Kein Grund zur Panik - Realitätsverweigerung statt Analyse
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Realitätsverweigerung statt Analyse Der Bericht wird der zugrundeliegenden Anfrage nicht gerecht und daher zurückgewiesen. Diese wollte herausfinden, wie es zu den ungeordneten Abläufen an Schulen im Stadtteil Nied in Folge eines Störfalls im Industriepark Griesheim kam. Darüber findet sich nichts im Bericht; dafür Verschleierung, beharrliche Ausblendung der tatsächlichen Abläufe und Schuldzuweisungen in Richtung der Betroffenen. Seitens der Verantwortlichen und mit den üblichen Gefahrenabwehr-Routinen sei richtig informiert und gewarnt worden, kein Grund zur Beanstandung, zur kritischen Analyse. Informationslücken? Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Stattdessen wird wiederholt das interne Gefahrenfall-Management der Schulen in Frage gestellt. Die gravierenden Probleme, vor denen die Schulleitungen an diesem Morgen standen, werden den Schulen untergeschoben. "Die interne Organisation von Maßnahmen im Warnfall obliegt den Schulleitungen." Das ist richtig und diese Maßnahmen werden mit den Kindern regelmäßig geprobt. Diese sind aber für den Alarmfall während der Schulzeit gedacht. Eine Situation wie am 13.11.2018 ist gar nicht mit internen Maßnahmen zu bewältigen, denn vor Schulbeginn und ohne physisch anwesendes Personal sind sie schlicht nicht umsetzbar. Die Schulleitungen mussten an diesem Morgen - aus der Ferne - improvisieren und haben alles Mögliche getan, um die Situation vor Ort in einem anderen Stadtteil aufzufangen. Die Schilderungen der Schulleiterin der Friedrich-List-Schule dazu lassen sich in der FNP vom 14.11.2018 nachlesen. Vielleicht hilft zur Veranschaulichung dieser Zustände, die der Magistrat als ausreichend geregelt darstellt, nun der Bericht der Schulleiterin der Niddaschule: "... der Anruf vom Staatlichen Schulamt ging erst um 7.54 Uhr bei mir ein (unsere
- Stunde beginnt um 7.50 Uhr), nachdem bereits einige Lehrkräfte vor Ort waren und Kinder abgefangen hatten und wir mehrere Telefonate mit der Polizei geführt hatten. Vom Stadtschulamt wurde ich nicht informiert. Auch unsere Sekretärin sowie der Schulhausverwalter konnten nicht zum Dienstbeginn vor Ort sein, daher konnte auch kein schulisches Telefon abgehört werden. Da ich außerhalb wohne, hatte ich auch nichts über die Sirenen mitbekommen. Ich wurde von einer Lehrkraft, die in Nied wohnt, über den Alarm informiert, weitere Infos fand ich im Internet, durchs Radio und über einen Anruf bei der Polizei. Daraufhin habe ich mich mit unserem schulinternen Krisenteam in Verbindung gesetzt (4 Lehrkräfte) und die Informationskette für alle Mitarbeiter in Gang gesetzt. So konnten die Lehrkräfte teilweise auch die Infos an die Elternbeiräte weitergeben. Eine funktionierende Telefonkette unter der Elternschaft konnte allerdings nicht gewährleistet werden. Die Informationskette innerhalb des Kollegiums hat super funktioniert, um Informationen von Außerhalb mussten wir uns aktiv bemühen. Viele unserer Kollegen wohnen nicht in Frankfurt. So standen alle, die mit dem Auto oder der Bahn kommen, vor Straßenabsperrungen oder an Bahnhöfen. Kollegen, die mit dem Fahrrad kommen, haben ihre eigene Sicherheit missachtet und sind trotzdem zur Schule gefahren, um dort die eintreffenden Kinder abzufangen. Ich hatte die Polizei um Unterstützung gebeten, zumindest im Umfeld der Schule laufende Kinder und Eltern wieder zurückzuschicken bzw. Durchsagen zu machen. Dies konnte die Polizei nicht umsetzen. Man könnte nichts tun und müsse auf die Entwarnung warten. Bei Störungsfällen während der Unterrichtszeit oder bei Schulschluss können wir auf unsere internen Maßnahmen zurückgreifen. Vor Unterrichtsbeginn sind uns allerdings die Hände gebunden. Hier ist mehr Unterstützung durch die Behörden notwendig, z.B. - permanente Durchsagen ab 7.30 Uhr in den Straßen im Umfeld der Schule - Kinder, die mit Erwachsenen laufen, gleich wieder nach Hause schicken - Kinder, die alleine laufen, zu einer Sammelstelle lotsen Zudem: - regelmäßige Herausgabe von Info-Flyern in vielen Sprachen an alle Bürger der betroffenen Stadtteile". Die Schilderung macht klar, wie ungeregelt die Situation bezüglich der zu schützenden Kinder tatsächlich war. Die Schulen wurden nicht "umgehend", vor allem aber nicht sinnvoll und der Situation angemessen informiert. Konkrete Hilfegesuche der Schulleitung wurden abgelehnt. Das ist nicht akzeptabel, genauso wenig, dass die Behörden im Laufe des mehrstündigen Störfalls nicht einkalkuliert haben, dass in einem fast abgeriegelten Stadtteil die Schulen als Sammelstelle für Kinder, die trotz Alarms unterwegs sind, möglicherweise nicht zur Verfügung stehen. Warum mussten die Schulleitungen von außen statt der Behörden vor Ort das Einsammeln der Kinder organisieren? Dass viele Kinder während der Gefahrenlage auf dem Weg zur Schule waren zeigt auch, dass es ernstzunehmende Kenntnislücken vieler Eltern über die Chemieparks bzw. über die Verhaltensregeln während eines Alarms gibt. Ob der Magistrat das wahrhaben will oder nicht, es reicht beim anhaltenden Zuzug von Menschen nicht, aller fünf Jahre eine Infobroschüre zu verteilen. Und wer sich im Internet über das Thema informiert hat doch bereits einen gewissen Kenntnisstand erreicht. Auch die Schulleiterin fordert nicht umsonst so explizit eine regelmäßige Information der Eltern bzw. aller BürgerInnen in den betroffenen Stadtteilen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Der Bericht B 60/19 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat prüft und berichtet,
- a)wieso die Routinen zur Information der Schulen angesichts der Situation am 13.11. - kein Personal in der Schule - in keiner Weise angepasst wurden,
- b)ob er nach wie vor ausgeht, dass die Information von Schulen über das DAKS einer Gefahrenlage vor der Unterrichtszeit gerecht wird,
- c)ob er es für machbar hält, das Schulpersonal zukünftig für ähnliche Fälle außerhalb der Unterrichtszeit direkt erreichen zu können. Wenn nötig, ist das Hessische Kultusministerium mit einzubeziehen,
- d)welche Einschätzungen die Polizei dazu veranlasst haben, die erbetenen Durchsagen und die Sichtung von Kindern im Umkreis der Niddaschule nicht durchzuführen,
- e)ob diese von der Schulleiterin gewünschten behördlichen Sicherungsmaßnahmen (s. o.)für derartige Fälle vor Schulbeginn zukünftig eingeplant werden können,
- Bei Wohnsitzanmeldung in einem der von Störfällen der Industrieparks potentiell betroffenen Stadtteile händigt das Bürgeramt eine Kopie des Einlegebogens der Störfallbroschüre aus: dieser enthält kurz und bündig die wichtigsten Infos in sieben Sprachen.
Inhalt
Antrag vom 18.06.2019, NR 900
Betreff: Kein Grund zur Panik - Realitätsverweigerung statt Analyse Der Bericht wird der zugrundeliegenden Anfrage nicht gerecht und daher zurückgewiesen. Diese wollte herausfinden, wie es zu den ungeordneten Abläufen an Schulen im Stadtteil Nied in Folge eines Störfalls im Industriepark Griesheim kam. Darüber findet sich nichts im Bericht; dafür Verschleierung, beharrliche Ausblendung der tatsächlichen Abläufe und Schuldzuweisungen in Richtung der Betroffenen. Seitens der Verantwortlichen und mit den üblichen Gefahrenabwehr-Routinen sei richtig informiert und gewarnt worden, kein Grund zur Beanstandung, zur kritischen Analyse. Informationslücken? Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Stattdessen wird wiederholt das interne Gefahrenfall-Management der Schulen in Frage gestellt. Die gravierenden Probleme, vor denen die Schulleitungen an diesem Morgen standen, werden den Schulen untergeschoben. "Die interne Organisation von Maßnahmen im Warnfall obliegt den Schulleitungen." Das ist richtig und diese Maßnahmen werden mit den Kindern regelmäßig geprobt. Diese sind aber für den Alarmfall während der Schulzeit gedacht. Eine Situation wie am 13.11.2018 ist gar nicht mit internen Maßnahmen zu bewältigen, denn vor Schulbeginn und ohne physisch anwesendes Personal sind sie schlicht nicht umsetzbar. Die Schulleitungen mussten an diesem Morgen - aus der Ferne - improvisieren und haben alles Mögliche getan, um die Situation vor Ort in einem anderen Stadtteil aufzufangen. Die Schilderungen der Schulleiterin der Friedrich-List-Schule dazu lassen sich in der FNP vom 14.11.2018 nachlesen. Vielleicht hilft zur Veranschaulichung dieser Zustände, die der Magistrat als ausreichend geregelt darstellt, nun der Bericht der Schulleiterin der Niddaschule: "... der Anruf vom Staatlichen Schulamt ging erst um 7.54 Uhr bei mir ein (unsere
- Stunde beginnt um 7.50 Uhr), nachdem bereits einige Lehrkräfte vor Ort waren und Kinder abgefangen hatten und wir mehrere Telefonate mit der Polizei geführt hatten. Vom Stadtschulamt wurde ich nicht informiert. Auch unsere Sekretärin sowie der Schulhausverwalter konnten nicht zum Dienstbeginn vor Ort sein, daher konnte auch kein schulisches Telefon abgehört werden. Da ich außerhalb wohne, hatte ich auch nichts über die Sirenen mitbekommen. Ich wurde von einer Lehrkraft, die in Nied wohnt, über den Alarm informiert, weitere Infos fand ich im Internet, durchs Radio und über einen Anruf bei der Polizei. Daraufhin habe ich mich mit unserem schulinternen Krisenteam in Verbindung gesetzt (4 Lehrkräfte) und die Informationskette für alle Mitarbeiter in Gang gesetzt. So konnten die Lehrkräfte teilweise auch die Infos an die Elternbeiräte weitergeben. Eine funktionierende Telefonkette unter der Elternschaft konnte allerdings nicht gewährleistet werden. Die Informationskette innerhalb des Kollegiums hat super funktioniert, um Informationen von Außerhalb mussten wir uns aktiv bemühen. Viele unserer Kollegen wohnen nicht in Frankfurt. So standen alle, die mit dem Auto oder der Bahn kommen, vor Straßenabsperrungen oder an Bahnhöfen. Kollegen, die mit dem Fahrrad kommen, haben ihre eigene Sicherheit missachtet und sind trotzdem zur Schule gefahren, um dort die eintreffenden Kinder abzufangen. Ich hatte die Polizei um Unterstützung gebeten, zumindest im Umfeld der Schule laufende Kinder und Eltern wieder zurückzuschicken bzw. Durchsagen zu machen. Dies konnte die Polizei nicht umsetzen. Man könnte nichts tun und müsse auf die Entwarnung warten. Bei Störungsfällen während der Unterrichtszeit oder bei Schulschluss können wir auf unsere internen Maßnahmen zurückgreifen. Vor Unterrichtsbeginn sind uns allerdings die Hände gebunden. Hier ist mehr Unterstützung durch die Behörden notwendig, z.B. - permanente Durchsagen ab 7.30 Uhr in den Straßen im Umfeld der Schule - Kinder, die mit Erwachsenen laufen, gleich wieder nach Hause schicken - Kinder, die alleine laufen, zu einer Sammelstelle lotsen Zudem: - regelmäßige Herausgabe von Info-Flyern in vielen Sprachen an alle Bürger der betroffenen Stadtteile". Die Schilderung macht klar, wie ungeregelt die Situation bezüglich der zu schützenden Kinder tatsächlich war. Die Schulen wurden nicht "umgehend", vor allem aber nicht sinnvoll und der Situation angemessen informiert. Konkrete Hilfegesuche der Schulleitung wurden abgelehnt. Das ist nicht akzeptabel, genauso wenig, dass die Behörden im Laufe des mehrstündigen Störfalls nicht einkalkuliert haben, dass in einem fast abgeriegelten Stadtteil die Schulen als Sammelstelle für Kinder, die trotz Alarms unterwegs sind, möglicherweise nicht zur Verfügung stehen. Warum mussten die Schulleitungen von außen statt der Behörden vor Ort das Einsammeln der Kinder organisieren? Dass viele Kinder während der Gefahrenlage auf dem Weg zur Schule waren zeigt auch, dass es ernstzunehmende Kenntnislücken vieler Eltern über die Chemieparks bzw. über die Verhaltensregeln während eines Alarms gibt. Ob der Magistrat das wahrhaben will oder nicht, es reicht beim anhaltenden Zuzug von Menschen nicht, aller fünf Jahre eine Infobroschüre zu verteilen. Und wer sich im Internet über das Thema informiert hat doch bereits einen gewissen Kenntnisstand erreicht. Auch die Schulleiterin fordert nicht umsonst so explizit eine regelmäßige Information der Eltern bzw. aller BürgerInnen in den betroffenen Stadtteilen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Der Bericht B 60/19 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat prüft und berichtet,
- a)wieso die Routinen zur Information der Schulen angesichts der Situation am 13.11. - kein Personal in der Schule - in keiner Weise angepasst wurden,
- b)ob er nach wie vor ausgeht, dass die Information von Schulen über das DAKS einer Gefahrenlage vor der Unterrichtszeit gerecht wird,
- c)ob er es für machbar hält, das Schulpersonal zukünftig für ähnliche Fälle außerhalb der Unterrichtszeit direkt erreichen zu können. Wenn nötig, ist das Hessische Kultusministerium mit einzubeziehen,
- d)welche Einschätzungen die Polizei dazu veranlasst haben, die erbetenen Durchsagen und die Sichtung von Kindern im Umkreis der Niddaschule nicht durchzuführen,
- e)ob diese von der Schulleiterin gewünschten behördlichen Sicherungsmaßnahmen (s. o.)für derartige Fälle vor Schulbeginn zukünftig eingeplant werden können,
- Bei Wohnsitzanmeldung in einem der von Störfällen der Industrieparks potentiell betroffenen Stadtteile händigt das Bürgeramt eine Kopie des Einlegebogens der Störfallbroschüre aus: dieser enthält kurz und bündig die wichtigsten Infos in sieben Sprachen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 60 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.06.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2019BB 60Konfusion an Nieder Grundschulen nach Störfall im Industriepark GriesheimMagistratsbericht
- 18. Juni 2019Sie sind hierNRNR 900Kein Grund zur Panik - Realitätsverweigerung statt AnalyseSTVV-Antrag · FRANKFURTER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD und GRÜNE; AfD, LINKE., FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 60 = Kenntnis) FRANKFURTER (B 60 = Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 60 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (B 60 = Zurückweisung, NR 900 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)