Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaften
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mittel für den Bauunterhalt kulturell genutzter Liegenschaften neu zu ordnen. Dies ist notwendig, um eine umfassende Zustandserfassung der Immobilien durchzuführen und ein Instandhaltungs- sowie Sanierungskonzept zu entwickeln. Das erwartete Ergebnis ist eine klare Finanzierung und Herkunft der Mittel für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 11.09.2023, 11.01.2024 und 11.04.2024
Zwischenbericht: Der Magistrat bedauert, keinen finalen Bericht vorlegen zu können. Eine Neubeordnung der Mittel für den Bauunterhalt kulturell genutzter Liegenschaften erfordert aus Sicht der beteiligten Ämter (Kulturamt und Amt für Bau und Immobilien) zunächst einen aktuellen und umfassenden Datenbestand. Dieser liegt derzeit im erforderlichen Umfang nicht vor. Eine Neubeordnung der Haushaltsmittel setzt eine bauliche und technische Zustandserfassung der Immobilien voraus, daraus resultierend ein Instandhaltungs-/ Sanierungskonzept, sodass dann die Finanzierung und die Herkunft der Finanzmittel für jenes neu geregelt werden kann.
Flächendeckend ist eine solche Bedarfsermittlung für alle kulturell genutzten Liegenschaften mit dem derzeitigen Personalbestand im Amt für Bau und Immobilien nicht leistbar. Auch stehen finanzielle Mittel hierfür in diesem Umfang derzeit nicht zur Verfügung. Für die im Etatantrag E 54 aufgeführten Liegenschaften Gutleutstraße 8-11 und das Areal der Naxoshalle wurde der Instandhaltungsbedarf aufgrund des Gebäudezustandes und der bestehenden Interessenlagen priorisiert ermittelt. Für die Sanierung allein des Naxoshallenareals ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit einem (niedrigen) zweistelligen Millionenbereich zu rechnen. Das Objekt in der Gutleutstraße 8-11 wird voraussichtlich je nach Zielsetzung ("Minimalinstandsetzung" vs. Sanierung) ebenfalls eines Projektes in einstelliger bis niedriger zweistelliger Millionenhöhe bedürfen.
Im Zuge der Gespräche der beteiligten Ämter ist zudem deutlich geworden, dass es zur Neubeordnung der Mittel zwingend eines politischen Konsenses bedarf, insbesondere im Hinblick auf die Beordnung der notwendigen Baukosten in den künftigen Haushalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2018EE 54Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 13. Mai 2019BB 166Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
- 18. Oktober 2019BB 378Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
- 15. Mai 2020BB 225Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 362Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
- 14. März 2022BB 125Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
- 9. Dezember 2022Sie sind hierBB 483Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
- 23. September 2024BB 358Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
- 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 403 WochenBB 443Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= 1 Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG