12. Aus welchen Gründen darf der Fahrgastbegleitservice Menschen mit Behinderung zwar begleiten, aber bspw. keine Rollstuhlfahrer*innen schieben und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Service entsprechend zu erweitern?
  13. Welcher personelle und finanzielle Aufwand wäre mit einer Ausweitung des Fahrgastbegleitservices auf Abendstunden, Wochenenden und Feiertage beziehungsweise mit einem täglichen Angebot von 07:00 bis 22:00 Uhr verbunden?
  14. Wie bewertet der Magistrat die Übertragbarkeit des Berliner Barrierefreien Alternativ-Verkehrs auf Frankfurt, und unter welchen Voraussetzungen könnte gemeinsam mit VGF, traffiQ, RMV, DB InfraGO, dem Behindertenfahrdienst und den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen ein entsprechender Modellversuch mit Inklusionstaxis umgesetzt werden, der bei Aufzugsstörungen auch Menschen mit Rollatoren und auswärtige Fahrgäste berücksichtigt?
  15. Wie werden die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen systematisch in die Planung, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Frankfurter ÖPNV einbezogen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Oktober 2026 brachte Linke diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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