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Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte

Vorlagentyp: OFWBE
239 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann.

Inhalt

Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16

Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten Im Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2042 - OA 191/17 OBR 16 - heißt es u.a.: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im Vorliegenden Antrag OA 191 vom 24.10.2017 sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des OBR 16 klar aufgezeigt, dass a) Ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist, und b) Ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget dort implantiert werden kann.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2017OFOF 138/16Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/TriebstraßeOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 24. Oktober 2017OAOA 191Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/TriebstraßeAnregung
  3. 16. Mai 2018Sie sind hier
    OFOF 184/16Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte
    Ortsbeiratsantrag · WBE
  4. 5. Juni 2018OAOA 270Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64Anregung
  5. 8. Oktober 2018STST 1949Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/TriebstraßeStellungnahme
  6. 20. Juni 2021OFOF 32/16Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, LeuchteOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD
  7. 6. Juli 2021OMOM 532Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, LeuchteDirektanregung
  8. 19. November 2021STST 2068Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, LeuchteStellungnahme
  9. 18. Januar 2022OMOM 1381Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/TriebstraßeDirektanregung
  10. 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 239 WochenSTST 908Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/TriebstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 21 · 05.06.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 270 2018 1. Die Vorlage B 64 wird unter Hinweis auf OA 270 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 184/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
WBECDU1 GrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPDBFF
zu 2)
Zustimmung:
WBE3 CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
1 CDUBFF
zu 3)
Zustimmung:
WBE3 CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
1 CDUFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und FDP

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