Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Umgestaltung des Knotens an der Vilbeler Landstraße zu einem Kreisverkehrsplatz erneut zu prüfen. Dies erfolgt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, wobei Investitionen nur für unabweisbare Maßnahmen zulässig sind. Ein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung lässt sich derzeit jedoch nicht festlegen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Vilbeler Landstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.
- Installation von Sonnenschutz an der Bushaltestelle „Roter Graben“28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherheit auf Bergen-Enkheimer Straßen erhöhen: Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee und der Abzweigung nach Seckbach (Wilhelmshöher Straße) sowie im FritzSchubertRing einrichten18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Vilbeler Landstraße per E-MailBericht
Im Zuge der derzeitigen Haushaltskonsolidierung sind Investitionsplanungen auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Gleichwohl wird der Magistrat die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz erneut prüfen, wenn eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsfläche in diesem Bereich notwendig wird. Diese ist für die nächsten Jahre jedoch noch nicht absehbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. März 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 191 zurück — Anregung, beschlossen am 24. Oktober 2017. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- EABezugEA 130 — Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte · Etatanregung
- EABezugEA 102 — Produktbereich:16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe:16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Triebstraße/Leuchte in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte · Etatanregung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17)