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Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt): Neue Bahnsteige an der U 2

Vorlagentyp: AFAG
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 20.05.2008, A 537

Betreff: Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt): Neue Bahnsteige an der U 2 Die FNP berichtete am 19.5.2008 unter dem Titel "Irrsinn an der Bahnsteigkante" über Plakatständer an den Haltestellen Nieder-Eschbach und Kalbach. Diese Plakatständer (sog. City-Light-Poster) sind quer zur Bahnsteigkante aufgestellt, so dass der Durchgang an der engsten Stelle nur 1,30 m breit ist (s. Abbildung). Dieser Durchgang ist zum einen - v.a. in verkehrsreichen Zeiten - für die zahlreichen Passagiere zu eng, zum anderen eine zusätzliche Barriere für Rollstuhlfahrer, Passagiere mit Kinderwagen sowie für blinde und sehbehinderte Personen. Hinzu kommt, dass die Passagiere durch die Plakatwände genötigt werden, besonders nah an der Bahnsteigkante zu gehen, was eine erhebliche zusätzliche Unfallgefahr bedeutet. Wie dem Bericht in der FNP zu entnehmen ist, wurden die Rechte, Werbeflächen an den Haltestellen aufzustellen, von der VGF an die Deutsche Städte Reklame (DSR) vergeben. Foto: FNP Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Lässt der Vertrag zwischen der VGF und der DSR ein Aufstellen von Werbeflächen quer zur Bahnsteigkante zu?
  2. Falls 1. zutrifft: Welche Abstände sind nach den Bestimmungen des Vertrages zwischen Werbeflächen und Bahnsteigkante als Durchgang mindestens einzuhalten?
  3. Entsprechen die unter 2. definierten Abstände den einschlägigen Bestimmungen zum barrierefreien Bauen (z.B. DIN-Vorschriften u.a.)?
  4. Hält es der Magistrat für sinnvoll, Haltestellen mit erheblichem finanziellem Aufwand (hier 2,7 Mio. Euro) barrierefrei zu gestalten, um dann neue Barrieren zu errichten?
  5. Hält es der Magistrat für sinnvoll und verantwortbar, allein aus Werbegründen das Unfallrisiko - vor allem für Ältere, Kinder und Behinderte - erheblich zu erhöhen?
  6. Hat der Magistrat geprüft, wer für Schäden haftet, die aufgrund der verkehrsbehindernden Aufstellung der Werbeflächen entstehen?
  7. Wurden FBAG (Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft) und die Behindertenbeauftragte in der Planungsphase und bei der Abnahme der umgebauten Haltestellen beteiligt?
  8. Falls 7 zutrifft: Welche Beurteilung trafen sie?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2008Sie sind hier
    AA 537Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt): Neue Bahnsteige an der U 2
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 28. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 468Schilda in Frankfurt - Folge 2 (wird fortgesetzt) Neue Bahnsteige an der U.2Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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