Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-Dreiecks
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Anfrage vom 30.07.2010, A 1263
Betreff: Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-Dreiecks Die Frankfurter Neue Presse berichtete am 17.07.2010 ("Neue Hürden für Einkaufszentrum") über die geplante Bebauung des Honsell-Dreiecks. Das Areal wurde von der Hamburger B&L Real Estate erworben, um dort ein Hotel, ein Kino, Büros, Gastronomie und Einzelhandel zu errichten. Wie die Zeitung berichtet, hat nunmehr der regionale Planungsverband Einspruch gegen die Planung eingelegt, da "der dort geplante großflächige Einzelhandel . . nicht mit dem übereinstimmt, was die Stadt Frankfurt bei der Aufstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes beschlossen hat". Bei neuen großflächigen Einzelhandelsprojekten sei eine überörtliche Koordination und Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden erforderlich. Der Direktor des Planungsverbandes führte hierzu aus, dass "dieses Frankfurter Versäumnis" nur durch ein Abänderungsverfahren zu dem geltenden Einzelhandelskonzept zu heilen sei, was etwa 6 bis 9 Monate Zeit in Anspruch nehmen wird. In diesem Zusammenhang wird der Frankfurter Planungsdezernent zitiert, der darauf hingewiesen habe, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung des regionalen Einzelhandelskonzeptes das Bauvorhaben Honsell-Dreieck noch nicht "in trockenen Tüchern" gewesen sei. Das erscheint zweifelhaft, denn das Areal wurde bereits 1998 an die BBV Immobilien-Fonds GmbH & Co. Objekt Karlsruhe KG (BBVI) veräußert, wobei eine Bebauung - u.a. mit Einzelhandelsflächen - vertraglich vereinbart wurde. Die Größe dieser Flächen wurden in einem Bauvorbescheid vom 30.03.2009 auf 31.000 qm festgelegt. Es entsteht der Verdacht, dass das Bauvorhaben Honsell-Dreieck bei der Festlegung des regionalen Einzelhandelskonzeptes einfach vergessen wurde oder/und zu dem Zeitpunkt, zu dem die Größe der Flächen feststanden (spätestens am 30.03.2009) ein Abänderungsverfahren durchzuführen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Seit wann ist dem Magistrat bekannt, dass im Bereich des Honsell-Dreiecks Einzelhandelsflächen entstehen sollen?
- Seit wann ist dem Magistrat die derzeit geplante Größe der Einzelhandelsflächen von ca. 31.000 qm bekannt?
- Zu welchem Zeitpunkt hat der Magistrat seine Planungen im Rahmen der Erarbeitung des regionalen Einzelhandelskonzeptes vorgetragen?
- Hat der Magistrat im Rahmen der Erarbeitung des regionalen Einzelhandelskonzeptes die für das Honsell-Dreieck geplanten Flächen vorgetragen?
- Falls 4. unzutreffend: warum nicht?
- Falls 4. unzutreffend: warum hat der Magistrat nicht zu dem Zeitpunkt, als ihm die Größe der geplanten Flächen bekannt war, die Durchführung eines Abänderungsverfahren beantragt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2010Sie sind hierAA 1263Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-DreiecksSTVV-Anfrage · FAG
- 29. Oktober 2010BB 667Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-DreiecksMagistratsbericht
- 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 439Einzelhandelsflächen im Bereich des Honsell-DreiecksMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate