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Flächen und Plätze für Open-Air-Veranstaltungen freigeben - Schaustellerinnen und Schausteller sowie Marktkaufleute dabei berücksichtigen

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main schlägt vor, Flächen und Plätze für Open-Air-Veranstaltungen freizugeben, um die Kultur- und Clubszene zu unterstützen. Dies geschieht im Rahmen eines Pilotprojekts, das die wirtschaftlichen Perspektiven der betroffenen Branchen während der Corona-Pandemie fördern soll.

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Bericht

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist sich der Bedeutung einer attraktiven und imageträchtigen Kultur- und Clubszene für das Lebensgefühl in der Innen- und Außenwahrnehmung der Stadt bewusst und ist in verschiedenen Ansätzen und Handlungssträngen unterwegs, um diesen so wichtigen Wirtschaftszweig bestmöglich zu unterstützen. So kann das Pilotprojekt "Sommer Kulturgärten" als Beispiel dienen: es ist das bislang einzige dezernatsübergreifend finanzierte Projekt aus Mitteln der Tourismusabgabe. Als Projektträger sind aufgetreten der DEHOGA Hessen Kreisverband Frankfurt am Main e.V. im Verbund mit der Initiative Gastronomie Frankfurt am Main e.V. und dem eingetragenen Verein "Clubs am Main". Somit war der Umstand gegeben, dass die organisierten Vertreter der Branche sowohl Erwirtschafter der Tourismusabgab und Mitentscheider über dessen Verwendung waren und darüber auch das Land als Geldgeber gewonnen werden konnte. Als Pilotprojekt initiiert, zeigte das unter unglaublich schwierigen Voraussetzungen auf die Beine gestellte Projekt "Kultur Sommergärten 2020" der von der Pandemie sehr hart getroffenen Club- und Kulturszene sowie vielen Selbstständigen aus der Branche der Musikschaffenden, Künstler- und Künstlerinnen und der vielverzweigten Veranstaltungsbranche Perspektiven auf. Dieses Ziel soll weiterverfolgt werden. Das Service-Center Veranstaltungen (SCV) im Ordnungsamt ist die federführende Genehmigungsbehörde bei Anträgen rund um Veranstaltungen im Stadtgebiet Frankfurt am Main und steht somit den Antragstellenden als beratende Stelle und Ansprechpartner im Hinblick auf Fragestellungen zur Durchführbarkeit angefragter Konzepte als auch hinsichtlich rechtlicher Vorgaben zur Verfügung. Grundsätzlich werden Veranstaltende in der Planung von Open-Air Veranstaltungen, im Hinblick auf die Durchführbarkeit unter Pandemieauflagen auf Privatflächen verwiesen, da u.a. die Umsetzung der Auflagen - wie Einzäunung und Zugangskontrollen wegen bereits bestehenden Einzäunungen wirtschaftlich sinnvoller umgesetzt werden können. Bei Musikveranstaltungen in Industriegebieten können seitens der zuständigen Stelle höhere Immissionsrichtwerte verfügt werden als in Wohn- bzw. Mischgebieten, weshalb beispielsweise die Kultursommergärten zur Förderung der Frankfurter Clubbetreiber in ebensolche Gebiete verlegt wurden. Prinzipiell sind Nutzungserlaubnisse für Privatflächen privatrechtlich und eigenständig von den Veranstaltenden bei den Flächeneigentümern bzw. deren Grundstücksverwaltungen einzuholen. Neben den öffentlichen Plätzen und Gehwegen, welche durch das Amt für Straßenbau und Erschließung bzw. dem SCV vergeben werden, können auch die Frankfurter Grünflächen - wie das Mainufer oder diverse Parkanlagen - durch das Grünflächenamt für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dem Stadtgesundheitsamt obliegt die Verfügung gemäß den aktuell geltenden Vorgaben der Hessischen Landesregierung nach Vorlage und Prüfung der entsprechenden Sicherheits- und Hygienekonzepte. Auch hier sind die organisierten Branchenvertreter im Austausch mit dem Gesundheitsamt und dem Wirtschaftsdezernenten, um Lösungsansätze zu initiieren, die der aktuellen Situation entsprechend skalierbar, flexibel und aber auch wirtschaftlich möglichst von allen Beteiligten zu handhaben sind. Dazu zählt auch die bauliche Situation der einzelnen Clubs in Bezug auf die Lüftungstechnik und die Möglichkeit der Umsetzbarkeit der geforderten Abstandsregelungen. Das Gesundheitsamt hat in Zusammenarbeit mit der Akademischen Lehreinrichtung des Universitätsklinikums Frankfurt eine Checkliste zum Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmenden erarbeitet. Zur Förderung des Frankfurter Schaustellerwesens wurden insgesamt sieben Standorte auf Roßmarkt, Roßmarkt 10, Römerberg, Paulsplatz, Opernplatz, Hauptwache und Fressgasse für die Veranstaltungsreihe "Herbst in der Stadt" etabliert. Seit dem 09.10.2020 erfreut sich das Publikum an der dort gelebten Volksfest-Kultur. Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) sind die Hygienekonzepte durch die Veranstaltenden lediglich zu erstellen und umzusetzen. Eine inhaltliche Prüfung durch das SCV kann nicht erfolgen. Bei baurechtlichen Fragen zu den geplanten Veranstaltungsorten ist Kontakt zur Bauaufsicht der Stadtverwaltung aufzunehmen. Einer privatrechtlichen Nutzung des Deutsche Bank Parks oder des Areals des Frankfurter Flughafens kann durch die jeweiligen Verwaltungen der Eintracht Frankfurt Stadion GmbH bzw. der Fraport AG, zugestimmt werden. Der Betrieb der Clubs als gastronomischer Betrieb ohne Tanzveranstaltungen ist bereits seit mehreren Monaten möglich. Seitens der DEHOGA-Landesvertretung gibt es einen regelmäßigen Austausch mit den Landesbehörden, der auf aktuellen Bedarf vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt wird. Aktuell befindet sich das SCV mit dem Schaustellerverband Rhein/Main e.V. in enger Kooperation. Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH besitzt und verwaltet zahlreiche Immobilien und ist für den Betrieb des Frankfurter Binnenhafens als trimodalem Verkehrsknoten und moderner Logistikdrehscheibe zuständig. Des Weiteren organisiert die städtische Gesellschaft den Betrieb und die Verwaltung der Markthallen sowie die Sonder- und Wochenmärkte in Frankfurt am Main. Entsprechend beschränkt sich die Einschätzung, Open-Air-Veranstaltungen rechtskonform auf Flächen und Plätzen zu ermöglichen, auf die eigene Zuständigkeit. Im Bereich des industriell-gewerblich genutzten Frankfurter Hafengebiets (Gutleuthafen, Osthafen 1 und Osthafen 2) sind geeignete Freiflächen für Open-Air-Veranstaltungen mit der dafür notwendigen Infrastruktur nicht vorhanden. Im 2-Jahresrhythmus findet im Osthafen 1 entlang der Lindleystraße und am Hafenbecken das Osthafen-Festival mit einer Mischung aus Infotainment, Sport, Kultur und Musik statt. Das Festival wird weit im Voraus geplant, die nötigen Strom- und Wasserleitungen extra dafür mit wirtschaftlich und personell hohem Aufwand verlegt. Das für 22. und 23. August 2020 geplante Festival musste als Großveranstaltung abgesagt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juli 2020NRNR 1231Flächen und Plätze für Open-Air-Veranstaltungen freigebenSTVV-Antrag · FDP
  2. 12. August 2020NRNR 1254Flächen und Plätze für Open-Air-Veranstaltungen freigeben - Schaustellerinnen und Schausteller sowie Marktkaufleute dabei berücksichtigenSTVV-Antrag · FRAKTION
  3. 4. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 654a) Flächen und Plätze für Open-Air-Veranstaltungen freigeben b) Flächen und Plätze für Open-Air-Veranstaltungen freigeben - Schaustellerinnen und Schausteller sowie Marktkaufleute dabei berücksichtigen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 46 · 12.01.2021
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 654 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 46 · 19.01.2021
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 654 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO II, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 654 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung FDP

OBR 5
Sitzung 46 · 22.01.2021
TO I, TOP 66
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 654 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 45 · 18.02.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 654 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 44 · 23.02.2021
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 654 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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