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Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!

Vorlagentyp: B
127 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.12.2013, B 548

Betreff: Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau! Vorgang: A 324/13 FDP Zwischenbescheide des Magistrats vom 05.05.2014, 01.09.2014, 16.12.2014 und 28.04.2015 Zu 1.: Die negative Bescheidung der Bauvoranfrage ist nicht auf mangelnde Kommunikation oder Kooperation der beteiligten Dezernate zurückzuführen. Die Entscheidung des Magistrats ist allein auf die bestehende Rechtslage zurückzuführen.

Zu 2.: Der Magistrat hat der mit der Planung des Bauvorhabens beauftragten Architektin bereits frühzeitig, im Mai 2012, im Rahmen der Bauberatung mitgeteilt, dass sich das Grundstück Josef-Bautz-Straße 4 im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich befindet und daher nicht davon auszugehen ist, dass eine Baugenehmigung für eine Kindertageseinrichtung erteilt werden kann. In Kenntnis dieser Tatsache wurden die Planungen offenbar trotzdem fortgeführt. Im Juni 2012 wurde schließlich ein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids eingereicht. Die Prüfung des Antrags hat das Ergebnis der Bauberatung bestätigt, was schließlich zur negativen Bescheidung des Antrags geführt hat.

Zu 3.: In Zusammenhang mit den Planungskosten kann der Magistrat nur auf die bereits unter 2. erwähnte Bauberatung verweisen, die dem Investor frühzeitig deutlich gemacht hat, dass eine Weiterverfolgung der Planungen für diesen Standort nicht aussichtsreich ist.

Zu 4.: Der Magistrat hat die Bauherrschaft dahingehend beraten, dass neben den fachlich pädagogischen Anforderungen auch die Anforderungen an das Gebäude in bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht erfüllt sein müssen, um eine Kindertagesstätte zu errichten. Insbesondere Finanzierungszusagen sind immer unter den Vorbehalt der Erteilbarkeit aller erforderlichen Genehmigungen gestellt. Es bestand daher kein Kommunikationsdefizit auf Seiten des Magistrats.

Zu 5.: Eine Genehmigung des Vorhabens an dem beabsichtigten Standort wäre nur denkbar, wenn die Genehmigungsvorbehalte bezüglich des Naturschutz- und Planungsrechtes ausgeräumt, sowie die Fragen zur Erschließung und zu Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden können. Dazu bedarf es der Beauftragung durch die Stadtverordnetenversammlung. Dies ist durch den Stadtverordnetenbeschluss § 3405 vom 04.07.2013 geschehen. Der Magistrat arbeitet derzeit an dessen Umsetzung.

Zu 6.: Der Magistrat prüft auf Antrag den Investitionskostenplan des Bauherrn und errechnet daraufhin den Investitionskostenzuschuss pro Betreuungsplatz. Seitens des Magistrats werden die Investitionskostenzuschüsse immer nur unter dem Genehmigungsvorbehalt in Aussicht gestellt. Die Fördergelder, die möglicherweise für die Betreuungsplätze in der Josef-Bautz-Straße in Anspruch genommen worden wären, stehen nun für andere Kita-Projekte zur Verfügung. Eine erneute Beantragung von Fördergeldern für das vorliegende Projekt ist jedoch möglich.

Zu 7. und 8.: Der Magistrat ist sich seiner Verantwortung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bewusst und nimmt diese in außerordentlichem Maße wahr. Aus den bereits dargestellten Gründen konnte das Projekt in der Josef-Bautz-Straße jedoch nicht realisiert werden. Ein Verschulden oder Versagen des Magistrats lag nicht vor. Der Magistrat wird als Konsequenz aus dem Vorfall in Zukunft Vorhabenträger noch deutlicher darauf hinweisen, dass zur Realisierung von Betreuungseinrichtungen alle notwendigen Voraussetzungen, sowohl pädagogische wie baurechtliche, zu erfüllen sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. März 2013AA 324Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!STVV-Anfrage · FDP
  2. 2. Dezember 2013Sie sind hier
    BB 548Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!
    Magistratsbericht
  3. 31. August 2015Antwort des Magistrats · nach 127 WochenBB 318Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
KAV
Sitzung 14 · 13.01.2014
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 548 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 12
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 548 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 548 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Freie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 548 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 25.02.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 548 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 30 · 16.06.2014
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 548 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 09.10.2014
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 548 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 09.02.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 548 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 06.07.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 548 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

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