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Fördert die städtische Personalpolitik Integration?

Vorlagentyp: B
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.08.2003, B 676

Betreff:

Fördert die städtische Personalpolitik Integration?

Vorgang:

A 401 E.L.

Zwischenbericht:

Die Anfrage der Europa-Liste vom 01.07.2003, A 401 "Fördert die städtische Personalpolitik Integration“ beantwortet der Magistrat mit Zwischenbericht, da die umfangreiche Anfrage nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden kann.

Der Magistrat ist gehalten, im Personalauswahlverfahren die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber in den Vordergrund zu stellen.

Die Personalentscheidung erfolgt ausschließlich anhand der Kriterien "Eignung,

Befähigung und Leistung“ nach dem Prinzip der "Bestenauslese“; die dabei maßgebenden Entscheidungskriterien ergeben sich aus der im Rahmen gerichtlicher Überprüfung von Auswahlverfahren erfolgten umfangreichen Rechtsprechung.

Die Beschäftigung von nicht deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung, insbesondere im Bereich der Ausbildung und damit qualifizierter Berufsgruppen, liegt im Interesse des Magistrats.

Die Gewinnung von geeignetem Personal nicht deutscher Herkunft unterliegt jedoch aus Gründen, die in keiner Weise im Einflussbereich des Magistrats liegen, erschwerten Rahmenbedingungen.

Zum einen ist bei den Bewerbungseingängen nicht deutscher Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein zurückhaltendes Interesse an einer städtischen Ausbildung bzw. Beschäftigung zu verzeichnen.

Zum anderen ist nach wie vor festzustellen, dass der Anteil der nicht deutschen Bewerberinnen und Bewerber mit qualifiziertem Schulabschluss (z.B. Abitur und Fachhochschulreife) oder einer fachspezifischen Ausbildung noch vergleichsweise gering ist. Insofern fehlt es oftmals an den zwingend vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen.

Unabhängig davon liegt die Entscheidungskompetenz bei Bewerbungs- und Auswahlverfahren seit 1996 grundsätzlich in der Verantwortung der Dezernate mit ihren Ämtern und Betrieben, so dass eine zentrale Bewerberpflege/-erfassung nicht erfolgt.

Vor diesem Hintergrund gestaltet sich eine detaillierte Aufschlüsselung der statistischen Daten schwierig. Der hohe Auswertungsaufwand bedarf einiger Zeit.

Nach Auswertung der dann vorliegenden Ergebnisse wird der Magistrat zu gegebener Zeit abschließend berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juli 2003AA 401Fördert die städtische Personalpolitik Integration?STVV-Anfrage · E.L.
  2. 25. August 2003Sie sind hier
    BB 676Fördert die städtische Personalpolitik Integration?
    Magistratsbericht
  3. 1. März 2004Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 132Fördert die städtische Personalpolitik Integration?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 20 · 01.10.2003
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 676 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Immigration und Integration
Sitzung 24 · 09.10.2003
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 676 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)E.l (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (= Kenntnis)

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 24 · 13.10.2003
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 676 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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