Bunkeranmietung für kulturelle Zwecke
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die langfristige Vermietung von ehemaligen Bunkern für kulturelle Zwecke, um die dortigen Musik- und Kulturangebote zu sichern. Dies geschieht trotz hoher Nebenkosten und notwendiger Sanierungen, um den Verlust anderer Musikräume auszugleichen. Ziel ist es, die Mieten an die bestehenden städtischen Musikbunker anzupassen, um Härten für die Musikerinnen und Musiker zu vermeiden.
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Lassallestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
- Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hochbunker Lassallestraße für Kultur zur Verfügung stellen (II)02.07.2025 · A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Lassallestraße per E-MailBericht
Der Magistrat hat 1993 fünf ehemalige Zivilschutzbunker angekauft, um die darin befindlichen insgesamt rund 150 Kultur- und Musikräume zu erhalten und langfristig zu sichern. Nach dem Erwerb der Bunker durch das damalige Liegenschaftsamt und einer für die Weitervermietung notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung wurden die Bunker für 20 Jahre an Trägervereine vermietet. Diese Mietverträge werden in den nächsten Monaten nach und nach auslaufen.
Im Jahr 2016 wurden weitere sechs ehemalige Hochbunker durch die Stadt Frankfurt am Main erworben. Neben dem als Gedenkstätte genutzten Bunker in der Friedberger Anlage sind weitere fünf dieser Liegenschaften bislang als einfache Lagerräume oder Vereinsraum genutzt. Auch für diese Liegenschaften ist grundsätzlich für eine weitergehende Nutzung eine brandschutztechnische Ertüchtigung notwendig. Der Magistrat arbeitet aktuell an der Ertüchtigung der beiden Bunker in der Lassallestraße 2a und der Küferstraße 7. Diese beiden Liegenschaften sollen zukünftig als weitere Musikbunker genutzt werden können und so den Verlust des Musikbunkers im Marbachweg ausgleichen, in dem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin den dort probenden Musikerinnen und Musikern die Mietverträge gekündigt hat.
Die Nebenkosten für die 1993 erworbenen Bunker betragen aufgrund der hohen sicherheitsbedingten Wartungskosten ein Vielfaches der an die Stadt Frankfurt am Main zu entrichtenden Mieteinnahmen. Der Magistrat strebt dennoch eine langfristige Weitervermietung zu den bestehenden günstigen Konditionen an. Auch für die 2016 erworbenen Liegenschaften werden die Erwerbs- und insbesondere die nun entstehenden Sanierungskosten nicht durch die zu erzielenden Mieten gedeckt. Dennoch ist auch hier vorgesehen, die Mieten an den bestehenden städtischen Musikbunkern zu orientieren um Härten für die Musikerinnen und Musiker zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020NRNR 1123Bunkeranmietung für kulturelle Zwecke sichernSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 14. Dezember 2020BB 661Bunkeranmietung für kulturelle ZweckeMagistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 361Bunkeranmietung für kulturelle ZweckeMagistratsbericht
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 135 WochenBB 365Bunkeranmietung für kulturelle ZweckeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION