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Berkersheimer Grundschule - „Schwarzer Platz“

Vorlagentyp: AFDP
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 22.07.2013, A 396

Betreff: Berkersheimer Grundschule - "Schwarzer Platz" Die Berkersheimer Grundschule soll erweitert werden, da die steigenden Schülerzahlen nicht mehr in den Räumlichkeiten in der Untergasse 18 untergebracht werden können. Aus diesem Grund plant die Stadt Frankfurt für das Grundstück zwischen Prämäckerweg und "In den Gräben" einen Schulneubau für eine dreizügige Grundschule mit fünf Betreuungsplätzen. Dieser Neubau soll dem jetzigen Einzugsgebiet der Berkersheimer Schule und einem Teil des Einzugsgebiets der Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung stehen und so beide Schulen entlasten. Was mit der alten Berkersheimer Schule passieren wird, wenn am sogenannten "Schwarzen Platz" eine neue Schule errichtet wurde, ist Informationen zufolge bisher ungewiss. Im Investitionsprogramm 2012-2015 sind bereits Planungsmittel in Höhe von 250.000 Euro eingestellt worden. Bisher sind entsprechend dem Bebauungsplan auf dem übrigen Areal des Schwarzen Platzes Wohnhäuser entstanden. Das geplante Grundstück für die Berkersheimer Schule befindet sich jeweils links und rechts von dem Eibenweg und ist somit durch eine Straße getrennt. Eine Turnhalle für die Grundschule war bisher auf der gegenüberliegenden Seite der Straße "In den Gräben" geplant, wo sich zurzeit ein Bolzplatz befindet. Für die kommenden Grundschülerinnen und Grundschüler würde dies bedeuten, dass sie zwei Straßen überqueren müssten, um zu ihren jeweiligen Schulgebäuden zu gelangen. Des Weiteren ist das Grundstück bereits geschrumpft, da am Südrand des geplanten Schulgebäudes ein Blockheizkraftwerk für die Wohnhäuser steht und am Ostrand eine Wendeschleife für die Linienbusse geplant ist. Laut Bildungsdezernat soll feststehen, dass die Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" gebaut wird und keine weiteren Wohnhäuser auf den freien Flächen entstehen sollen. Im Rahmen einer örtlichen Begehung äußerten viele betroffene Eltern ihre Bedenken, ob die jetzige Fläche für die neue Grundschule ausreichend sei und ob im Falle der Schließung der alten Berkersheimer Schule die Albert-Schweitzer-Schule und die neue Berkersheimer Schule wirklich entlastet werden können. Die Berkersheimer Schule sei nämlich bereits jetzt alle zwei Jahre zweizügig, die Albert- Schweitzer-Schule fahre gegenwärtig immer mit einer Klasse pro Jahrgang Überlast. Da wegen einer unzureichenden Betreuungssituation an beiden Schulen pro Jahrgang etwa 10 Schüler auf Privatschulen gewechselt seien, die aber bei einem guten Ganztagsangebot der neuen Schule auch in diesem Bezirk angemeldet würden, ergäbe sich gegenwärtig überschlägig für die neue Schule ein Bedarf von vier Klassen pro Jahrgang. Unklar ist auch, ob die Firma, die bereits Wohnhäuser auf dem früheren Edwards-Kasernengelände errichtet hat, noch weitere Wohnhäuser auf dem Gebäude geplant hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Planungen sind für die Berkersheimer Schule von Seiten des Magistrates bereits vorgenommen worden und wann kann mit dem Beginn der Bauarbeiten gerechnet werden, insbesondere wenn das Stadtschulamt auf Rückfragen der Presse betont hat, dass es bereits konkrete Planungen hat?
  2. Wie äußert sich der Magistrat zu den Vorwürfen der Betroffenen in Berkersheim, dass diese keine hinreichenden Informationen über die Bauplanungen vom zuständigen Dezernat erhalten?
  3. Wann gedenkt der Magistrat den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben, um so zukunftsorientiertes Arbeiten der Frankfurter Schulen zu sichern?
  4. Was passiert mit der jetzigen Berkersheimer Schule, wenn die neue Grundschule am "Schwarzen Platz" gebaut ist?
  5. Hat der Magistrat bereits in Betracht gezogen, die alte Berkersheimer Schule in Anbetracht des tatsächlichen Bedarfs in ihrem Bestand zu erhalten und zusätzlich eine weitere Schule am "Schwarzen Platz" zu errichten? Wenn nein, aus welchen Gründen käme dies für den Magistrat nicht in Betracht?
  6. Ist dem Magistrat bekannt, ob die Baufirma, die bereits Wohnhäuser auf dem früheren Exerzierplatz gebaut hat, noch weitere Häuser dort plant? Wenn ja, wie koordiniert sich dieses mit der Planung der neuen Berkersheimer Grundschule?
  7. Wie viel Quadratmeter umfassen die jeweiligen Bebauungsflächen links und rechts vom Eibenweg, die für die Bebauung der Grundschule vorgesehen sind? Ist die Fläche ausreichend für eine Grundschule mit Pausenhof inklusive eines umfänglichen Nachmittagsangebots, Mensa und Aula sowie Turnhalle? Wenn ja, wie groß sollen die jeweiligen Gebäude und der Schulhof werden? Wenn nein, welche Grundstückalternativen gibt es aus Sicht des Magistrates?
  8. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit auf dem "Schwarzen Platz" übergangsweise Container aufzustellen, damit die Berkersheimer Schule und die Albert-Schweitzer-Schule bereits jetzt im Bezug auf die vielen Kinder aus den Neubauten in Berkersheim und am Frankfurter Berg und den vielen Anmeldungen für die Berkersheimer Schule entlastet werden können? Wenn nein, aus welchen Gründen kann der Magistrat keine Container übergangsweise aufbauen?
  9. Kann der Magistrat Auskunft über die Planung der Wendeschleife für den Linienverkehr geben? Wenn ja, wie groß soll der Wendeplatz für die Busse werden? Wenn nein, wieso kann der Magistrat noch keine Angaben zum Bauvorhaben machen?
  10. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit die Bushaltestelle einige Meter zu versetzen, damit die Wendeschleife nicht Einfluss nimmt auf das Grundstück der geplanten Grundschule? Wenn nein, aus welchen Gründen lehnt der Magistrat diese Möglichkeit ab?
  11. Wie schätzt der Magistrat die Verkehrslage an der geplanten Berkersheimer Schule am "Schwarzen Platz" ein? Haben Eltern die Möglichkeit zu parken, um ihre Kinder in die Schule zu bringen und abzuholen?
  12. Wie verhält es sich aus Sicht des Magistrates mit der der Notwendigkeit, dass die Kinder die stark befahrene Straße (Berkersheimer Weg / In den Gräben) überqueren müssen, wenn sie von einem zu dem anderen Schulgebäude gehen?
  13. Wurde bereits ein Bedarf an Betreuungsplätzen für den neuen Schulbezirk der Berkersheimer Schule ermittelt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Magistrat gekommen? Wenn nein, aus welchen Gründen sieht der Magistrat von einer derartigen Erhebung ab?
  14. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, die bestehenden Schulgrenzen in Frankfurt aufzuheben, damit beispielsweise die Berkersheimer Schule und die Albert-Schweitzer-Schule entlastet werden können? Wenn nein, aus welchen Gründen rät der Magistrat von einer Aufhebung der Schulbezirksgrenzen ab? Bericht des Magistrats vom 28.10.2013, B 505 Versandpaket: 31.07.2013 Aktenzeichen: 40 31

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2013Sie sind hier
    AA 396Berkersheimer Grundschule - „Schwarzer Platz“
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 28. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 505Berkersheimer Grundschule - „Schwarzer Platz“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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