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Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaften

Vorlagentyp: B
403 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.10.2019, B 378

Betreff: Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaften Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 54/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 166/19 - Zwischenbericht: Aufgrund der Komplexität der zu prüfenden Grundlagen kann das Konzept noch nicht abschließend erstellt werden. Die erforderlichen, sehr umfangreichen Daten werden in den zusammengelegten Ämtern des Amtes für Bau und Immobilien noch in verschiedenen Systemen geführt. Die Miet- und Überlassungsverträge liegen zum größten Teil noch nicht in digitalisierter Form vor. Die Zusammenstellung der Unterlagen erfordert einen hohen Aufwand. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen kann noch kein abschließender Bericht erstellt werden. Die Erstellung des Berichtes kann noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Abstimmung wird der Magistrat unaufgefordert das Konzept der Stadtverordnetenversammlung vorlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2018EE 54Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 13. Mai 2019BB 166Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
  3. 18. Oktober 2019Sie sind hier
    BB 378Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaften
    Magistratsbericht
  4. 15. Mai 2020BB 225Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
  5. 1. Oktober 2021BB 362Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
  6. 14. März 2022BB 125Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
  7. 9. Dezember 2022BB 483Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
  8. 23. September 2024BB 358Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
  9. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 403 WochenBB 443Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische LiegenschaftMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 378 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 378 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 25.05.2020
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 225/20) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4900,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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