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Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im Gallus

Vorlagentyp: B
8 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.11.2013, B 526

Betreff: Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im Gallus Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3571 - A 421/13 LINKE. -

  1. Nach §§ 4 und 5 des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, muss die Polizei mit verhältnismäßigem Ermessen handeln. Dazu gehört, auf gewaltsame Mittel weitestgehend zu verzichten. Hält der Magistrat dieses Auftreten der Polizei in dieser Situation für angemessen? Durch das zügige Eingreifen der Polizei konnte eine Wiederbesetzung und in der Folge eine Räumung des Gebäudes verhindert werden. Der Magistrat bedauert zwar, dass im Vorfeld mit den Besetzern keine Gespräche geführt werden konnten. Das Eingreifen der Polizei aufgrund der besonderen Situation, um einer erneute Besetzung des Gebäudes zu verhindern, erscheint jedoch als angemessen.
  2. Nach §53 I HSOG müssen Zwangsmittel gegenüber polizeilichen Störern angedroht werden, was hier offenbar nicht geschehen ist. Stattdessen wendete die Polizei sofort Gewalt an. Wie sieht der Magistrat diesen Rechtsverstoß? Durch polizeiliche Maßnahmen, die das rechtswidrige Wiederbetreten des Gebäudes unterbunden haben, kamen polizeiliche Zwangsmittel nicht zum Einsatz.
  3. PolizistInnen müssen sich als Polizisten ausweisen, damit für die BürgerInnen erkennbar wird, ob und wann der Staat mit welchen Mitteln reagieren wird und welche Maßnahmen die Polizei kurzfristig ergreifen wird. Wie sieht der Magistrat diesen Rechtsverstoß? Die Polizei tritt in der Regel für jeden sichtbar uniformiert auf, erforderlichenfalls jedoch auch in zivil. Die in bürgerlicher Kleidung eingesetzten Polizeibeamten wurden von den sich vor dem Gebäude befindlichen Personen, wie deren Äußerungen belegen, als solche erkannt. Darüber hinaus haben sich die Zivilkräfte als Polizei mehrfach zu erkennen gegeben. Der Magistrat sieht keinen Rechtsverstoß.
  4. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit, haben alle demokratischen Parteien, sich dahingehend geäußert, dass, wenn die Schilderungen der Betroffenen sich bewahrheiten, dies ein inakzeptabler Vorgang wäre. Wie gedenkt der Magistrat sich Kenntnis über die Abläufe zu verschaffen? Und welche Maßnahmen wird er ergreifen, falls sich die Vorwürfe erhärten. Der Ordnungsdezernent hat sich für den Magistrat unverzüglich mit dem Polizeipräsidenten in Verbindung gesetzt und sich den Vorgang detailliert schildern lassen. Er hat keinen Grund, an den Schilderungen des Polizeipräsidenten und der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Eingreifens zu zweifeln. Eigene Erkenntnisse über den Polizeieinsatz liegen dem Magistrat nicht vor.
  5. Markus Frank wird in der Presse wie folgt zitiert: "In solchen Fällen gibt es für die Stadt keinen Spielraum". Planungsdezernent Olaf Cunitz hat die Entscheidung der Stadt zur Räumung in der Öffentlichkeit verteidigt. Ist der gesamte Magistrat der Meinung, dass auf friedliche Hausbesetzungen in dieser Art und Weise reagiert werden soll? Der Magistrat hat vor längerer Zeit bereits vereinbart, dass Besetzungen städtischer Liegenschaften nicht geduldet werden können, da sonst vorgesehene öffentliche Nutzungen verhindert werden. Vor der Durchführung einer Räumung soll durch eine direkte Kommunikation mit den Besetzern vonseiten der Stadt Frankfurt am Main erreicht werden, dass die widerrechtlich besetzten Liegenschaften freiwillig geräumt werden. Danach behält sich die Stadt Frankfurt vor, eine widerrechtlich besetzte Liegenschaft räumen zu lassen. In dem besonderen Fall in der Krifteler Straße wurde durch das Eingreifen der Polizei eine erneute Besetzung der Liegenschaft verhindert. Dadurch konnte eine Räumung des Gebäudes vermieden werden. Auch bei den Besetzungen des Philosophicums im Juli vergangenen Jahres und einer städtischen Liegenschaft im Hirschgraben im Februar diesen Jahres sowie der Besetzung des Gartens der ehemaligen Dienstvilla des Oberbürgermeisters im September diesen Jahres konnte durch Gespräche erreicht werden, dass die widerrechtlichen Besetzungen ohne Räumung beendet wurden.
  6. Hält der Magistrat das Auftreten von anonymen "Polizei-Schlägertrupps" für das geeignete Mittel, die Demokratie zu schützen? Deutsche Polizisten sind keine "anonymen Polizei-Schlägertrupps" und treten auch nicht so auf.
  7. Wird der Magistrat aufgrund der Rechtsverstöße rechtliche Schritte gegen die Polizeiführung, die diesen Einsatz zu verantworten hat, einleiten? Der Magistrat hat keine Rechtsverstöße festgestellt.
  8. Erwägt der Magistrat die Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle gegen Polizeiübergriffe einzurichten, um Menschen, die von solchen Übergriffen betroffen sind, helfend bei ihrer Klage gegen einzelne PolizistInnen zur Seite zu stehen. Nein.
  9. Wie verträgt sich die immer wieder nach Außen kommunizierte Weltoffenheit der multikulturellen, toleranten Stadt Frankfurt mit solchen Polizeitaktiken? Die Polizei genießt bei der Bevölkerung zu Recht ein hohes Ansehen und sichert in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganen den hohen Standard hinsichtlich der objektiven Sicherheit der internationalen und toleranten Stadt Frankfurt am Main. Als Hüter von Gesetz und Ordnung gewährleistet die Polizei die individuelle Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und trägt damit auch zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Bevölkerung bei.
  10. Befürchtet der Magistrat nicht einen Imageschaden für die Stadt, durch die sowohl in letzter Zeit anscheinend immer häufiger angewandten Methoden des "racial profilings" als auch dieser Polizeiübergriffe? Der Magistrat unterstreicht, dass es in Frankfurt am Main keinen Platz gibt für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, gleich welcher Art. Er wendet sich jedoch auch entschieden gegen eine pauschalisierende Verunglimpfung der Hessischen Polizei und den pauschalen Vorwurf von rassistischer Diskriminierung.
  11. Wer hat die Anzeige erstattet, die zur Räumung des ehemaligen Sozialrathauses geführt hat? Eine Anzeige wurde nicht erstattet. Vielmehr wurde ein für die Strafverfolgung der im Rahmen der Besetzung verwirklichten Delikte des Hausfriedensbruchs (§ 123 Strafgesetzbuch) und der Sachbeschädigung (§ 303 StGB - die Eingangstür wurde aufgehebelt) notwendiger Strafantrag gestellt. Ungeachtet dessen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Strafverfolgung auch ohne Strafantrag erfolgen könnte, weil die Strafverfolgungsbehörde ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält (§ 303c StGB). Gleiches würde gelten, wenn von einem schweren Hausfriedensbruch nach § 124 StGB auszugehen wäre. Der vorbenannte Strafantrag wurde vom Leiter des Liegenschaftsamtes gestellt.
  12. In welcher Weise waren der Bürgermeister, als der zuständige Dezernent und der Oberbürgermeister in den Entscheidungsprozess einbezogen, oder ging die Anzeige von ihnen aus? Die notwendigen Schritte wurden vom Leiter des Liegenschaftsamtes mit dem Büro des Dezernates II abgestimmt, das den Oberbürgermeister seinerseits informierte.
  13. Warum wurde vor der Anzeigenerstattung nicht seitens der Stadt Frankfurt der direkte Kontakt zu den Besetzern gesucht. Dieser Kontakt war seitens des Magistrats angestrebt und telefonisch mit der Einsatzleitung abgesprochen, und zwar als Aufforderung das Gebäude freiwillig zu räumen mit dem Angebot einer Rücknahme des Strafantrags, falls diese Aufforderung freiwillig und ohne weitere Auseinandersetzung befolgt werde. Die Polizei hat jedoch lageangepasst schneller reagiert, um eine Wiederbesetzung des Gebäudes zu verhindern. Eine Ansprache war nicht mehr möglich.
  14. Wird sich der Magistrat bemühen, eine Stellungnahme der Polizeiführung zu diesen Vorfällen zu erhalten und dem Parlament vorzulegen? Siehe Beantwortung unter 4.
  15. Wird der Magistrat die Ablösung von Polizeipräsident Thiel fordern? Nein.
  16. Welche anderen Konsequenzen erwägt der Magistrat? Keine.
  17. Welche Planungen hat der Magistrat für die zukünftige Nutzung des ehemaligen Sozial Rathauses im Gallus? Aktuell nutzt der Magistrat die Liegenschaft Krifteler Straße 84 zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Derzeit wird auf Anregung des Ortsbeirates die Errichtung eines Oberstufengymnasiums auf dem Gelände intensiv auf eine Realisierung hin geprüft. Die Planungen für das besetzte Haus haben Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat mit Beschluss vom 11.10.2012, § 2233 (OA 235), umrissen. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, wird das Gebäude als Ausweichquartier für die Sanierung der auf dem Gelände bestehenden Einrichtungen benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2013AA 421Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im GallusSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 8. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 Wochen
    BB 526Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im Gallus
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 526 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
2 GrüneCDU1 SPDFDP
Ablehnung:
3 Grüne1 SPDLinkeFreie Wähler
Enthaltung:
1 Grüne2 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung); 1 GRÜNE und 2 SPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 26 · 27.01.2014
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 526 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Römer (Kenntnis)Piraten (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis) Piraten (= Zurückweisung)

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