Verwaltungshaushalt 2005/2006 Seniorengerechtes Wohnen in Frankurt (II): Bestehende Angebote bekannt machen, vernetzen und ergänzen
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Bericht des Magistrats vom 20.06.2005, B 477
Betreff:
Verwaltungshaushalt 2005/2006 Seniorengerechtes Wohnen in Frankurt (II): Bestehende Angebote bekannt machen, vernetzen und ergänzen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341
- E 194 CDU, SPD, GRÜNE und FDP -
Zu 1 und 3:
Die Wohnungsbaugesellschaften sind bemüht adäquate Angebote für seniorengerechtes Wohnen vorzuhalten bzw. zu erhalten. Sofern in Einzelfällen in Bestandswohnungen etwa Badumbauten wegen Bewegungseinschränkungen gewünscht werden, bei denen Drittförderungen in Anspruch genommen werden können, stehen die Wohnungsbaugesellschaften dem unterstützend gegenüber. In der Praxis sind die Fördermöglichkeiten jedoch von individuellen Voraussetzungen abhängig.
Darüber hinaus werden von der Stadt Frankfurt als auch von anderen Institutionen zu allgemeinen und spezifischen Fragen rund um das Leben im Alter neben Informationen auch Beratungen und entsprechende Hilfen angeboten.
Die Wohnberatung des Jugend- und Sozialamtes für behinderte Menschen und Senioren berät und unterstützt im Amt für Wohnungswesen seit vielen Jahren hinsichtlich der Versorgung mit geeignetem Wohnraum durch das Amt für Wohnungswesen. Dort wird außerdem Beratung bei Wohnraumanpassungsmaßnahmen angeboten sowie Planung und Koordination von Anpassungsmaßnahmen, Hilfe bei der Antragstellung für die Finanzierung, Information zu Hilfsmitteln, insbesondere zur häuslichen Sicherheit, wenn Mitglieder des Haushalts an Demenz erkrankt sind.
Die Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle im Amt für Wohnungswesen berät in persönlichen Gesprächen bei der Suche nach einer altersgerechten, öffentlich geförderten Wohnung.
Weiterhin informiert das Amt für Wohnungswesen umbauwillige Mieter über die Beratungs- und Unterstützungsangebote innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Mieter, die an sich größengerecht versorgt sind, sich aber aufgrund einer eingetretenen Behinderung um eine öffentlich geförderte Wohnung bemühen, werden zum Zeitpunkt der Antragstellung initiativ auf die Möglichkeiten eines Umbaus hingewiesen.
Der Beratungsdienst "Leben und Wohnen im Alter" im Institut für Sozialarbeit e. V. berät zu allen Wohnformen, zu Wohnpartnerschaften zwischen jungen und alten Menschen (Projekt "Wohnen für Hilfe") und bietet Umzugsberatung für Seniorinnen und Senioren an.
Die VDK Beratungsstelle für technische Hilfen und Wohnraumanpassung bietet in der Fachhochschule Frankfurt ihre Hilfe an zu kompletter Wohnungsumrüstung (Analyse und Planung) Hilfsmitteln, verfügbaren Produkten, Funktionsweisen und Ausstattung, Preisen, Bezugsquellen und Adressen, Zuschüssen und Kostenträgern. Gemeinsam mit dem Fachbereich Pflege und Gesundheit unterhält die Beratungsstelle eine Dauerausstellung zum barrierefreien Wohnen mit Beispielen für Wohnraumanpassungsmaßnahmen und vielen Hilfsmitteln zum Ausprobieren.
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) betreibt ebenfalls eine Beratungsstelle für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung.
Der "Evangelischer Verein für Innere Mission", Klinik für Geriatrie im Hufeland-Haus,
bietet Wohnraumanpassung im Rahmen geriatrischer Rehabilitation für Patientinnen und Patienten der Klinik (für Externe gegen Vergütung) sowie Hilfsmittelberatung.
Das "Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen“ berät zu alternativen Wohnformen.
Auf die genannten Beratungsangebote wird z. B. im Internet unter www.frankfurt.de, Stichwort: Seniorenwohnanlagen mit Betreuung und Seniorenwohnungen, und unter www.aelterwerden-in-fra nkfurt.de/wegweiser, Stichwort: Wohnen im Alter, aufmerksam gemacht.
Sowohl die Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle als auch die Wohnberatung des Jugend- und Sozialamtes stellen ihr Beratungsangebot auf der jährlich stattfindenden Messe "Fit ab 60“ vor.
Darüber hinaus werden in Kürze die Teilberichte zur Partizipativen Altersplanung erwartet, die sich u. a. mit dem Thema "Wohnen" beschäftigen.
Zu 2:
Hier wird wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die ABG FRANKFURT HOLDING "seniorenbezogene Dienstleistungen“ als eigenes Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellt. Dies ist jedoch nicht der Fall und wäre unter qualitativen, organisatorischen und Kostenaspekten nicht hilfreich.
Seit Einführung des SGB XI - Soziale Pflegeversicherung - als Artikel 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) im Jahr 1995 hat sich der Bereich ambulanter Dienste zu einem - vom Gesetzgeber so initiierten - freien Markt entwickelt. In Frankfurt am Main existieren inzwischen rund 130 ambulante Dienste, die neben Pflege auch hauswirtschaftliche und andere Dienstleistungen anbieten. Steuerungsmöglichkeiten wurden durch Einführung des PflegeVG weitgehend abgeschafft. Neben ambulanten Diensten bieten auch Privatfirmen Dienstleistungen, wie Putzen, Fensterreinigung, kleinere Reparaturen u. ä. an. Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich freies Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen und der Beauftragung von Leistungsanbietern.
Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2005, NR 2075
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. November 2004EE 194Verwaltungshaushalt Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.2 Wohnraumerhaltung, -versorgung & Wohnungswirtschaft Produkt: 17.1.3 Markt- und Mietpreisentwicklung Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.1 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes PrEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 20. Juni 2005Sie sind hierBB 477Verwaltungshaushalt 2005/2006 Seniorengerechtes Wohnen in Frankurt (II): Bestehende Angebote bekannt machen, vernetzen und ergänzenMagistratsbericht
- 4. Juli 2005Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 493Produktgruppenhaushalt 2005/2006 Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.1 Strategien und Service Produkt: 17.1.2 Markt- und Mietpreisentwicklung Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.1 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes SeniorengerechtesMagistratsbericht
- 2. November 2005NRNR 2075Demographischer Wandel: Wann erwacht der Magistrat aus seinem Dornröschenschlaf?STVV-Antrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffern 1. und 4.: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 477 = Kenntnis, NR 2075 = Ablehnung) Die Linke. (B 477 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2075 = Ablehnung) BFF (B 477 = Kenntnis, NR 2075 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 477 = Zurückweisung, NR 2075 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) E.L. (B 477 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2075 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und BFF gegen GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1. und 4.: CDU, SPD, REP und Die Linke. gegen GRÜNE, FDP, FAG, BFF und E.L. (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, REP und Die Linke. gegen GRÜNE, FAG, BFF und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, REP und Die Linke. gegen GRÜNE, FAG, BFF und E.L. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 477 = Zurückweisung, NR 2075 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)