Unterbringung von Obdachlosen durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Unterbringung von Obdachlosen durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe. Es wird dargelegt, wie die Unterkünfte überprüft werden und welche Maßnahmen bei Mängeln ergriffen werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Hygiene in den Unterkünften zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
In privaten Unterkünften, in die durch die Zentrale Vermittlung von Unterkünften (ZVU) des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe (EvVfWh) Personen vermittelt werden, finden Begehungen durch den Sozialdienst der ZVU statt. Dabei wird die Unterkunft im Hinblick auf Hygiene, Brandschutz und Stand der zur Verfügung stehenden technischen Einrichtungen (Mobiliar, Waschmaschinen, Trockner etc.) überprüft. Über die Ergebnisse der Begehungen erhalten die Betreiber schriftliche Protokolle, in denen festgestellte Mängel benannt und mit Fristsetzung zur Behebung aufgefordert werden. Bei akuten Gefahrenlagen wird unverzügliches Abstellen eingefordert und die zuständigen Behörden werden verständigt. Sofern außerhalb der Begehungen Schäden bzw. Beschwerden auftreten, die vom Betreiber nicht behoben bzw. beseitigt werden, obliegt es den Bewohnerinnen und Bewohnern, diese ihrem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen. Dieser informiert im Anschluss den EvVfWh. Der Betreiber der im "Defacto"-Bericht gezeigten Unterkunft hat am Tag nach dem Brand auf dem Nachbargrundstück die ZVU über den Vorgang (Brand auf dem Nachbargrundstück, Versicherungsschaden) und die entstandenen Schäden am Gebäude informiert. Die Feuerwehr hat nach Einschätzung der Gefahrenlage und einer Schadstoffmessung vor Ort das Gebäude zur Nutzung freigegeben. Die erforderlichen Reparaturarbeiten zur Beseitigung der Brandschäden wurden beauftragt, dies hat der Betreiber der ZVU nachgewiesen. Ein städtischer Mitarbeitender ist zur ZVU abgeordnet. Die Fachaufsicht liegt im Jugend- und Sozialamt. Der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe erstellt im Rahmen seines Jahresabschlusses einen Verwendungsnachweis über die entstandenen Betriebskosten der ZVU. Derzeit beschäftigt der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe 104 Mitarbeitende, im Bereich ZVU sind 12 Vollzeitstellen angesiedelt. Der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe erstellt jährlich Verwendungsnachweise. Den Verwendungsnachweis erhalten das Jugend- und Sozialamt sowie der Landeswohlfahrtsverband als Zuschussgeber des Vereins. Für den Arbeitsbereich der ZVU wird ein separater Verwendungsnachweis erstellt, da der Verein alle die ZVU betreffenden Zahlungsvorgänge strikt von den Zahlungsvorgängen des Vereins trennt. Der Evangelische Regionalverband erhält den jährlichen Prüfbericht. Im Rahmen der Überprüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt wird die zweckmäßige Verwendung der Mittel des Vereins regelmäßig geprüft. Dem Amt für Wohnungswesen ist die Zuständigkeit für die Ausübung des Benennungsrechts für Wohnungen, die nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz bzw. dem Hessischen Wohnraumfördergesetz einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, übertragen. Bei der Unterbringung von Menschen zur Abwendung von Obdachlosigkeit handelt es sich um eine gänzlich andere Aufgabe, die aus einem völlig anderen Rechtskreis erwächst und dem Jugend- und Sozialamt zugeordnet wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2020FF 2559In der Hessenschau vom 27.04.2020 wurde informiert, dass in Frankfurt Obdachlose in heruntergekommen kleinen Zimmern zuFragestunde-Frage
- 28. Mai 2020AA 715Unterbringung von Obdachlosen durch den Evangelischen Verein für WohnraumhilfeSTVV-Anfrage · AfD
- 25. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 504Unterbringung von Obdachlosen durch den Evangelischen Verein für WohnraumhilfeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)