Unterbringung von Obdachlosen durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Unterbringung von Obdachlosen in Frankfurt durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe zu hinterfragen. Es werden Fragen zur Kostenaufstellung, zur Anzahl der Mitarbeiter und zur Qualität der Unterbringung aufgeworfen, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Die Frage Nr. 2559 der AfD, ob die Stadt Frankfurt im vergangenen Jahr 86 Millionen Euro Steuergeld für die Unterbringung von rund 8.000 Wohnungslosen ausgegeben habe wurde vom Magistrat (Frau Prof. Birkenfeld) folgendermaßen beantwortet. Frau Prof. Birkenfeld verwies auf die Anträge B 53, B195, B 387 sowie M42 aus dem Jahr 2019. Im Jahr 2019 waren rund 7.800 Menschen (Mittelwert) aus dem Personenkreis Obdachlosigkeit, Obdachlosigkeit durch Räumung und Asylbewerber in Wohnheimen und Hotels und zwischengenutztem Wohnraum untergebracht. Die Aufwendungen 2019 betrugen 86.045.000 € (gerundet). Das entspricht pro Person/Monat rund 919 €. Von den Gesamtaufwendungen sind Kostenerstattungen in Höhe von 22.000.000 € in Abzug zu bringen (gerundet). Die Netto-Aufwendungen der Stadt betragen somit 64.045.000 €. Das entspricht einem Betrag pro Person/Monat von rund 685 €. Zudem verwies sie auf die Stellungnahme des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe zum "Defacto" Bericht vom 27.04.2020. Auf der Internetseite des Evangelischen Vereins ist nur der Vorsitzende Dr. Michael Frase, Karin Kühn angegeben, aber keine Anzahl von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und in welchen Bereichen diese eingesetzt sind. In der Stellungnahme zum Medienbericht von "Defacto" vom 27.04.20 erwähnt der Verein, dass er seit 1993 die Aufgabe zur Unterbringung wohnungsloser Personen in Unterkünfte durch die Stadt Frankfurt (18 Unterkünfte rund 1400 Plätze) koordiniert. Dafür wurden Leistungs-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen mit der Stadt getroffen. Der Verein koordiniert die Unterkünfte mit städtischem und eigenem Personal (Ev.-Verein Wohnraumhilfe). Über die Höhe der Unterbringungskosten entscheidet die Stadt und gibt dies an Verein weiter. Der Verein behauptet, dass routinemäßige Begehungen von den Unterkünften stattgefunden haben und eine enge Zusammenarbeit mit den städtischen Stellen stattfindet. Der Betreiber des schadhaften Wohnobjekts habe eine 5 Jahresvertrag der jetzt ausläuft und nicht verlängert wird. Wir fragen den Magistrat:
- Wenn wie vom Verein behauptet, routinemäßige Begehungen der Wohnobjekte stattfinden, wie kann es sein, dass solche Mängel wie im "Defacto"-Bericht nicht gesehen wurden?
- Der Verein gibt an, zur Koordination städtisches und eigenes Personal zu verwenden. Gibt es eine entsprechende Kostenaufstellung über die Kosten des Personals der Stadt und des Vereins?
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Verein?
- Der Verein weist auf Leistungs-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen mit der Stadt hin, gibt es Jahresgeschäftsberichte wo die Einnahmen, Ausgaben ersichtlich sind?
- In Frankfurt ist das Amt für Wohnungswesen für die Vermittlung städtischer Wohnungen zuständig. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, dass dort eine Einrichtung zur Unterbringung für Wohnungslose geschaffen wird?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2020FF 2559In der Hessenschau vom 27.04.2020 wurde informiert, dass in Frankfurt Obdachlose in heruntergekommen kleinen Zimmern zuFragestunde-Frage
- 28. Mai 2020Sie sind hierAA 715Unterbringung von Obdachlosen durch den Evangelischen Verein für WohnraumhilfeSTVV-Anfrage · AfD
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 504Unterbringung von Obdachlosen durch den Evangelischen Verein für WohnraumhilfeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Aktenzeichen: 51