Konfusion an Nieder Grundschulen nach Störfall im Industriepark Griesheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 60
Betreff: Konfusion an Nieder Grundschulen nach Störfall im Industriepark Griesheim Vorgang: A 413/18 FRANKFURTER Zu 1.: Über ein Digitales Ansage- und Kommunikationsserver-System (DAKS) erfolgt eine Warnung aller Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser im betroffenen Bereich ("Sonderschutzobjekte") sowie über Radio und externe Sirenen. Im DAKS-System sind mit dem Stadtschulamt abgestimmte Telefonnummern hinterlegt. Weitere Maßnahmen erfolgen durch die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden. Die in dem betroffenen Bereich befindlichen Schulen wurden auch am 13.11.2018 über das DAKS-System umgehend telefonisch informiert/gewarnt. Die zeitgleich bei allen Schulsekretariaten und Schulhausverwaltungen eingehenden Anrufe informieren durch eine digitale Ansage über den Störfall und weisen auf die entsprechenden Verhaltensregeln hin. Eine Warnung erfolgte auch durch Sirenen und Rundfunkmeldungen. Die interne Organisation von Maßnahmen im Warnfall obliegt den Schulleitungen.
Zu 2. + 3.: Wie bereits unter Punkt 1 aufgeführt, erfolgt eine Warnung auch in den Unterrichtsrandzeiten direkt nach einem Störfall nicht nur über das DAKS-System, sondern auch über Radio und externe Sirenen. Die Zusammenarbeit und die einzelnen Abläufe zwischen den beteiligten Sicherheitskräften der Werkfeuerwehr, der Polizei sowie der Feuerwehr Frankfurt am Main sind genau abgestimmt und festgelegt. Auf Grundlage gemeinsamer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne werden umgehend die notwendigen Informations- und Schutzmaßnahmen eingeleitet. Der Schutz von Bevölkerung und Umwelt, sowie die unverzügliche und umfassende Information der betroffenen Anwohner und besonders schutzbedürftiger Einrichtungen wie Kindertageseirichtungen, Schulen und Krankenhäuser haben hier höchste Priorität. Den Schulen wurden für einen Alarmfall Verhaltensregeln in Form einer Kurzinfo zur Verfügung gestellt.
Zu 4.: Es obliegt den Schulleitungen, entsprechende Maßnahmen intern zu organisieren, da es die inneren Schulangelegenheiten betrifft. Die entsprechenden Voraussetzungen zum Umgang mit Krisensituationen sind durch das Hessische Kultusministerium geschaffen (z. B. Bildung eines Krisenstabes zum Umgang mit Gefahrensituationen, Aufstellen von Leitfäden o. ä.).
Zu 5.: Die Störfallbroschüre mit Erläuterungen zum Verhalten nach Chemie-Unfällen wird in der Regel alle fünf Jahre neu aufgelegt. Die letzte Verteilung erfolgte durch die Freiwillige Feuerwehr im Oktober 2017.
Zu 6.: Die Broschüre steht zum Download auf der Webseite der Infrasite Griesheim GmbH zur Verfügung. Die Infrasite Griesheim GmbH stellt darüber hinaus auf Wunsch weitere Printausgaben zur Verfügung.
Zu 7.: Die angesprochene Broschüre kann über das Bürgertelefon Industriepark Griesheim, Telefonnummer 069 3800-2600, angefordert werden.Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 900
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. November 2018AA 413Konfusion an Nieder Grundschulen nach Störfall im Industriepark GriesheimSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 60Konfusion an Nieder Grundschulen nach Störfall im Industriepark GriesheimMagistratsbericht
- 18. Juni 2019NRNR 900Kein Grund zur Panik - Realitätsverweigerung statt AnalyseSTVV-Antrag · FRANKFURTER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD und GRÜNE; AfD, LINKE., FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 60 = Kenntnis) FRANKFURTER (B 60 = Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 60 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (B 60 = Zurückweisung, NR 900 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)