Verfallen Fördergelder des Landes, weil der Magistrat nicht zügig genug arbeitet?
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Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 479
Betreff: Verfallen Fördergelder des Landes, weil der Magistrat nicht zügig genug arbeitet? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3366 - NR 607/13 SPD - Zu Frage 1 und 2: Investitionsprojekte, für die eine Förderung in den Haushalt eingestellt wurde, die dann aber entfallen ist, betreffen die Produktbereiche 'Brandschutz und Rettungsdienst', 'Bildung' und 'Nahverkehr und ÖPNV'. Die im Antrag unter Ziffer 1. und 2. geforderten Angaben werden für diese drei Bereiche in der nachstehenden Übersicht dargestellt: Produkt-gruppe Projekt- definition Bezeichnung Zu 1.: Gründe für den Verfall der Fördergelder Zu 2.: Entgangener Förderbetrag in € Bemerkungen 12.01 5.004898 Neubau der Bereichswache 30 (BW 30) Der Neubau der Bereichswache 30 wurde im August 2011 abgenommen. Aufgrund ausstehender Restleistungen und Abnahmemängel des Generalunternehmers konnte dessen Schlussrechnung nicht abschließend überprüft und nicht alle Zahlungen an den Generalunternehmer innerhalb des Förderzeitraums geleistet werden. 431.221,97 Der Generalunternehmer wird bezüglich der zurückgezahlten Fördergelder in Haftung genommen; ein Rechtsstreit ist anhängig. 16.03 5.001068 Radwegebau Siehe Anmerkungen. 3.093.000,00 Siehe vorausgehende Erläuterungen. 16.03 5.002720 Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Victor-SIotosch-/Vilbeler Land-/Barbarossa-straße Ermächtigung zum Bau ohne Fördermittel, wenn vom Zuwendungsgeber keine Mittel bewilligt werden gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9554/2011 (M 16/2011).
1.200.000,00 Da auch für 2011 eine Förderabsage erteilt wurde, erfolgte der Baubeginn ohne Vorliegen eines Bewilligungsbescheides. 16.03 5.003616 Homburger Landstraße zwischen nördlicher Ortseinfahrt und Deuil-La-Barre-Straße Ermächtigung zum Bau ohne Fördermittel, wenn vom Zuwendungsgeber keine Mittel bewilligt werden gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2388/2012 (M 203/2012).
576.500,00 Im Zuge der Prüfung des Förderantrages wurde vom Zuwendungsgeber die Förderfähigkeit nicht anerkannt. Produkt-gruppe Projekt- definition Bezeichnung Zu 1.: Gründe für den Verfall der Fördergelder Zu 2.: Entgangener Förderbetrag in € Bemerkungen 20.03 5.002770 KITA 2013 Platzausbau für unter Dreijährige Die Förderauflage für 14 Neubauprojekte (gesamt Fördersumme 12,18 Mio. €), die eine Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtungen bis zum 31.12.2013 fordert, konnte in zwölf Fällen nicht eingehalten werden (10,83 Mio. €), da z.B. Grundstück erst verspätet zur Verfügung standen oder sich Planungsabläufe unerwartet verlängerten. 6.330.000,00 Fördermittel in Höhe von 1,35 Mio. € sind beantragt. Für 5 Projekte werden aus dem 2. Förderprogramm (Inbetriebnahme 31.12.2014) Fördermittel in Höhe von 4,50 Mio. € erneut beantragt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderauflagen eingehalten werden können. Summe 11.630.721,97 Anmerkungen der Produktbereiche zu Frage 1 und 2: Produktbereich Nahverkehr und ÖPNV Zunächst kann die Aussage des Antrags NR 607 nicht bestätigt werden, in der es heißt: "In jüngster Zeit sind verschiedene Bauvorhaben in der Stadt so lange verschleppt und verzögert worden, dass Fördergelder des Landes verfallen sind. Ein Beispiel ist der Radweg von Harheim nach Nieder-Erlenbach." Hierzu muss auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5860 vom 07.05.2009 zum Vortrag des Magistrats M 44 vom 06.03.2009 verwiesen werden. Der Vortrag sah in Ziffer II vor, mit dem Bau unabhängig von dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides zu beginnen. Von dieser Ermächtigung machte der Magistrat Gebrauch. Grundsatz des Förderwesens ist, dass der Förderanspruch erlischt, wenn der Baubeginn erfolgt, ohne dass ein Bewilligungsbescheid vorliegt. Die hierdurch nicht erzielten Einnahmen belaufen sich auf rd. 600.000 €. Die Finanzierung des o.a. Vorhabens erfolgte aus der Veranschlagung 5.001068 "Radwegebau" in der Produktgruppe 16.03 des Produktbereichs 16. Vergleichbare Beschlusslagen bestehen wie folgt: - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5861 vom 07.05.2009 zum Vortrag des Magistrats M 45 vom 06.03.2009 zur "Radroute 12, Innenstadt - Fechenheim"; - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5862 vom 07.05.2009 zum Vortrag des Magistrats M 46 vom 06.03.2009 zur "Radroute Hedderichstraße"; - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6063 vom 04.06.2009 zum Vortrag des Magistrats M 43 vom 06.03.2009 zur "Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor"; - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6064 vom 04.06.2009 zum Vortrag des Magistrats M 47 vom 06.03.2009 zur "Radroute Textorstraße". Die Finanzierung dieser Vorhaben ist ebenfalls über die Veranschlagung 5.001068 "Radwegebau" in Produktgruppe 16.03 des Produktbereichs 16 beschlossen. Entsprechend der Beschlusslage wurde mit dem Bau der "Radroute 12, Innenstadt Fechenheim" (§ 5861/2009) und dem Bau der "Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor" ohne Vorliegen der Bewilligungsbescheide begonnen, was bei der "Radroute 12, Innenstadt - Fechenheim" zu nicht erzielten Einnahmen von rd. 1.455.000 € und bei der "Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor" (§ 6063/2009) zu nicht erzielten Einnahmen von rd. 1.038.000 € führte. Die Beträge der nicht erzielten Einnahmen wurden der Antragstellung entnommen, da keine durch den Zuwendungsgeber geprüften und anerkannten Kosten vorliegen. Eine teilweise Kompensation der nicht erzielten Fördereinnahmen durch Mittel aus der Stellplatzablöse konnte erfolgen. Bei den vorstehend genannten Vorhaben "Radroute Hedderichstraße" (§ 5862/2009) und "Radroute Textorstraße" (§ 6064/2009) ist nach Beschlussfassung nicht unerheblicher Planungsanpassungsbedarf entstanden, der eine Ergänzung bzw. Neubeschlussfassung erforderlich macht. In diesem Zusammenhang wird auch eine Neubeantragung von Fördermitteln beim Zuwendungsgeber angestrebt. Produktbereich Bildung Von den beantragten U3-Bundes- und Landesmitteln wurden seit 2008 bislang rund 40,9 Mio. € zur Neuschaffung von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder bewilligt. Dies erfolgte im Rahmen der Förderprogramme "Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013", "Landesinvestitionsprogramm U3 2013" und "Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014". Hierin sind städtische Kita-Neubauten sowie Maßnahmen der kirchlichen und freigemeinnützigen Träger und der Tagespflege enthalten. Auf städtische Baumaßnahmen entfallen davon 11,8 Mio. €. Gefördert werden insbesondere das städtische "U3-Ausbauprogramm" sowie verschiedene Einzelmaßnahmen, Kita-Neubauten und Erweiterungsbauten in neuen Wohngebieten. (Zu Frage 1) Im Haushalt 2010/2011 wurden erstmals Mittel im Rahmen des "U3-Ausbauprogramms" für 14 Neubauprojekte veranschlagt. Als Berechnungsgrundlage für die erwartete Förderung wurde unterstellt, dass alle Neubauprojekte förderfähig sind und eine maximale Anzahl an Betreuungsplätzen erreicht wird (14 Neubauten mit 60 U3-Plätzen entsprechend 12.180.000 € Fördergelder). Nach tatsächlichem Bauablauf wurden für zwei Projekte des "U3-Ausbauprogramms" insgesamt 1.350.000 € Fördermittel beantragt (ein Projekt davon läuft über den Eigenbetrieb 48). Für die übrigen 12 Projekte konnte eine Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2013 auf Grund der häufig erst spät zur Verfügung stehenden Grundstücke sowie unerwartet längerer Planungsabläufe (z. B. Abhängigkeit von anderen Bauvorhaben, diverse Prüfungsaufträge von den Ortsbeiräten mit Schwerpunkt Verkehrsaufkommen bzw. Parken) nicht erreicht werden. Daher wurde stattdessen die Förderung der freien Träger stärker forciert, um mit abrufbaren Fördermitteln möglichst viele Betreuungsplätze für die Kinder und Familien in der Stadt Frankfurt am Main zu schaffen. Generell kommen die U3-Bundes- und Landesmittel auch bei einer Förderung außerhalb von städtischen Baumaßnahmen wie im Fall des Ausbaus von Betreuungsplätzen durch kirchliche und freigemeinnützige Träger den Frankfurter Familien zu Gute und dienen der Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder. Zudem wurde im Rahmen eines zweiten Förderprogramms, das eine Inbetriebnahme bis 31.12.2014 voraussetzt, fünf (der geplanten 14) Kita-Neubauten aus dem "U3-Ausbauprogramm" mit einer Fördersumme von zusammen 4.500.000 € neu angemeldet. Diese Projekte sind nach heutigem Stand alle im Zeitplan. (Zu Frage 2) Rechnerisch ergibt sich für das U3-Ausbauprogramm der Stadt Frankfurt am Main ein Wegfall von Fördermitteln in Höhe von 6.330.000 €. Zu Frage 3: Mit Ausnahme der nachfolgend in den Produktbereiche 'Nahverkehr und ÖPNV' und 'Bildung' genannten Risiken liegen aktuell keine Hinweise vor, dass bewilligte Fördergelder verfallen könnten. Produktbereich Verkehr und ÖPNV Derzeit können keine Bauvorhaben benannt werden, die durch Fördergelder fristgebunden und potentiell in der zeitlichen Terminierung gefährdet sind. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Fördermittel nach dem 31.12.2019 nicht mehr zur Verfügung stehen. Beispielsweise sind Zuwendungen des Bundes für die Erneuerung der Eisenbahnunterführung (EÜ) Seehofstraße, für die zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen der Vorsorge anerkannt wurden, nur zu erwarten, wenn die Maßnahme bis Ende 2019 abgeschlossen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand wird sich die Realisierung der mit Zuwendungen in Höhe von 4.822.000 € veranschlagten Maßnahme von Seiten der Deutschen Bahn verzögern. Produktbereich Bildung Kritisch ist nach heutigem Stand die Kindertagesstätte Ostend, bei der aktuell ein Feuchtschaden während der Bauphase abzuwickeln ist. Trotzdem wird für die Kindertagesstätte Ostend eine Inbetriebnahme bis zum 31.12.2013 massiv angestrebt. Fördermittel in Höhe von 750.000,00 € sind 2012 eingegangen. Die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Westhafen erfolgt nicht mehr termingerecht. Hier droht ein Verfall der bereits eingegangenen Fördergelder in Höhe von 300.000,00 €, da, wie schon mehrfach berichtet, durch einen Wasserschaden und den sich anschließenden Rechtsstreit, die Fertigstellung bis 31.12.2013 nicht mehr erreicht wird. Auf Grund der Besonderheit der Umstände erfolgt eine Anfrage an das Land, die Fördergelder über den genannten Zeitraum hinaus zu bewilligen.Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2014, NR 783
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 22. Mai 2013NRNR 607Verfallen Fördergelder des Landes, weil der Magistrat nicht zügig genug arbeitet?STVV-Antrag · SPD
- 4. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 479Verfallen Fördergelder des Landes, weil der Magistrat nicht zügig genug arbeitet?Magistratsbericht
- 22. Januar 2014NRNR 783Fördergelder sichern - Stadtverordnetenversammlung informierenSTVV-Antrag · SPD, FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf26 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., NPD und REP (B 479 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 783 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE., FDP, NPD und REP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme)