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Standortsuche für Europäische Schule

Vorlagentyp: B
230 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Standort für die Europäische Schule am Festplatz an der Eissporthalle zu wählen, da andere Standorte aufgrund von Flächenmangel und Verkehrsbelastung nicht geeignet sind. Die Finanzierung des Neubaus erfolgt durch den Bund, das Land Hessen und die EZB, während die Stadt Frankfurt das Grundstück bereitstellt.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

  1. Die Suche nach einem Standort für die Europäische Schule hatte sich zuletzt auf zwei Grundstücke konzentriert. Neben dem bereits bekannten Grundstück des Allgemeinen Almosenkasten am Kaiserlei hat inzwischen der Magistrat dem Bund den Festplatz an der Eissporthalle als Standort vorgeschlagen. 2. und
  2. In den vergangenen Jahren hat der Magistrat eine Fülle von Standorten sowohl im Bestand als auch auf zu entwickelnden Flächen untersucht. Dazu gehörte auch eine Weiterentwicklung der Schule am bestehende Standort, die u.a. aufgrund nicht ausreichender Flächen verworfen werden musste (siehe unten). Die Grundstückssuche im Stadtgebiet von Frankfurt gestaltete sich insgesamt aufgrund von planungs- und naturschutzrechtlichen Vorgaben, dem Siedlungsbeschränkungsgebiet (Lärmschutz), der Verkehrserschließung etc. anspruchsvoll, zumal auf der Grundlage des definierten Flächenprogramms der Schule vom Bund ca. 6 ha Grundstücksgröße für notwendig erachtet wurden.
  3. Die Sportanlage Mainwasen wird vom Magistrat nicht mehr in Erwägung gezogen.
  4. Die Standortpräferenz der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Schule Frankfurt (ESF), des Landes, des Bundes und der Stadt Frankfurt ist mit der im November 2022 unterzeichneten Projektvereinbarung auf den Festplatz am Ratsweg gerichtet.
  5. Der bisherige Standort, der zum Großteil auf dem Grundstück der Regionaltangente West liegt, hat nach Vorstellungen verschiedener Studien im Ortsbeirat (OBR) kein Erweiterungspotential. Die Verkehrsbelastung im Praunheimer Weg ist schon jetzt mit dem Verkehrsaufkommen zu hoch und wird sowohl vom OBR, als auch von beiden Schulen abgelehnt; in der Zwischenzeit ist die Ernst-Reuter-Schule unter Denkmalschutz gestellt worden, so dass auch dort keine höhere Ausnutzung des Grundstücks und eine Verdichtung der Baumassen bzw. Abriss einzelner Gebäudeteile mehr möglich ist.
  6. Eine Bürgerbeteiligung war bei der Standortsuche selbst nicht vorgesehen. Sofern die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit der vertieften Planung für einen Standort beauftragt, findet dazu eine Bürgerbeteiligung statt.
  7. Die Kosten für den Neubau der ESF werden gemäß den bestehenden Vereinbarungen durch den Bund, das Land Hessen und die EZB finanziert. Die Stadt Frankfurt stellt ein entsprechendes Grundstück zur Verfügung.
  8. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Terminaussage über den zeitlichen Planungshorizont nicht möglich.
  9. Für die erforderliche planungsrechtliche Sicherung des Standorts werden die entsprechenden Vorlagen gemäß Projektfortschritt vom Magistrat den Stadtverordneten vorgelegt. Eine genaue Terminaussage ist hierzu zum jetzigen Projektstand noch nicht möglich. Der Magistrat wird aber den Stadtverordneten zu den Ergebnissen der laufenden Prüfungen gemäß der Projektvereinbarung so bald wie möglich berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2019AA 544Standortsuche für Europäische SchuleSTVV-Anfrage · AfD
  2. 19. Juni 2020BB 285Standortsuche für Europäische SchuleMagistratsbericht
  3. 1. Oktober 2021BB 366Standortsuche für Europäische SchuleMagistratsbericht
  4. 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 230 Wochen
    BB 55Standortsuche für Europäische Schule
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 8
Sitzung 26 · 15.02.2024
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 26 · 20.02.2024
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 26 · 22.04.2024
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 26 · 23.04.2024
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

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