Mehr Autonomie für Schulen
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Bericht des Magistrats vom 18.09.2006, B 367
Betreff:
Mehr Autonomie für Schulen
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2006, § 202
Das lange angekündigte Positionspapier des Hessischen Kultusministeriums "Gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung“ wurde am 10.05.2006 zur Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden dem Hessischen Städtetag vorgelegt.
Im Zusammenhang mit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens sieht das Positionspapier folgende Schwerpunkte vor:
- Bilanzierung sämtlicher Anlagevermögen beim Schulträger
- Verlagerung des landesseitigen Beschaffungsverfahrens auf die Schulträger
- Einrichtung von Schulkonten durch die Schulträger, auf das auch die Landesmittel gezahlt werden sollen.
In einer ersten Diskussion im Schul- und Kulturausschuss des Hessischen Städtetages unter Beteiligung von Vertretern des Kultusministeriums wurde die Zielsetzung, insbesondere in Verbindung mit der beabsichtigten "Selbstständigen Schule“, grundsätzlich begrüßt.
Der Schul- und Kulturausschuss hat für eine von allen Seiten als notwendig erachtete gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kultusministeriums und Schulträgern benannt. Der Magistrat ist durch das Dezernat II (Bildung und Frauen) für die Schulträger in dieser Arbeitsgruppe vertreten.
Anlage 1 (ca. 40 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2003EE 86Verwaltungshaushalt 2003 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.1 Pädagogische Aufgaben des Schulträgers Produktgruppe: 20.2 Schulbetriebsmanagement Produktgruppe: 20.3 Facility-Management Mehr Autonomie für SchulenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 25. August 2003BB 677Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
- 3. Mai 2004BB 280Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
- 14. Januar 2005BB 53Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
- 20. Mai 2005BB 395Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
- 30. September 2005BB 695Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
- 18. September 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 186 WochenBB 367Mehr Autonomie für SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht)