Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-Dreiecks
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.10.2010, B 667
Betreff: Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-Dreiecks Vorgang: A 1263 FAG Zwischenbescheide des Magistrats vom 21.03.2011 und 04.08.2011 Zwischenbericht:
Zu 1. und 2.: Die Stadt hat auf Grundlage des Gremienbeschlusses § 514 vom 17.07.1997 das sogenannte Honselldreieck mit Kaufvertrag vom 27.01.1998 an die BBV Immobilien-Fonds GmbH & Co. Objekt Karlsruhe KG (BBVI) veräußert. In dem Vertrag verpflichtete sich die Käuferin insgesamt 80.000 qm Bruttogeschossfläche (BGF) zu errichten, u. a. ein Multiplex-Kino-Center und ein funktionsgerechtes Einzelhandelszentrum. Gremienbeschluss und Kaufvertrag lagen eine schematische Objektplanung zugrunde, die für das Einzelhandelszentrum eine Fläche von rund 31.000 qm BGF vorsah. Mit Beschluss § 7326 "Grundstücksvergabe im Bereich zwischen Hanauer Landstraße/Honsellstraße/Mayfarthstraße und Eytelweinstraße (Honsell-Dreieck)" vom 10.12.2009 ist das Grundstück weiter veräußert worden, da die vertraglich vereinbarte Bauverpflichtung nicht erfüllt wurde. Im Jahre 2007 ist eine Verträglichkeitsstudie durchgeführt worden. Als Ergebnis wird festgehalten, dass keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und Versorgungskerne in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sind, wenn Verkaufsflächenbegrenzungen für bestimmte Sortimente (Nahrungs- und Genussmitteln ungefähr 3.000 qm, Drogeriemärkte/Parfümerien auf ca. 1.500 - 2.000 qm) vorgenommen werden. Am 30.03.2009 ist der Bauvorbescheid (Änderungsbescheid v. 16.04.2009) ergangen, wonach 31.000 qm Einzelhandelsfläche genehmigt worden sind. Das Gebiet ist gem. § 34 (2) BauGB als Kerngebiet eingeordnet worden, in welchen großflächiger Einzelhandel zulässig ist. Die Verträglichkeitsstudie ist Bestandteil des Bauvorbescheides.
Zu 3. und zu 4.: Das Regionale Einzelhandelskonzept ist in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband entstanden. Es gab mehre Abstimmungsrunden, in denen die Einzelhandelsplanungen und Einzelhandelspotenziale der Stadt Frankfurt am Main vorgetragen wurden. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Franfurt ist dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bekannt. Das Honsell-Dreieck ist als neuer Standort im beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (§ 4608 vom 24.09.2008) enthalten.
Zu 5.: Entfällt Zu 6.: Entfällt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2010AA 1263Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-DreiecksSTVV-Anfrage · FAG
- 29. Oktober 2010Sie sind hierBB 667Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-DreiecksMagistratsbericht
- 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 439Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-DreiecksMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER; SPD (= Votum im Wirtschaftsausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten