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Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!

Vorlagentyp: AFDP
127 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 22.03.2013, A 324

Betreff: Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau! Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.05.2013 Der Verein zur Förderung der Integration Behinderter will eine eigene Kita in Frankfurt errichten. Bereits im Mai 2011 wurden die passenden Räumlichkeiten gefunden: Ein ungenutzter Raum oberhalb einer Reithalle in Kalbach, der lediglich hätte umgebaut werden müssen. Das Konzept des Vereins, Tiere in das Betreuungskonzept einzubeziehen, sei von Seiten des Stadtschulamtes in Frankfurt begrüßt worden. Insbesondere auch, weil man sich darauf geeinigt hatte Betreuungsplätze für unter Dreijährige einzurichten. 30 Plätze, 15 je Gruppe sollte die Kita in Kalbach anbieten können. Die Finanzierung der Kindertagesstätte stand ebenfalls: 90.000 Euro sollte der Verein zur Unterstützung erhalten. Die restlichen 300.000 Euro wollte der Verein mithilfe von Spendern und Sponsoren aufbringen. Im Oktober 2012 teilte die Bauaufsicht dem Verein mit, dass das Umbauprojekt den planungsrechtlichen Vorschriften widersprechen würde. Das Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet und sei zudem nicht genug erschlossen, um dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Auch für ausreichende Rettungswege sei nicht gesorgt, so das Planungsdezernat. 20.000 Euro Planungskosten hat der Verein bereits aufgebracht, um die Idee einer Kita über dem Reitstall umzusetzen. Das Stadtschulamt soll Informationen zufolge über den aktuellen Sachstand des Planungsdezernates nicht informiert worden sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie beurteilt der Magistrat den aktuellen Sachstand? Ist das mögliche Scheitern der geplanten Kita in Kalbach auf mangelnde Kooperation der zuständigen Dezernate zurückzuführen?
  2. Wieso hatte die Bauaufsicht erst im Oktober letzten Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass aus ihrer Sicht eine Kita über der Reithalle baurechtlich nicht vertretbar sei? Wurde das Bauvorhaben von der Bauaufsicht im Vorfeld nicht ordnungsgemäß geprüft?
  3. Wie äußert sich der Magistrat zu der Tatsache, dass der private Investor bereits Planungskosten in Höhe von 20.000 Euro für die Kita aufgebracht hat?
  4. Wie erklärt sich der Magistrat, dass das Stadtschulamt offensichtlich nicht über das Vorgehen der Bauaufsicht informiert war? War dem Magistrat die Absprache im Vorfeld bekannt?
  5. Was wird der Magistrat unternehmen, um die geplanten Kita in Kalbach dennoch umzusetzen?
  6. Was passiert mit den Fördergeldern in Höhe von 90.000 Euro, wenn die Stadt keine geeignete Lösung für die vorgesehene Kita findet?
  7. Wie gedenkt der Magistrat zukünftig besser mit privaten Investoren umzugehen? Gibt es dazu schon konkrete Überlegungen und Vorschläge?
  8. Wird der Magistrat Konsequenzen aus dem Vorgehen ziehen? Wenn ja, welche? Falls nein, wie wird dies begründet? Bericht des Magistrats vom 02.12.2013, B 548 Bericht des Magistrats vom 31.08.2015, B 318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.03.2013

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. März 2013Sie sind hier
    AA 324Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 2. Dezember 2013BB 548Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!Magistratsbericht
  3. 31. August 2015Antwort des Magistrats · nach 127 WochenBB 318Kita Kalbach: Baubehörden stellen sich in den Weg bei Kitabau!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 22 · 02.09.2013
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 324 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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