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Bebauung am Berger Hang, An der Pfaffenmauer

Vorlagentyp: B
74 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.01.2005, B 51

Betreff:

Bebauung am Berger Hang, An der Pfaffenmauer

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 14.10.2004, § 7929

- NR 1087 CDU, B 541/04 -

Für das angesprochene Gebiet besteht kein Bebauungsplan, so dass Maßnahmen, die in diesem Bereich errichtet werden sollen, nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen sind. Hiernach ist ein Bauvorhaben immer dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die nähere Umgebung wird im vorliegenden Fall durch die für den Berger Hang geltenden Bebauungspläne, insbesondere Pfingstborn I, Am Villaberg, Landgrafenstraße sowie NR 397 und 399 hinreichend genau abgegrenzt.

Die Prüfung, ob die Eigenart der näheren Umgebung durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt wird, bildet ein eigenständiges Beurteilungskriterium. Eine Beeinträchtigung kann jedoch nur dann vorliegen, wenn man bei Betrachtung der näheren Umgebung von einem "intakten“ Ortsbild ausgehen kann. Das angesprochene Gebiet kann nicht als einheitliche Siedlungsform beschrieben werden. Hier sind sowohl freistehende Gebäude, Doppel- und Reihenhäuser mit den unterschiedlichsten Dachformen realisiert worden. Es gibt somit keine charakteristische Struktur, an der sich zukünftige Vorhaben orientieren müssen. Zudem hat die bauliche Entwicklung des Berger Hanges zu einer Vielzahl unterschiedlicher Gebäudeformen geführt, in die sich auch moderne Formensprachen von Gebäuden einfügen. Merkmale äußerer Gestalt wie Baukörper und Dachform sind hierbei nicht Bestandteil des Einfügens, da in diesem Zusammenhang nur bodenrechtliche Belange relevant sind.

Vor diesen Hintergrund sind die bauordnungsrechtlichen Steuerungsinstrumente im Rahmen der Stadtgestaltung begrenzt.

Sollte die Absicht bestehen, in diesem Bereich ein Ausschöpfen des geltenden Bau- und Planungsrechtes so zu begrenzen, dass im Laufe der Zeit ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht, so könnte dies zum einen durch die Ergänzung der vorhandenen Bauleitpläne mit entsprechenden Festsetzungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) oder durch den Erlass einer örtliche Bauvorschrift/Gestaltungssatzung nach § 81 HBO geschehen.

Nebenvorlage: Antrag vom 02.03.2005, NR 1761 Antrag vom 06.05.2005, NR 1858

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. August 2003NRNR 1087Bebauung am Berger Hang, An der PfaffenmauerSTVV-Antrag · CDU
  2. 16. Februar 2004BB 96Bebauung am Berger Hang, An der PfaffenmauerMagistratsbericht
  3. 16. August 2004BB 541Bebauung am Berger Hang, An der PfaffenmauerMagistratsbericht
  4. 14. Januar 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 74 Wochen
    BB 51Bebauung am Berger Hang, An der Pfaffenmauer
    Magistratsbericht
  5. 2. März 2005NRNR 1761Bebauung am Berger HangSTVV-Antrag · CDU
  6. 6. Mai 2005NRNR 1858Bebauung am Berger HangSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 16
Sitzung 40 · 01.03.2005
TO I, TOP 21
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 51 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 40 · 07.03.2005
TO I, TOP 32
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1761 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP

OBR 16
Sitzung 41 · 19.04.2005
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1761 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
4 SPDGrüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
1 SPDGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU und FDP gegen 4 SPD und fwf (= Zurückweisung) bei 1 Enthaltung SPD und GRÜNE zu 2. CDU und FDP gegen 1 SPD, GRÜNE und fwf (= Ablehnung) bei 4 Enthaltungen SPD

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 41 · 02.05.2005
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage B 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1761 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 10.05.2005
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1761 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 1858 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (B 51 = Kenntnis, NR 1761 = Erledigung, NR 1858 = Annahme)PDS (B 51 = Kenntnis, NR 1761 = Erledigung, NR 1858 = Annahme)E.l (B 51 = Kenntnis, NR 1761 = Erledigung, NR 1858 = Annahme)BFF (B 51 = Kenntnis, NR 1761 = Erledigung, NR 1858 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 51 = Kenntnis, NR 1761 und NR 1858 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (B 51 = Kenntnis, NR 1761 = Erledigung, NR 1858 = Annahme) BFF (B 51 = Kenntnis, NR 1761 = Erledigung, NR 1858 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 51 = Kenntnis, NR 1761 und NR 1858 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 12.05.2005
TO II, TOP 63
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1761 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 1858 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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