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Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im Gallus

Vorlagentyp: ALINKE
8 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 10.09.2013, A 421

Betreff: Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im Gallus Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.09.2013 Am 7. September wurde das seit ca. einem Jahr leer stehende ehemalige Sozialrathaus in der Krifteler Straße 84 im Gallus durch die Polizei geräumt. Die friedlichen Besetzer hielten sich nach eigenen Aussagen bis auf eine Person und zwei Kinder zum Zeitpunkt der Räumung außerhalb des Hauses auf. Verschiedene Zeugen schilderten den Vorgang folgendermaßen: Die Räumung erfolgte ohne jegliche Vorankündigung oder Vorwarnung der Polizei mit brachialer Gewalt. Es gab vorab keinerlei Aufforderung das Haus zu räumen, keinerlei Durchsagen. Stattdessen schlug eine Gruppe von Polizisten in Zivilkleidung (Thor Steinar T- Shirt, Tattoos) sofort auf die sich vor Ort befindlichen Personen, einige mit Kindern, ein. Die Menschen hatten Angst und befürchteten von Nazis angegriffen zu werden und riefen nach der Polizei. Diese traf auch kurz darauf mit einer Großmacht von Beamten eines Sonderkommandos ein und räumte das Gebäude. Erst da wurde den Betroffenen klar, dass diejenigen, die auf sie eingeschlagen hatten, nicht der rechten Szene zuzuordnen waren, sondern Polizeiangehörige waren. Dies wäre ein Vorgang, der alle rechtlich zulässigen Grenzen und vor allem jede Verhältnismäßigkeit überschreitet. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:

  1. Nach §§4 und 5 des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, muss die Polizei mit verhältnismäßigem Ermessen handeln. Dazu gehört, auf gewaltsame Mittel weitestgehend zu verzichten. Hält der Magistrat dieses Auftreten der Polizei in dieser Situation für angemessen?
  2. Nach §53 I HSOG müssen Zwangsmittel gegenüber polizeilichen Störern angedroht werden, was hier offenbar nicht geschehen ist. Stattdessen wendete die Polizei sofort Gewalt an. Wie sieht der Magistrat diesen Rechtsverstoß?
  3. PolizistInnen müssen sich als Polizisten ausweisen, damit für die BürgerInnen erkennbar wird, ob und wann der Staat mit welchen Mitteln reagieren wird und welche Maßnahmen die Polizei kurzfristig ergreifen wird. Wie sieht der Magistrat diesen Rechtsverstoß?
  4. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit, haben alle demokratischen Parteien, sich dahingehend geäußert, dass, wenn die Schilderungen der Betroffenen sich bewahrheiten, dies ein inakzeptabler Vorgang wäre. Wie gedenkt der Magistrat sich Kenntnis über die Abläufe zu verschaffen? Und welche Maßnahmen wird er ergreifen, falls sich die Vorwürfe erhärten.
  5. Markus Frank wird in der Presse wie folgt zitiert: "In solchen Fällen gibt es für die Stadt keinen Spielraum". Planungsdezernent Olaf Cunitz hat die Entscheidung der Stadt zur Räumung in der Öffentlichkeit verteidigt. Ist der gesamte Magistrat der Meinung, dass auf friedliche Hausbesetzungen in dieser Art und Weise reagiert werden soll?
  6. Hält der Magistrat das Auftreten von anonymen "Polizei- Schlägertrupps" für das geeignete Mittel, die Demokratie zu schützen?
  7. Wird der Magistrat aufgrund der Rechtsverstöße rechtliche Schritte gegen die Polizeiführung, die diesen Einsatz zu verantworten hat, einleiten?
  8. Erwägt der Magistrat die Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle gegen Polizeiübergriffe einzurichten, um Menschen, die von solchen Übergriffen betroffen sind, helfend bei ihrer Klage gegen einzelne PolizistInnen zur Seite zu stehen.
  9. Wie verträgt sich die immer wieder nach Außen kommunizierte Weltoffenheit der multikulturellen, toleranten Stadt Frankfurt mit solchen Polizeitaktiken?
  10. Befürchtet der Magistrat nicht einen Imageschaden für die Stadt, durch die sowohl in letzter Zeit anscheinend immer häufiger angewandten Methoden des "racial profilings" als auch dieser Polizeiübergriffe?
  11. Wer hat die Anzeige erstattet, die zur Räumung des ehemaligen Sozialrathauses geführt hat?
  12. In welcher Weise waren der Bürgermeister, als der zuständige Dezernent und der Oberbürgermeister in den Entscheidungsprozess einbezogen, oder ging die Anzeige von ihnen aus?
  13. Warum wurde vor der Anzeigenerstattung nicht seitens der Stadt Frankfurt der direkte Kontakt zu den Besetzern gesucht.
  14. Wird sich der Magistrat bemühen, eine Stellungnahme der Polizeiführung zu diesen Vorfällen zu erhalten und dem Parlament vorzulegen?
  15. Wird der Magistrat die Ablösung von Polizeipräsident Thiel fordern?
  16. Welche anderen Konsequenzen erwägt der Magistrat?
  17. Welche Planungen hat der Magistrat für die zukünftige Nutzung des ehemaligen Sozial Rathauses im Gallus?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2013Sie sind hier
    AA 421Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im Gallus
    STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 8. November 2013Antwort des Magistrats · nach 8 WochenBB 526Räumung des ehemaligen Sozialrathauses im GallusMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 24 · 12.09.2013
TO I, TOP 9
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 421 auf die Tagesordnung II der 24. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 421 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Piraten (Aufnahme auf TO, Beantwortung sofort)
zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Beantwortung sofort) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Aufnahme auf TO, Beantwortung sofort)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 12.09.2013
TO II, TOP 70
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 421 auf die Tagesordnung II der 24. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 421 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
LinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und Piraten (= Beantwortung sofort)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 24 · 11.11.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 526/13) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3571,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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