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Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!

Vorlagentyp: B
127 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 31.08.2015, B 318

Betreff: Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6110 - A 324/13 FDP, l. B 548/13 - Die Fragen 1. bis 4 und 6. bis 8. wurden bereits mit dem Bericht des Magistrates B 548 vom 02.12.2013 vollumfänglich beantwortet. Zu Frage Nr. 5 kann der folgende, aktuelle Sachstand berichtet werden: Derzeit handelt es sich bei dem vorhandenen Reitbetrieb um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von § 201 BauGB ("Begriff der Landwirtschaft"). Ein solcher ist nach § 35 BauGB im Außenbereich zulässig. Die geplante Kindertagesstätte unterliegt jedoch nicht der Privilegierung nach § 35 BauGB. Dies gilt grundsätzlich auch bei einer Umnutzung eines aufgegebenen landwirtschaftlichen Betriebes oder bei einer teilweisen Umnutzung von Räumen des Betriebes. Im konkreten Fall liegt die Fläche zusätzlich zum Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Diese Zone dient in erster Linie der Sicherung des Außenbereichs in seiner traditionellen Form als landwirtschaftliche Fläche, Waldfläche oder sonstiger Naturbereich (Flüsse, Bäche etc.). Im Rahmen eines Ortstermins haben Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt nochmals eine Einschätzung/Bewertung vorgenommen, ob die 2010 erfolgte Ausweisung der Fläche als Landschaftsschutzgebiet auch aus aktueller Sicht noch begründet ist. Dies wurde vor Ort bejaht. Darüber hinaus wurde von den Vertretern des RP Darmstadt die Position vertreten, dass die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Betriebes in eine Kita nur über die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes möglich ist. Die Fläche würde damit aus dem Außenbereich herausgelöst werden und die strengen Kriterien des § 35 BauGB wären nicht mehr einschlägig. Sollte ein Bebauungsplan seitens der Stadt Frankfurt aufgestellt und betrieben werden, wäre dies ein öffentlicher Belang, der bei einem Antrag auf Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes für den Bereich des Bebauungsplanes durch das Regierungspräsidium Darmstadt anerkannt werden würde. Insoweit wird seitens der Vertreter des RP Darmstadt nur dieser Weg für die in Rede stehende Umnutzung als gegeben angesehen. Aufgrund der Vielzahl der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne zur Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnbauland kann der Magistrat derzeit aus Kapazitätsgründen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens, welches lediglich die Schaffung einer einzigen Betreuungseinrichtung zum Ziel hat, zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürworten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. März 2013AA 324Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!STVV-Anfrage · FDP
  2. 2. Dezember 2013BB 548Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!Magistratsbericht
  3. 31. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 127 Wochen
    BB 318Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 44 · 09.10.2015
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 318 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 02.11.2015
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 318 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 02.11.2015
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 318 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Sonstige:
FDP (Votum im Ausschuss für Bildung und Integration)BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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