Fördert die städtische Personalpolitik Integration?
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 25.08.2003, B 676
Betreff:
Fördert die städtische Personalpolitik Integration?
Vorgang:
A 401 E.L.
Zwischenbericht:
Die Anfrage der Europa-Liste vom 01.07.2003, A 401 "Fördert die städtische Personalpolitik Integration“ beantwortet der Magistrat mit Zwischenbericht, da die umfangreiche Anfrage nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden kann.
Der Magistrat ist gehalten, im Personalauswahlverfahren die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber in den Vordergrund zu stellen.
Die Personalentscheidung erfolgt ausschließlich anhand der Kriterien "Eignung,
Befähigung und Leistung“ nach dem Prinzip der "Bestenauslese“; die dabei maßgebenden Entscheidungskriterien ergeben sich aus der im Rahmen gerichtlicher Überprüfung von Auswahlverfahren erfolgten umfangreichen Rechtsprechung.
Die Beschäftigung von nicht deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung, insbesondere im Bereich der Ausbildung und damit qualifizierter Berufsgruppen, liegt im Interesse des Magistrats.
Die Gewinnung von geeignetem Personal nicht deutscher Herkunft unterliegt jedoch aus Gründen, die in keiner Weise im Einflussbereich des Magistrats liegen, erschwerten Rahmenbedingungen.
Zum einen ist bei den Bewerbungseingängen nicht deutscher Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein zurückhaltendes Interesse an einer städtischen Ausbildung bzw. Beschäftigung zu verzeichnen.
Zum anderen ist nach wie vor festzustellen, dass der Anteil der nicht deutschen Bewerberinnen und Bewerber mit qualifiziertem Schulabschluss (z.B. Abitur und Fachhochschulreife) oder einer fachspezifischen Ausbildung noch vergleichsweise gering ist. Insofern fehlt es oftmals an den zwingend vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen.
Unabhängig davon liegt die Entscheidungskompetenz bei Bewerbungs- und Auswahlverfahren seit 1996 grundsätzlich in der Verantwortung der Dezernate mit ihren Ämtern und Betrieben, so dass eine zentrale Bewerberpflege/-erfassung nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund gestaltet sich eine detaillierte Aufschlüsselung der statistischen Daten schwierig. Der hohe Auswertungsaufwand bedarf einiger Zeit.
Nach Auswertung der dann vorliegenden Ergebnisse wird der Magistrat zu gegebener Zeit abschließend berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2003AA 401Fördert die städtische Personalpolitik Integration?STVV-Anfrage · E.L.
- 25. August 2003Sie sind hierBB 676Fördert die städtische Personalpolitik Integration?Magistratsbericht
- 1. März 2004Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 132Fördert die städtische Personalpolitik Integration?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)