Das Menschenaffenhaus, die Finanzierung und die Frage der Verantwortlichkeiten - wer entschied Finanzierungsmodell zum "Borgori-Wald"?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 504
Betreff: Das Menschenaffenhaus, die Finanzierung und die Frage der Verantwortlichkeiten - wer entschied Finanzierungsmodell zum "Borgori-Wald"? Vorgang: A 42/11 FDP Ausgangslage für die Entscheidung über den Neubau der Menschenaffenanlagen: Veränderte Rahmenbedingungen und die Umsetzung der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos führten zur Feststellung von Defiziten in der artgerechten Haltung von Menschenaffen im Zoologischen Garten Frankfurt durch die zuständige Aufsichtsbehörde für Tierschutz und Veterinärwesen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Mit Schreiben vom 11. April 2003 an die Oberbürgermeisterin führte der Regierungspräsident an: "Leider konnte insbesondere aufgrund von Unzulänglichkeiten im Menschenaffenhaus nur eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilt werden...Ich bitte Sie eindringlich, sich für die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel für einen den Vorgaben des Tierschutzes entsprechenden Neu-/Ausbau des Menschenaffenhauses einzusetzen, da ansonsten mit Ablauf der in der vorläufigen Betriebserlaubnis festgesetzten Frist, dem 09. April 2005, das Gebäude zu schließen ist. Meiner Behörde ist hier kein Ermessen eingeräumt." Das 1933 errichtete erste Menschenaffenhaus des Zoologischen Gartens befand sich zum Zeitpunkt dieser Auflagenerteilung in einem derart gebäude- und haustechnisch schlechten Zustand, so dass keine Alternativen zu einem Neubau bestanden. Der einzige Ausweg, jedoch keine Alternative aus zoologischer Sicht hätte darin bestehen können, die international renommierte Haltung von Menschenaffen in Frankfurt am Main, die zu diesem Zeitpunkt über 70 Jahre bestand, aufzugeben. Der außerordentlich knappe Zeitraum bis zum Ablauf der in der vorläufigen Betriebserlaubnis festgesetzten Frist erforderte eine besondere Vorgehensweise auf der Suche nach einer Lösung. Hinzu kam, dass wegen der angespannten Haushaltslage und strikter Sparauflagen der Aufsichtsbehörde (Hessisches Innenministerium) keine Spielräume zur Eigenfinanzierung und -realisierung neuer Menschenaffenanlagen gegeben waren. Damit bestand keinerlei Aussicht auf eine rechtzeitige Beschlussfassung der städtischen Gremien zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Realisierung eines solchen Neubauvorhabens in eigener Regie und Finanzierung. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Magistrat für die Auslobung eines Investorenwettbewerbs und für eine Realisierung des Vorhabens im Rahmen eines Planungs-, Bau- und Mietvertrages mit einer vorgegebenen Laufzeit von 20 Jahren, die sich aus den möglichen Mehreinkünften des Zoos ermittelt hatte. Nachdem der Magistrat mit Schreiben vom
- April 2005 die verbindliche Realisierung des Neubauvorhabens Bonoboland, wie der neue Menschenaffenkomplex seinerzeit benannt wurde, gegenüber dem zuständigen Regierungspräsidium zugesichert hatte, wurde dem Zoologischen Garten mit Bescheid vom
- April 2005 eine Betriebserlaubnis erteilt, in der die Menschenaffenhaltung in den veralteten Gehegen nur noch geduldet war. Hierzu erging seitens der Aufsichtsbehörde folgende Auflage: "Der Verbleib der Tiere in Frankfurt am Main und Offenhaltung des Gehegeteils bis zur Errichtung eines neuen Geheges ist derzeit die einzig gangbare Lösung. Eine dementsprechende Duldung wurde von Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main erteilt." Zu 1 und 2: Mit M 106 vom 28.05.2004 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7610 wurden die Voraussetzungen geschaffen: Es wurde festgelegt, mit einem Kostenrahmen von 12 bis 15 Mio. Euro einen Investorenwettbewerb auszuschreiben und danach entsprechende Verträge abzuschließen, verbunden mit der Maßgabe, von der Planung bis zur Neueröffnung eine Realisierung der Maßnahme bis zum Jahr 2008 sicher zu stellen. Die laufenden Belastungen nach Neueröffnung sollten aus den zusätzlichen Einnahmen des Zoologischen Gartens im Verwaltungshaushalt finanziert werden. Zu 3: Die an den Investor zu leistenden Mietzahlungen sind gemäß § 9 Abs. 2 HGO Aufgabe der Verwaltung, damit des Magistrats (Mietzahlungen erfolgen aus den "laufenden Kosten") und es ist somit keine Bau- und Finanzierungsvorlage erforderlich. Zu 4 und 5: Es gab mit M 106 den entsprechenden Grundsatzbeschluss. Der Vorlage wurde mit Beschluss § 7610,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2004 zugestimmt. Grundsätzlich ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, bei der Alternativen bewertet werden, für jedes Großprojekt sinnvoll. Im vorliegenden Fall war die Alternative zu einem PPP-Projekt die Abschaffung der Menschenaffenhaltung im Frankfurter Zoologischen Garten. Zu 6: Federführend war das Dezernat VII, unterstützt durch das Dezernat III in den Themen der Finanzierung und der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers. Die projektspezifischen Rahmenbedingungen waren durch die Vorgaben der Aufsichtsbehörde (RP) der vorläufigen Betriebserlaubnis bis zum 09.04.2005 (Zeitplanvorgabe), die Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Menschenaffen sowie der vorhandenen Gegebenheiten (vorhandenes Gelände) gesetzt. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgte in Rahmen des Verhandlungsverfahrens, die Prüfung durch die Magistrats-Vergabekommission bestätigte die Auswahl des wirtschaftlichsten Bieters. Zu 7: Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgte eine Auswahl der Bieter gemäß der vorher festgelegten Bewertungsmatrix. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wurden 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es folgte die Prüfung gemäß § 23 VOB/A, VOL/A und Wertung der Angebote gemäß § 25 VOB/A, VOL/A. Die beiden besten Bieter konnten beide gute artgemäße, naturalistische Tierhaltung, tiergärtnerische Qualität, Gestaltung und Architektur nachweisen. Entscheidend für den Zuschlag an Avicenna war das bessere Architektur- und Energiekonzept. Es stellte das wirtschaftlichere Angebot in Bezug auf die Gesamtkosten aus Bau, Instandhaltung und Medienverbrauch dar. Zu 8: Nein. Zu 9: Die genannten Nachträge waren insbesondere aus Gründen der artgerechten Wildtierhaltung und einer notwendigen Ergänzung der Infrastruktur in puncto Betriebs- sowie Ausbruchssicherheit zwingend erforderlich. Der Umfang dieser Nachträge, die nach einer vom Dezernat VII angeordneten Projekt-Evaluierung nach Ausscheiden des damaligen Zoodirektors festgelegt wurden, wurde nach Abstimmung mit den Projektbeteiligten durch den Zoologischen Garten der Magistrats-Vergabekommission zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Zu 10: Da die Mehrkosten nicht im Finanzhaushalt entstanden sind, war keine Genehmigung durch die Stadtverordneten notwendig. Die aus den Nachträgen resultierenden Kosten wurden mit der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Zu 11: Die politische Verantwortung tragen gem. HGO der damalige Magistrat (M 106 vom 28.05.2004) sowie die damals zuständigen Fachdezernenten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2011BB 331Wie sieht es aus mit PPP? Wer hat gewonnen, wer verloren?Magistratsbericht
- 13. September 2011AA 42Das Menschenaffenhaus, die Finanzierung und die Frage der Verantwortlichkeiten - wer entschied Finanzierungsmodell zum .Borgori-Wald.?STVV-Anfrage · FDP
- 9. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 504Das Menschenaffenhaus, die Finanzierung und die Frage der Verantwortlichkeiten - wer entschied Finanzierungsmodell zum "Borgori-Wald"?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis) Piraten (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER