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Bunkeranmietung für kulturelle Zwecke

Vorlagentyp: B
135 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die langfristige Sicherung und Überlassung von Bunkern für kulturelle Zwecke. Dies soll durch eine brandschutztechnische Ertüchtigung und eine Klärung der Finanzierung geschehen. Ziel ist es, die kulturellen Räume zu erhalten und die Gedenkstätte in der Friedberger Anlage langfristig zu sichern.

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Thema Kultur verfolgen

Bericht

Der Magistrat hat 1993 fünf ehemalige Zivilschutzbunker angekauft, um die darin befindlichen insgesamt rund 150 Kultur- und Musikräume zu erhalten und langfristig zu sichern. Nach dem Erwerb der Bunker durch das damalige Liegenschaftsamt und einer für die Weitervermietung notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung wurden die Bunker für 20 Jahre an die jeweiligen Trägervereine vermietet. Der Schuldendienst in Höhe von 9,5 % der Bunker-Erwerbskosten wurde aus den Planansätzen des Kulturdezernats erstattet. Daher standen und stehen die Mieteinnahmen für diese Musikbunker dem Kulturdezernat zu. (Stadtverordnetenbeschluss § 11893 vom 28.01.1993, M 301 bzw. MB 300 vom 15.02.1993). Derzeit läuft die auf 20 Jahre vereinbarte Mietdauer nach und nach aus, danach verlängert sie sich vertragsgemäß um jeweils ein Jahr. Im Jahr 2016 wurden weitere sechs ehemalige Hochbunker erworben. Diese Liegenschaften sind derzeit als einfache Lagerräume oder ebenfalls als Proberaum genutzt. Auch für diese Liegenschaften ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung notwendig, die in den nächsten Monaten erfolgen soll. Eine Besonderheit stellt der Bunker in der Friedberger Anlage dar, der bereits seit mehreren Jahren als Ausstellungsort der 'Initiative 9. November' genutzt wird. Dort wird an die alte Synagoge erinnert, die in der Pogromnacht vom 9. November 1938 in Brand gesetzt und zerstört worden ist. Diese Gedenkstätte an dem historisch bedeutsamen Ort soll langfristig gesichert werden. Der Magistrat strebt nach wie vor eine günstige Überlassung der Bunker zu kulturellen Zwecken an, allerdings muss langfristig geklärt werden, wie das finanziert werden kann, um den Bauunterhalt abbilden zu können. Die beteiligten Dezernate werden sich hierzu abstimmen und berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2020NRNR 1123Bunkeranmietung für kulturelle Zwecke sichernSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 14. Dezember 2020Sie sind hier
    BB 661Bunkeranmietung für kulturelle Zwecke
    Magistratsbericht
  3. 1. Oktober 2021BB 361Bunkeranmietung für kulturelle ZweckeMagistratsbericht
  4. 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 135 WochenBB 365Bunkeranmietung für kulturelle ZweckeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 1
Sitzung 46 · 12.01.2021
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 661 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 18.01.2021
TO II, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 661 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 46 · 19.01.2021
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 661 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 661 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 44 · 21.01.2021
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 661 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO II, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 661 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 44 · 25.01.2021
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 661 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 45 · 18.02.2021
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 661 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 661 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 1 · 16.09.2021
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 661 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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