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Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer Kümmerfunktion für das Nachtleben in Frankfurt vor, um die Clubkultur zu fördern und ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Dies soll durch die Entwicklung eines Anforderungsprofils für einen Nachtbürgermeister oder eine Nachtbürgermeisterin geschehen, um den Erwartungen der Branche gerecht zu werden.

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Thema Kultur verfolgen

Bericht

Zwischenbescheide des Magistrats vom 19.04.2023 und 12.09.2023

Zwischenbericht: Die Clubkultur ist bedeutend für den Standort Frankfurt. Die Branche und Szene stellt in Frankfurt ein gutes und ansprechendes Angebot an Bars und Clubs - an Nachtleben - bereit. Sie ist damit nicht nur ein weiterer Aspekt des kulturellen Angebots der Stadt, sondern auch ein Standortfaktor. Um das Nachtleben in Frankfurt so zu gestalten, dass ein gutes Miteinander gefördert werden kann, soll auch in Frankfurt eine Kümmerfunktion eingerichtet werden, wie es in Mannheim und mittlerweile auch in Wiesbaden der Fall ist.

Die ursprüngliche Intention des Etat-Antrag E 69/19 ist insbesondere durch Entwicklungen wie steigende Aktivitäten im und Nachfrage des öffentlichen Raums, die durch die Situation rund um Covid19 verstärkt wurde, neu zu bewerten.

Der Magistrat hat deshalb eine Kick-off Veranstaltung für Ende November 2022 initiiert, zu der die wesentlichen Akteure und alle wichtigen Multiplikatoren aus dem Bereich der Gastronomie und Clubszene sowie Vertreterinnen und Vertreter der DEHOGA, IHK, Präventionsrat und städtischen Fachbereiche wie das City- und Stadtteilmarketing, die Stabstelle Sauberes Frankfurt, das Dezernat für Sicherheit und Ordnung, Hafen & Marktbetriebe (HFM), Wirtschaftsförderung Frankfurt eingeladen wurden. Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam einen Prozess zu entwickeln, um ein konkretes Anforderungsprofil für die Etablierung eines/einer Nachtbürgermeisters/in aus der Branche heraus zu entwickeln.

Dem Magistrat ist an dieser Stelle wichtig, dass die Erwartungshaltungen, welche die Branche an einen/einer Nachtbürgermeister/in stellt, auch mit der politischen Idee zusammengebracht werden und dass gemeinsam ein Profil erarbeitet werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Dezember 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 69 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 25. Januar 2019. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 14 · 17.01.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 478 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 18 · 06.06.2023
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 478 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 22 · 28.11.2023
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 478 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU und LINKE. (= Fristverlängerung um einen Monat)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 26 · 16.04.2024
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 478 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und Linke (= Fristverlängerung um einen Monat)

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