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Grundstücksvergabe im Bereich zwischen Hanauer Landstraße/Honsellstraße/ Mayfarthstraße und Eytelweinstraße

Vorlagentyp: B
280 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.07.2002, B 699

Betreff:

Grundstücksvergabe im Bereich zwischen Hanauer Landstraße/Honsellstraße/ Mayfarthstraße und Eytelweinstraße

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.07.1997, § 514 - NR 86 CDU, SPD, GRÜNE und FDP -

Die Stadt Frankfurt am Main hat mit notariellem Kaufvertrag vom 27.01.1998 die Grundstücke "Honselldreieck" an die BBV Immobilien-Fonds GmbH & Co. Objekt Karlsruhe KG (BBVI) entsprechend den Vorgaben des Stadtverordnetenbeschlusses vom 17.07.1997, § 514, veräußert. Der vereinbarte Kaufpreis wurde vertragsgemäß von der Stadt Frankfurt am Main vereinnahmt; ihre Bauverpflichtung hat die Käuferin jedoch nicht erfüllt.

Es dient zur Kenntnis, dass die Hochtief Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main beabsichtigt, von der damaligen Käuferin ihrerseits die genannten Grundstücke zu erwerben. Der neue Käufer setzt jedoch voraus, dass der seinerzeit abgeschlossene Grundstücksvertrag, dessen Bedingungen auf einen Erwerber abzuwälzen sind, in wesentlichen Punkten modifiziert wird:

- Hochtief Projektentwicklung GmbH verpflichtet sich, auf dem Grundstück ein funktionsgerechtes Einzelhandels- und Bürozentrum, bestehend aus Verkaufsflächen, Vergnügungsbetrieben, Gastronomie, Büros und nach Wahl von Hochtief gegebenenfalls einem Hotel, einschließlich der hierfür notwendigen Nebenräume sowie der für den Betrieb notwendigen Stellplätze mit einer Bruttogeschossfläche von insgesamt 80.000 m² zu errichten. Ein Kinocenter - wie ursprünglich von der Stadt beabsichtigt - wird nicht mehr entstehen, da hierfür ein Bedarf nicht zu erkennen ist.

- Klarstellend wird zwischen Hochtief und der Stadt vereinbart, dass die Verpflichtung zur Schaffung von mindestens 600 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen auch mit einem Nachweis von Arbeitsplätzen mit geringfügiger Beschäftigung (so genannte 325,-- Euro-Arbeitsplätze) erfüllt werden kann.

- Wegen den Änderungen im Übrigen wird auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2002, § 2934 verwiesen.

Eine Verbesserung des Kaufpreises wegen des Wegfalls des Kinocenters, das seinerzeit den möglichen Kaufpreis belastet hat, war im Verhandlungswege nicht zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 1997MM 38Grundstücksvergabe im Bereich zwischen Hanauer Landstraße/Honsellstraße/Mayfarthstraße und EytelweinstraßeMagistratsvortrag
  2. 17. Juli 1997NRNR 86Grundstücksvergabe im Bereich zwischen Hanauer Landstraße/Honsellstraße/Mayfarthstraße und EytelweinstraßeSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P.
  3. 8. Juli 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 280 Wochen
    BB 699Grundstücksvergabe im Bereich zwischen Hanauer Landstraße/Honsellstraße/ Mayfarthstraße und Eytelweinstraße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 4
Sitzung 13 · 20.08.2002
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Ablehnung:
PDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 14 · 16.09.2002
TO I, TOP 39
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 699 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorsitzende wird gebeten, für die nächste Sitzung des Ausschusses eine/n Vertreter/in des Liegenschaftsamtes einzuladen, die/der Auskunft zu der Vorlage geben kann.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 24.09.2002
TO II, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 699 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 15 · 28.10.2002
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Sonstige:
PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 05.11.2002
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

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