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Mehr Autonomie für Schulen

Vorlagentyp: B
186 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.01.2005, B 53

Betreff:

Mehr Autonomie für Schulen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2004, § 7622

- E 86 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 280/04 -

Zwischenbericht:

Der Pilotversuch "Schule gemeinsam verbessern“ ist ein Projekt, in dem der Hessische Städtetag und das Hessische Kultusministerium in den durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe ausgewählten Regionen freiwillig mitwirkenden Schulen mehr Eigenverantwortung und Möglichkeiten zur Steuerung der finanziellen und personellen Ressourcen geben. Die Frage, welche Schulen sich beteiligen, stellt sich daher erst, wenn eine Region ausgewählt wurde. Demzufolge haben sich auch noch keine Frankfurter Schulen um die Teilnahme beworben.

Bisher läuft der Pilotversuch im Kreis Groß Gerau und im Main-Taunus-Kreis. Eine Festlegung der Regionen, die sich ab 2005 an dem Versuch beteiligen werden, steht noch aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2003EE 86Verwaltungshaushalt 2003 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.1 Pädagogische Aufgaben des Schulträgers Produktgruppe: 20.2 Schulbetriebsmanagement Produktgruppe: 20.3 Facility-Management Mehr Autonomie für SchulenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  2. 25. August 2003BB 677Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
  3. 3. Mai 2004BB 280Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
  4. 14. Januar 2005Sie sind hier
    BB 53Mehr Autonomie für Schulen
    Magistratsbericht
  5. 20. Mai 2005BB 395Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
  6. 30. September 2005BB 695Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
  7. 18. September 2006Antwort des Magistrats · nach 186 WochenBB 367Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Schulausschusses
Sitzung 38 · 14.02.2005
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 53 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPE.l
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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