Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt) Neue Bahnsteige an der U.2
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.07.2008, B 468
Betreff: Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt) Neue Bahnsteige an der U 2 Vorgang: A 537 FAG Der zwischen Stroer/DSM und der VGF geschlossene Vertrag beinhaltet, dass die Werbeflächen (CLP-Vitrinen) möglichst in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrtrichtung stehen sollen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass gesetzliche, bauliche oder betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Insoweit beinhaltet der Vertrag die Möglichkeit für die VGF, auf die Aufstellstandorte der Werbevitrinen Einfluss zu nehmen. Vor diesem Hintergrund wird durch die VGF noch stärker als bislang darauf geachtet werden, dass Problematiken, wie die in Rede stehenden zukünftig nicht mehr auftreten. Im vorliegenden Fall wurden bereits sämtliche Werbevitrinen, bis auf eine mit unkritischem Aufstellort, demontiert. Im Einvernehmen mit der Firma Stroer und der Technischen Aufsichtsbehörde wurden neue Standorte festgelegt. Es wird angestrebt, die Vitrinen bis Mitte August wieder aufzustellen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen werden die Fragen, die sich insoweit auf eine heute nicht mehr so bestehende räumliche Situation beziehen, wie folgt beantwortet: Zu Punkt 1) Siehe Vorbemerkung Zu Punkt 2) Die Abstände von Einbauten an Haltestellen und Stationen zur Bahnsteigvorderkante können nicht bilateral zwischen Ströer-DSM und der VGF geregelt werden. Die Abstände regelt vielmehr die Rechtsverordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab). In § 31 ,5 (6) ist ausgeführt, dass längs der Bahnsteigkante eine nutzbare Breite von 2,0 m vorhanden sein muss. Zu Punkt 3) Die nutzbare Breite von 2,0 m entspricht auch der im Entwurf vorliegenden einschlägigen DIN-Vorschrift. Zu Punkt 4) Nein. Ergänzend wird auf die obigen allgemeinen Ausführungen verwiesen. Zu Punkt 5) Es wird auf die Ausführungen zu Punkt 2) verwiesen. Zu Punkt 6) Für Schäden, die aus Unfällen auf dem Bahnsteig resultieren, haftet - wenn sie schuldhaft verursacht wurden - der Träger, also die VGF. Zu Punkt 7) Die Planungen wurden in der Koordinierungsgruppe Verkehr vorgestellt und beschlossen. Die Planungen wurden ebenfalls im Ortsbeirat Nieder-Eschbach vorgestellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Vorstellung der Planungen deren Umfang und die Tragweite der späteren Ausführung optisch aus den Plänen nicht vollständig zu entnehmen war. Dem Wunsch des Ortsbeirats nach tieferen Hallendächern ist die VGF und Ströer-DSM mit der Entwicklung eines Sondermodells - erstmalig in Frankfurt - nachgekommen. Eine Beteiligung der FBAG respektive der Behindertenbeauftragten bei der Abnahme ist nicht vorgesehen und auch nicht erfolgt. Zu Punkt 8) Es wird auf die Ausführungen zu Punkt 7) verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2008AA 537Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt): Neue Bahnsteige an der U 2STVV-Anfrage · FAG
- 28. Juli 2008Sie sind hierBB 468Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt) Neue Bahnsteige an der U.2Magistratsbericht
- 18. August 2008AA 631Werbeflächen an der U 2 - FortsetzungSTVV-Anfrage · FAG
- 6. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 636Werbeflächen an der U2 - FortsetzungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP bei Enthaltung fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Zurückweisung)