Berkersheimer Grundschule - „Schwarzer Platz“
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Prämäckerweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer Weg04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Der unbefestigte Weg auf dem Sportfeld Edward zwischen Prämäckerweg und August-Schanz-Anlage ist eine durch alle Anwohne26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Prämäckerweg per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.10.2013, B 505
Betreff: Berkersheimer Grundschule - "Schwarzer Platz" Vorgang: A 396/13 FDP Zu
- Für den Neubau einer Grundschule am sogenannten "Schwarzen Platz" ist das Hochbauamt mit der Planung bis zur Bau- und Finanzierungsvorlage beauftragt worden. Auftragsinhalt ist der Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Ganztagsbetrieb sowie einer Einfeldturnhalle gemäß Modellraumprogramm. Der Baubeginn wird voraussichtlich 2015 sein. Zu
- Sobald eine konkrete Planung vorliegt wird sie im Ortsbeirat vorgestellt. Zu
- Der neue Schulentwicklungsplans soll nach den Plänen des Magistrats zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten. Unabhängig davon ist der Magistrat auch bei aktuell auftretenden Bedarfen handlungsfähig und kann darauf mit Teilfortschreibungen reagieren. Zu 4. und
- Hinter der Planung, auf dem "Schwarzen Platz" eine neue Grundschule zu bauen, steht die Absicht, den Grundschulbedarf in Berkersheim und am Frankfurter Berg insgesamt und dauerhaft zu decken. Die Planung berücksichtigt die Entwicklung der Kinderzahlen in beiden Grundschulbezirken und potentielle Zuzüge in neue Wohngebiete. Danach ist ein Bedarf zu erwarten, der mit vier Zügen (Klassen pro Jahrgang) an der Albert-Schweitzer-Schule am Frankfurter Berg und drei Zügen an der neuen Schule in Berkersheim gedeckt werden kann. Die Berkersheimer Schule wäre dann für eine Schulnutzung aufzugeben. Zur künftigen Nutzung des Schulgebäudes gibt es derzeit noch keine Planungen. Zu
- Das Schulgrundstück steht fest und wird durch den Bau zusätzlicher Wohnhäuser nicht tangiert. Zu
- Das Grundstück für den Neubau der Grundschule befindet sich am Prämäckerweg und wird nicht durch den Eibenweg getrennt. Die Grundstücksfläche von 7.836 m2 ist für den Bau einer dreizügigen Grundschule mit Ganztagsbetrieb und Turnhalle ausreichend. Zu
- Der Magistrat sieht derzeit keine Notwendigkeit zur Schaffung zusätzlicher Kapazität. Zu
- Für die Wendeanlage wurde eine Vorplanung erstellt, die sich derzeit in Abstimmung zwischen traffiQ und dem Amt für Straßenbau und Erschließung befindet. Für die Wendeanlage wird nach derzeitigem Planungsstand in der Straße "In den Gräben" eine Fahrbahnverziehung im Bereich des bestehenden provisorischen Gehwegs westlich des Eibenwegs hergestellt. Die Halteposition Aussteigen/Warten befindet sich im Bereich der verzogenen Fahrbahn und der Verkehr wird durch das Warten der Busse nicht behindert. Unmittelbar östlich des Eibenwegs befindet sich die Zufahrt der Wendeanlage mit einer Halteposition für das Einsteigen mit anschließender Wendeanlage. Zu
- Die Möglichkeit einer Verlagerung der Haltestelle wird derzeit untersucht. Hier gelten aber in erster Linie Sicherheitsaspekte und Richtlinien der VGF für das Betreiben und Unterhalten von Buslinien und deren Haltestellen im Bereich von Wendeanlagen. Zu
- Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum sind im Bereich des Eibenwegs jetzt schon vorhanden. Zusätzliche öffentliche Parkplätze sollen noch nach Fertigstellung des Straßenzuges "In den Gräben" geschaffen werden. Der Magistrat geht davon aus, dass es gemeinsames Interesse aller Verantwortlichen ist, dass die Kinder ihren Schulweg alleine bewältigen lernen und die Eltern im Regelfall nicht die Notwendigkeit sehen, ihre Kinder mit dem Auto zu bringen und abzuholen. Zu
- Die geplanten Gebäude befinden sich auf einem Grundstück und sind durch keine Straße voneinander getrennt. Zu
- Der Magistrat sieht von einer Bedarfserhebung ab, da neue Schulgebäude aufgrund ihres Raumprogramms als Ganztagsschulen geplant werden. Das bedeutet, dass auch im Neubau der Berkersheimer Grundschule ein bedarfsgerechtes Angebot von ESB-Plätzen (Erweiterte Schulische Betreuung) und Ganztagsangeboten geplant und umgesetzt werden kann. Zu
- Die Bildung eines Schulbezirkes für jede Grundschule ist durch das Hessische Schulgesetz vorgegeben. Benachbarte Schulbezirke können sich aber überschneiden. Damit kann eine Entlastung der Schule erreicht werden, deren Raumkapazität im jeweiligen Einschulungs-jahrgang nicht ausreicht. Für die im Überschneidungsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler sind dann zwei Grundschulen zuständig. Die Festlegung der im jeweiligen Schuljahr zuständigen Schule erfolgt durch den Schulträger oder das Landesschulamt/Staatliches Schulamt. Zwischen der Albert-Schweitzer-Schule und der Berkersheimer Grundschule wurde schon vor einigen Schuljahren ein solches Überschneidungsgebiet durch Satzung des Schulträgers gebildet.Nebenvorlage: Antrag vom 19.12.2013, NR 761
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2013AA 396Berkersheimer Grundschule - „Schwarzer Platz“STVV-Anfrage · FDP
- 28. Oktober 2013Sie sind hierBB 505Berkersheimer Grundschule - „Schwarzer Platz“Magistratsbericht
- 19. Dezember 2013NRNR 761Berkersheimer Grundschule - Schwarzer PlatzSTVV-Antrag · FDP
- 22. April 2014Antwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 119Berkersheimer Grundschule - Schwarzer PlatzMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) c) CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (B 505 = Kenntnis als Zwischenbericht) FREIE WÄHLER (B 505 = Kenntnis, NR 761 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD, FDP und RÖMER (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme); FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. b) CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) c) CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 505 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 761 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. b) CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) c) CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)