Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 31.08.2015, B 318
Betreff: Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6110 - A 324/13 FDP, l. B 548/13 - Die Fragen 1. bis 4 und 6. bis 8. wurden bereits mit dem Bericht des Magistrates B 548 vom 02.12.2013 vollumfänglich beantwortet. Zu Frage Nr. 5 kann der folgende, aktuelle Sachstand berichtet werden: Derzeit handelt es sich bei dem vorhandenen Reitbetrieb um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von § 201 BauGB ("Begriff der Landwirtschaft"). Ein solcher ist nach § 35 BauGB im Außenbereich zulässig. Die geplante Kindertagesstätte unterliegt jedoch nicht der Privilegierung nach § 35 BauGB. Dies gilt grundsätzlich auch bei einer Umnutzung eines aufgegebenen landwirtschaftlichen Betriebes oder bei einer teilweisen Umnutzung von Räumen des Betriebes. Im konkreten Fall liegt die Fläche zusätzlich zum Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Diese Zone dient in erster Linie der Sicherung des Außenbereichs in seiner traditionellen Form als landwirtschaftliche Fläche, Waldfläche oder sonstiger Naturbereich (Flüsse, Bäche etc.). Im Rahmen eines Ortstermins haben Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt nochmals eine Einschätzung/Bewertung vorgenommen, ob die 2010 erfolgte Ausweisung der Fläche als Landschaftsschutzgebiet auch aus aktueller Sicht noch begründet ist. Dies wurde vor Ort bejaht. Darüber hinaus wurde von den Vertretern des RP Darmstadt die Position vertreten, dass die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Betriebes in eine Kita nur über die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes möglich ist. Die Fläche würde damit aus dem Außenbereich herausgelöst werden und die strengen Kriterien des § 35 BauGB wären nicht mehr einschlägig. Sollte ein Bebauungsplan seitens der Stadt Frankfurt aufgestellt und betrieben werden, wäre dies ein öffentlicher Belang, der bei einem Antrag auf Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes für den Bereich des Bebauungsplanes durch das Regierungspräsidium Darmstadt anerkannt werden würde. Insoweit wird seitens der Vertreter des RP Darmstadt nur dieser Weg für die in Rede stehende Umnutzung als gegeben angesehen. Aufgrund der Vielzahl der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne zur Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnbauland kann der Magistrat derzeit aus Kapazitätsgründen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens, welches lediglich die Schaffung einer einzigen Betreuungseinrichtung zum Ziel hat, zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2013AA 324Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!STVV-Anfrage · FDP
- 2. Dezember 2013BB 548Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!Magistratsbericht
- 31. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 127 WochenBB 318Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) BFF und RÖMER (= Kenntnis)